Das Hessische Innenministerium ist als oberste Landesbehörde für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die Förderung des Ehrenamtes im Brand- und Katastrophenschutz zuständig.
Aufgaben
Im Brandschutz hat es die Aufgabe, die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz zu beraten und zu unterstützen. Es fördert unter anderem den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen und den Bau von Feuerwehrhäusern (2013 mit ca. 11,4 Mio. €) sowie das Ehrenamt (z.B. Anerkennungsprämie rd. 1,4 Mio. €).
Katastrophenschutzbehörde
Das Innenministerium ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für die Erstellung und Fortschreibung eines Katastrophenschutzkonzepts in Hessen verantwortlich. Es ist für alle Informations- und Kommunikationsangelegenheiten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zuständig, wozu vor allem die Einrichtung und Unterhaltung des gemeinsamen Funknetzes für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und Rettungsdienst gehört. Das Innenministerium ist verantwortlich für die fernmeldetechnische Ausstattung der Leitstellen.
Ehrungen
Ferner legt das Ministerium fest, unter welchen Voraussetzungen Ehrungen für Verdienst im Brandschutz sowie im Katastrophenschutz verliehen werden können.
Krisenzentrum
Im Krisenfall sowie bei Katastrophen von landesweiter Bedeutung tagt im Krisenzentrum des Hessischen Innenministeriums der Krisenstab der Landesregierung, der unter der Leitung des Innenministers steht.