Arbeitgeber und Einsatzkräfte aller Hilfsorganisationen des Hessischen Katastrophenschutz

Nominieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber!

Der Arbeitgeber-Award im Brand- und Katastrophenschutz (BKS) ist eine Auszeichnung, mit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Unterstützung von ehrenamtlichen Einsatzkräften gewürdigt werden. Der Preis hebt Unternehmen hervor, die über die gesetzliche Pflicht hinaus durch ihre Offenheit, Flexibilität und Wertschätzung eine aktive Mitarbeit ihrer Angestellten im BKS ermöglichen und unterstützen.

Der Arbeitgeber-Award soll das Engagement dieser Betriebe sichtbar machen und als Vorbild für andere Unternehmen dienen.

Seit 2023 zeichnet das Hessische Innenministerium hessische Unternehmen jährlich mit dem Arbeitgeber-Award aus.

Wer kann wen nominieren?

Alle Ehrenamtlichen im Hessischen Brand- und Katastrophenschutz können ihre hessische Arbeitgeberin oder ihren hessischen Arbeitgeber nominieren.

Wofür können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nominiert werden?

§ 11 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) setzt einen verpflichtenden Rahmen für die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und für was sie freizustellen sind. § 39 Abs. 2 HBKG regelt das vergleichbar für die Helferinnen und Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen.

Die Auszeichnung eines Betriebs mit dem „Arbeitgeber-Award“ muss an Unterstützung über diese gesetzlichen Pflichten hinausgehen

Wen muss ich über die Nominierung informieren?

Sie sollten natürlich Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber sowie die unmittelbaren Vorgesetzten informieren. Darüber hinaus informieren Sie bitte Ihre Führungskräfte im Brand- und Katastrophenschutz bis zur Kreisbrandinspektorin/zum Kreisbrandinspektor..

Wann wird der Arbeitgeber-Award verliehen?

Die Verleihung wird üblicherweise am „Tag des Ehrenamts“ stattfinden. Als Termin wird meist ein Samstag nach den hessischen Sommerferien angestrebt.

Zeitraum der Nominierung und Online-Nominierung

Eine Nominierung ist zwischen dem 1. Januar und dem 30. April für den Arbeitgeber-Award des Jahres möglich. Nominierungen außerhalb dieses Zeitraums finden keine Berücksichtigung.

Zum Formular "Online-Nominierung" Formular Arbeitgeber-AwardÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Stand der Information: 22. November 2024