Zwei winkende Löwen mit Kleidung

Kinderfeuerwehr

Immer mehr Freiwillige Feuerwehren bieten neben der Jugendfeuerwehr, in der Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren Mitglied werden können, auch Kindergruppen an.

Diese oft auch Bambinifeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Löschzwerge, Minifeuerwehr usw. genannten Gruppen nehmen Kinder zwischen 6 und 10 Jahren auf.

Die Feuerwehr und ihre Arbeit stehen hier noch nicht so sehr im Mittelpunkt. Es geht eher darum, altersgerecht zu spielen, zu basteln und zu lernen.

Wenn Ihr Kind in die Kinderfeuerwehr gehen will oder soll, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf deren Internetseiten oder Nachrichtenblättern oder auf der Internetseite Ihrer Feuerwehr. Freiwillige Feuerwehren und Jugendfeuerwehren gibt es übrigens auch in allen Städten mit Berufsfeuerwehr.

In Kinderfeuerwehren können Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren mitmachen. Mit 10 Jahren können sie in die Jugendfeuerwehr wechseln.

Die Kinder sind bei Gruppenstunden oder Veranstaltungen der Kinderfeuerwehr wie auch auf dem Hin- und Rückweg umfassend unfallversichert.

Kinderfeuerwehren

In den Kindergruppen bei den Feuerwehren können interessierte Kinder bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Welt der Feuerwehr hinein schnuppern. Daneben wird diesen Kindern die Möglichkeit geboten, im spielerischen Miteinander und Lernen Sozialkompetenz in der Gemeinschaft zu erwerben. Insgesamt gibt es schon791 Kindergruppen, bei denen fast 9.700 Kinder mitwirken.

Am 29. November 2007 ist eine Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) in Kraft getreten. Seit dem können zur Nachwuchsgewinnung bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Kindergruppen – sogenannte Bambinifeuerwehren - eingerichtet werden. Dadurch sollen Kinder möglichst frühzeitig an die Aufgaben und Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren herangeführt werden können. Darüber hinaus sind die Kindergruppen als anerkannte Einrichtungen der Feuerwehren nunmehr gesetzlich im HBKG verankert und werden damit in den umfassenden gesetzlichen Unfallschutz nach SGB VII einbezogen.

Mehr zum Unfallschutz in Kinderfeuerwehren gibt es auf der Internetseite der Unfallkasse Hessen.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Das Material des Innenministeriums, das für die Brandschutzerziehung erstellt wurde, kann selbstverständlich auch in Kinderfeuerwehren verwendet werden und dort den Unterricht interessanter gestalten. Mehr dazu und die Bestellmöglichkeit gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Zudem hat der Landesfeuerwehrverband eine "Handreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren" herausgegeben, welche nachstehend zum Download zur Verfügung steht.

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