Feuerwehrmänner vor Rauch

Rauchwarnmelder

Die Rauchwarnmelderpflicht ist da.

Noch immer sterben bundesweit jährlich ca. 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Zwei Drittel dieser Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Dabei sterben die Opfer nicht durch die Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Kommt es zu einem Wohnungsrand, warnen die Geräte rechtzeitig vor den giftigen Rauchgasen, so dass sich die Bewohner schnell in Sicherheit bringen können.

Gerade in den Nachtstunden kommt es häufig zu gefährlichen Brandausbrüchen in Wohnungen ,bei denen sich der Rauch innerhalb von Sekunden ausbreiten kann. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Rauchwarnmelder verhindern zwar keine Brände, sie können jedoch frühzeitig vor einer Rauchentwicklung in der Wohnung warnen und durch das laute Signal Schlafende wecken.

Rauchwarnmelderpflicht

Das Land Hessen hat die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits im Jahr 2005 zur Pflicht gemacht. Seit dem mussten bereits mindestens Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ältere Wohnungen und Häuser waren bis spätestens zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.

Mit Wirkung zum 6. Juli 2018 wurde in Hessen die Landesbauordnung (HBO) geändert. Dort wird im §14 auch der Brandschutz neu geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, Bestandsbauten müssen bis zum 1. Januar 2020 nachgerüstet sein. Zuständig für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes. Die neue Verordnung gilt unter anderem für Kindertageseinrichtungen, Pensionen und Hotels, aber auch für Betriebe, die Mitarbeiterräume zum Schlafen bereitstellen, z.B. für Erntehelfer. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Gesetz verstößt, handelt ordnungswidrig, was mit bis zu 500.000 EUR geahndet werden kann.

Installation

Die batteriebetriebenen Geräte können problemlos selbst (nachträglich) in der Wohnung montiert werden und erfordern keinen großen Installationsaufwand. Das hier - als Download in zwölf Sprachen - zur Verfügung gestellte Faltblatt gibt wichtige Informationen z.B. zum Kauf und zur richtigen Montage der Rauchwarnmelder.

Feueralarmknopf

Rauchwarnmelder

Brandschutzinfo für Seh- und Hörbehinderte

Gesprochene Informationen sowie optische Rauchwarnmelder für Menschen mit Hör-/ bzw. Sehbehinderungen leisten Aufklärung.

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