Autobahn mit Regenbogen

Der Deutsche Wetterdienst stellt sich vor

Aufgaben

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist für die Erfüllung der meteorologischen Erfordernisse aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche in Deutschland zuständig. Seine Aufgaben basieren auf einem gesetzlichen Informations- und Forschungsauftrag, dem Gesetz über den Deutschen Wetterdienst. Dazu gehören neben der Erbringung meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen und der meteorologischen Sicherung der Luft- und Seefahrt sowie der Verkehrswege unter anderem auch die Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen.

Warnungen

Der DWD gibt amtliche Warnungen bei zu erwartenden Wettererscheinungen, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können oder in Bezug zu drohenden Wetter- und Witterungsereignissen mit hohem Schadenpotential stehen. Dabei staffeln sich die Warnmeldungen zeitlich in sogenannten „Frühwarninformationen“, „Vorwarn- bzw. Vorabinformationen“ sowie eine konkrete Landkreis- bzw. Gemeindewarnung. Die zu bewarnenden Wetterelemente umfassen Gewitter inklusive Starkregen, Sturmböen und Hagel genauso wie beispielsweise Glatteis, Schneefall oder Tauwetter. Die Warnungen selbst sind nach vier Warnstufen von „Wetterwarnung“ (Stufe 1) bis „Warnung vor extremem Unwetter“ (Stufe 4) untergliedert.

Der Vortrag im Rahmen der Bürgermeisterinformationsveranstaltungen „Katastrophenschutz: Hochwasser- und Starkregenereignisse“ in Hessen im Winter 2021/2022 steht für Sie zum Download bereit.

Kontakt

Bei Fragen zum Deutschen Wetterdienst wenden Sie sich bitte an folgenden Adresse:

Deutscher Wetterdienst

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