Wenn Menschen in Not sind, muss ihnen schnell und effektiv geholfen werden. Den Schutz der Bevölkerung in Notlagen garantieren in Hessen weit überwiegend ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die bei Alarmierung zu einem Brand oder Unfall auch ihre Arbeitsstelle sofort verlassen müssen. Wir wollen den bewährten flächendeckenden und dezentralen Brand- und Katastrophenschutz in Hessen erhalten. Deshalb ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Ehrenamtlichen, den Kommunen sowie dem Land unerlässlich. Diese müssen kurzfristige Ausfälle durch Einsätze oder auch Ausbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompensieren, bekommen hierfür den Lohnausfall von der Gemeinde erstattet und haben mit diesen Menschen wertvolle und tüchtige Arbeitskräfte mit vielen Schlüsselkompetenzen.
Dem gemeinsamen Dialog und zu weiteren Zielen haben sich Arbeitgeberverbände, Kammern, kommunale Spitzenverbände, Freiwillige Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Land Hessen in zwei Erklärungen verpflichtet und auch einige konkrete Vereinbarungen getroffen. Die Erklärungen, ein Merkblatt zur Freistellung und einen Musterantrag für die Erstattung der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Arbeitgeber finden Sie im Downloadbereich. Eine Broschüre zu dem Thema mit weiteren Informationen können Sie als ePaper ansehen.
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