Seit 2011 gibt es in Hessen als erstem Bundesland in Deutschland eine Anerkennungsprämie für aktive Einsatzkräfte Freiwilliger Feuerwehren. Die Anerkennungsprämie hat die Landesregierung in 2011 eingeführt, um den Einsatzkräften zu zeigen, wie wichtig und wertvoll ihre Arbeit ist. Im Jahr 2017 wurde die Anerkennungsprämie auch für Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz eingeführt.
Die Anerkennungsprämie ist keine Entlohnung für geleistete Dienste, sondern – wie der Name schon sagt, eine symbolische Würdigung langjähriger Tätigkeit in einer Einsatzabteilung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie ist die aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Einheit des Katastrophenschutz. So beträgt die Anerkennungsprämie nach 10 Jahren Dienstzeit 250 Euro, nach 20 Jahren Dienstzeit 400 Euro, nach 30 Jahren Dienstzeit 600 Euro und nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro. Rückwirkend zum 01.01.2023 können nun auch Einsatzkräfte nach 50 Jahren Dienstzeit mit einer Prämie bedacht werden. Diese beläuft sich auf 1.500€. Das Land Hessen bezahlt die Prämie.
Antragstellung
Die Anträge können die Gemeinden für ihre Feuerwehrangehörigen und die Hilfsorganisation für ihre Katastrophenschutz-Helferinnen und Helfer bei den Regierungspräsidien stellen. Bei Fragen zur Auszahlung wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Gemeinde oder Hilfsorganisation.
Seit dem 01. Juli 2021 können die Anträge nur noch digital gestellt werden.
Alle Informationen und Unterlagen, die Sie zur Beantragung der Anerkennungsprämie benötigen finden Sie in der Feuerwehr Infothek des Innenministeriums.