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Infos für Feuerwehrvereine

Steuerwegweiser für Vereine und Übungsleiter/-innen

In vielen Orten gibt es Feuerwehrvereine, die anders als die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren privatrechtlich organisiert sind. Diese sind in der Regel als gemeinnützig anerkannt und kommen so in den Genuss von Steuervorteilen. Trotzdem müssen sich auch Feuerwehrvereine mit Steuerfragen beschäftigen. Die Broschüre des Finanzministeriums hilft den vielen Verantwortlichen, aber auch Übungsleiterinnen und Übungsleitern bei Steuerfragen.

Sämtliche Neuerungen, die das Vereinssteuerrecht betreffen, sowie weitere praktische Tipps und Erläuterungen werden in der neuesten Auflage des „Steuerwegweisers für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“ anschaulich dargestellt. Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Anschriften der für die Vereinsbesteuerung zuständigen Finanzämter finden Sie im Anhang 2 dieser Broschüre.

Die BroschüreÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie als PDF runterladen oder direkt beim Finanzministerium bestellen.

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