Gerätewagen Brandschutzerziehung

Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Bevölkerungsschutzaufklärung

Die Brandschutzerziehung und -aufklärung ist ein elementarer Grundpfeiler des vorbeugenden Gefahrenschutzes und nach §18 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Hier in Hessen, werden jedes Jahr viele tausend Stunden Brandschutzerziehung und -aufklärung von in der Regel ehrenamtlichen Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerziehern in Kindergärten und Schulen geleistet. Die Brandschutzerziehung und -aufklärung ist eine Investition in Zukunft und Sicherheit. Das Engagement der Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerzieher ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Sie leisten nicht nur hervorragende Arbeit in der Brandschutzerziehung und -aufklärung, sondern tragen auch maßgeblich zur Nachwuchsgewinnung im Brand- und Katastrophenschutz bei.

Was versteht man unter Brandschutz- und Bevölkerungsschutzerziehung?

Hier wird Kindern und Jugendlichen beispielsweise gezeigt, wie schnell ein Feuer ausbrechen kann oder welche Naturkatstrophen geschehen können und was sie tun müssen, falls es wirklich einmal zu einem Schadensereignis kommt. Insbesondere lernen sie, wie man einen korrekten Notruf absetzt. Häufig kann dann auch noch das Feuerwehrhaus besucht werden, um die örtliche Feuerwehr und die Fahrzeuge kennenzulernen. Viele Brandschutzerzieherinnen und -erzieher nutzen für die Vermittlung des Wissens Handpuppen, die bei Heranwachsenden oft mehr Aufmerksamkeit erzeugen.

Falls bei Ihnen im Kindergarten oder in der Schule keine Brandschutzerziehung und -aufklärung stattfindet, wenden Sie sich gerne an Ihre Freiwillige Feuerwehr oder direkt an den Brandschutzerziehungskoordinator in Ihrem Landkreis. 

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