Feuerwehruniform von hinten

Senioren in der Feuerwehr

Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr.

Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellte Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen, die körperlich weniger anspruchsvoll sind, nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr.

Für wen gilt diese Sonderregelung?

Sie gilt für Feuerwehrangehörige, in der Ehren- und Altersabteilung, und altersbegrenzt ab der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. nach Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung bis längstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes.

Welche Aufgaben können diese Personen übernehmen?

  • Medien- und Pressearbeit
  • Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung
  • Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege
  • Einbindung in die Verwaltungsarbeit
  • Dokumentation der Feuerwehrgeschichte
  • Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften innerhalb der Feuerwehr
  • Mitwirkung bei der Ausbildung
  • Unterstützung bei den Feuerwehrleistungsübungen
  • Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittagsbetreuung in Schulen
  • Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr
  • Logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit).

Was ist zu beachten?

Die Feuerwehrangehörigen in der Ehren- und Altersabteilung können diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen sowie persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.
Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten soll mit Genehmigung des Magistrats oder des Gemeindevorstands in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr erfolgen.
Sie unterliegen auch weiterhin der fachlichen Aufsicht durch die Leitung der Feuerwehr.

Unfallversicherungsschutz

Die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung sind bei der Wahrnehmung der in dieser Sonderregelung genannten Aufgaben über die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.

Der Flyer „Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr“ steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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