Hände mit Geldscheinen

Anerkennungsprämie für aktive Einsatzkräfte

Seit 2011 gibt es in Hessen als erstem Bundesland in Deutschland eine Anerkennungsprämie für aktive Einsatzkräfte Freiwilliger Feuerwehren. Die Anerkennungsprämie wurde eingeführt, um die Einsatzkräfte auch auf diese Weise für ihre wichtige und wertvolle Arbeit zu würdigen.

Im Jahr 2017 wurde die Anerkennungsprämie ebenso für Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz eingeführt.

Die Anerkennungsprämie ist keine Entlohnung für geleistete Dienste, sondern eine symbolische Würdigung langjähriger Tätigkeit in einer Einsatzabteilung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie ist die aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Einheit des Katastrophenschutzes.

Die Höhe der Anerkennungsprämie beträgt

  • nach 10 Jahren Dienstzeit 250 Euro,
  • nach 20 Jahren Dienstzeit 400 Euro,
  • nach 30 Jahren Dienstzeit 600 Euro,
  • nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro und
  • nach 50 Jahren Dienstzeit 1.500 Euro.

Das Land Hessen bezahlt die Prämie.

Antragstellung

Die Anträge können

  • die hessischen Städte und Gemeinden für ihre Feuerwehrangehörigen und
  • die Hilfsorganisation für ihre Katastrophenschutz-Helferinnen und Helfer

bei den Regierungspräsidien stellen.

Bei Fragen zur Auszahlung wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Kommune oder Hilfsorganisation.

Die Anträge können ausschließlich digital gestellt werden.

Den Erlass, den Prozessleitfaden und die FAQ zur Antragstellung finden Sie unter diesem Link im Abschnitt „Ehrungen“:

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Stand der Information: 5. November 2025

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