Arbeitgeber und Einsatzkräfte aller Hilfsorganisationen des Hessischen Katastrophenschutz

Nominieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber!

Das Spannungsfeld Beruf und Ehrenamt kann nur funktionieren, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mitmacht. Gerade der hessische Brand- und Katastrophenschutz ist auf all diejenigen angewiesen, die ihr Ehrenamt frei und ohne Einschränkungen ausüben können. Dafür braucht es vor allem Verständnis am Arbeitsplatz.

Um die Gesellschaft für die Relevanz des Ehrenamts zu sensibilisieren sowie Vorurteile und Berührungsängste abzubauen haben wir den Arbeitgeber-Award Hessen ins Leben gerufen. Hier können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nominieren, die oder der ihnen den Rücken freihält und sie bei der Ausübung ihres Ehrenamtes tatkräftig unterstützt.

Wer kann wen nominieren?

Alle Ehrenamtlichen im Hessischen Brand- und Katastrophenschutz können Ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber nominieren.

Wofür können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nominiert werden?

Sie als Ehrenamtliche im Hessischen Brand und Katastrophenschutz können ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber nominieren, wenn

  • der oder die Vorgesetzte Sie beim Ausüben Ihres Ehrenamts unterstützt: Es ist selbstverständlich, dass Sie Einsätze und Lehrgänge wahrnehmen können, ohne dafür Unannehmlichkeiten zu erwarten

und

  • der oder die Vorgesetzte sich öffentlich zum Ehrenamt bekennt: Er oder sie ist entweder selbst im Ehrenamt aktiv oder hat sich bereits mehrfach in der Öffentlichkeit zum Thema geäußert

und

  • die Arbeitsatmosphäre ist auch ehrenamtsfreundlich: Kolleginnen/Kollegen haben Verständnis, dass Sie mal fehlen, weil Sie auf einem Einsatz oder Lehrgang sind

Wie kann ich meine Arbeitgeberin/meinen Arbeitgeber nominieren?

Ganz einfach – nutzen Sie das Formular Arbeitgeber-Award 2024Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Wen muss ich über die Nominierung informieren?

Sie sollten natürlich Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber sowie die unmittelbaren Vorgesetzten informieren. Darüber hinaus informieren Sie bitte Ihre Führungskräfte im Brand- und Katastrophenschutz bis zur Kreisbrandinspektorin/zum Kreisbrandinspektor.

Bis wann kann ich nomienieren?

Sie können Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber bis zum 30.04.2024 nominieren.

Wann wird der Arbeitgeber-Award verliehen?

Die Verleihung wird während des „Tag des Ehrenamts“ voraussichtlich im September stattfinden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Verantwortlich für den Arbeitgeber-Award ist Matthias Schmidt (0611-353 1566). Sie können Ihre Nachrichten auch gerne an arbeitgeber-award@innen.hessen.de schicken.