Herr Minister Peter Beuth, bei der Übergabe von Feuerwehrzeugen an die Freiwilligen Feuerwehren auf dem Hessentag 2018 in Korbach.

Förderungen 2024

Förderungen von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrfahrzeugen

In 2024 standen knapp 20 Millionen Euro für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrhäusern zur Verfügung.

Darin enthalten waren 144 Fahrzeuge und 85 bauliche Maßnahmen. 

Die Quote der Bewilligungen im Jahr 2024 erreicht mit über 90 % der eingegangenen zuwendungsfähigen Anträge wieder das Vorjahresniveau.

Die Förderung von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrfahrzeugen ist eine zentrale Aufgabe des Brandschutzes in Hessen. Die Zuwendungen werden nach der Brandschutzförderrichtlinie vergeben. Danach müssen die Kreise und kreisfreien Städte eine Prioritätenliste der anstehenden Projekte getrennt nach Feuerwehrfahrzeugen und baulichen Maßnahmen erstellen. Entsprechend dieser Prioritäten erfolgt vom Land die Förderung.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent, da jedoch auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt wird, kann dieser Satz bei leistungsschwächeren Kommunen um bis zu10 Prozent erhöht, bei leistungsstärkeren Kommunen um bis zu 10 Prozent vermindert werden. Die Finanzkraft wird jährlich neu errechnet.

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