In Hessen gibt es einen Dreiklang der Verantwortlichkeit in der Brandschutzerziehung, welche im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) verankert ist. Demnach haben die Kommunen für die Ausführung der Brandschutzerziehung und -aufklärung zu sorgen und die Landkreise haben diese zu planen sowie zu fördern. Weiterhin steht das Land als dritte Säule in der Pflicht, die Brandschutzerziehung zu fördern.
Aus diesem Grund hat das Innenministerium in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband ein Konzept auf die Beine gestellt, das die strukturellen Grundlagen für eine flächendeckende Umsetzung der Brandschutzerziehung auf hohem Niveau geschaffen hat.
Neben der Erstellung und Bereitstellung von Lehrmaterial, werden hauptamtliche Brandschutzerziehungskoordinatoren bei den Kreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Sonderstatus dauerhaft und verlässlich mit bis zu 20.000 Euro für die ersten drei Jahre und ab dem vierten Jahr mit bis zu 10.000 Euro gefördert.
Darüber hinaus wurde eine Kompetenzstelle Brandschutzerziehung an der Außenstelle der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Marburg (Kinder- und Jugendfeuerwehrausbildungszentrum) eingerichtet, die als zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Brandschutzerziehung in Hessen dient.
Es wurden mit hessenweit insgesamt 34 „Gerätewagen Brandschutzerziehung“ moderne und effiziente Arbeitsgeräte geschaffen, die mit allen relevanten Informations-, Unterrichts- und Lehrmaterialien ausgestattet sind, um Brandschutzerziehungseinheiten ohne nennenswerten Planungsaufwand im Vorfeld durchführen zu können. Die jeweils rund 90.000 Euro teuren Brandschutzerziehungsmobile stehen allen hessischen Feuerwehren zur bedarfsgerechten Leihe bei den jeweils zuständigen Landkreisen zur Verfügung, zudem wurden alle kreisfreien Städte sowie Städte mit Sonderstatus gesondert mit einem solchen Fahrzeug ausgestattet.