Feuerwehrleiter

Unfallentschädigungserlass tritt in Kraft

Für im Feuerwehrdienst verunfallte Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen gewährt das Hessische Innenministerium als Ergänzung zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine zusätzliche freiwillige Unfallversorgung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.

Die Leistung wird in Form einer einmaligen Geldzahlung gewährt, die sich an der durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger festgesetzten Dauerrente orientiert und deren Höhe sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit bemisst. Die Höhe dieser Kapitalabfindung beträgt bei Invalidität bis zu 30.000 €, im Todesfall 15.000 €.

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