Feuerwehrauto

Blaulicht trifft Wirtschaft

Wenn Menschen in Not sind, muss ihnen schnell und effektiv geholfen werden. Den Schutz der Bevölkerung in Notlagen garantieren in Hessen weit überwiegend ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die bei Alarmierung zu einem Brand oder Unfall auch ihre Arbeitsstelle sofort verlassen müssen. Wir wollen den bewährten flächendeckenden und dezentralen Brand- und Katastrophenschutz in Hessen erhalten. Deshalb ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Ehrenamtlichen, den Kommunen sowie dem Land unerlässlich. Diese müssen kurzfristige Ausfälle durch Einsätze oder auch Ausbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompensieren, bekommen hierfür den Lohnausfall von der Gemeinde erstattet und haben mit diesen Menschen wertvolle und tüchtige Arbeitskräfte mit vielen Schlüsselkompetenzen.

Dem gemeinsamen Dialog und zu weiteren Zielen haben sich Arbeitgeberverbände, Kammern, kommunale Spitzenverbände, Freiwillige Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Land Hessen in zwei Erklärungen verpflichtet und auch einige konkrete Vereinbarungen getroffen. Die Erklärungen, ein Merkblatt zur Freistellung und einen Musterantrag für die Erstattung der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Arbeitgeber finden Sie im Downloadbereich. Eine Broschüre zu dem Thema mit weiteren Informationen können Sie als ePaper ansehen.

ePaper Broschüre "Wir helfen helfen"Öffnet sich in einem neuen Fenster

Arbeitgeber Award 2025

Nominieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber!

Das Spannungsfeld Beruf und Ehrenamt kann nur funktionieren, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mitmacht. Gerade der hessische Brand- und Katastrophenschutz ist auf all diejenigen angewiesen, die ihr Ehrenamt frei und ohne Einschränkungen ausüben können. Dafür braucht es vor allem Verständnis am Arbeitsplatz.

Hier erfahren Sie mehr zu unseren Arbeitgeber Award 202Öffnet sich in einem neuen Fenster5

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