Förderungen von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrfahrzeugen
In 2025 standen knapp 21,5 Millionen Euro für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrhäusern zur Verfügung.
Daraus ergibt sich, dass insgesamt 192 Zuwendungen mit einem Volumen von rund 21,5 Mio. Euro bewilligt wurden. Darin enthalten waren 134 Fahrzeuge und 58 bauliche Maßnahmen.
Die Quote der Bewilligungen im Jahr 2025 erreicht mit über 90 % der eingegangenen zuwendungsfähigen Anträge wieder das Vorjahresniveau.
Die Förderung von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrfahrzeugen ist eine zentrale Aufgabe des Brandschutzes in Hessen. Die Zuwendungen werden nach der Brandschutzförderrichtlinie vergeben. Danach müssen die Kreise und kreisfreien Städte eine Prioritätenliste der anstehenden Projekte getrennt nach Feuerwehrfahrzeugen und baulichen Maßnahmen erstellen. Entsprechend dieser Prioritäten erfolgt vom Land die Förderung.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent, da jedoch auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt wird, kann dieser Satz bei leistungsschwächeren Kommunen um bis zu10 Prozent erhöht, bei leistungsstärkeren Kommunen um bis zu 10 Prozent vermindert werden. Die Finanzkraft wird jährlich neu errechnet.