Feuerwehrschlauch mit auslaufendem Wasser

Hinweise bei Waldbrandgefahren und Waldbrandalarmstufen

Hinweise bei Waldbrandgefahren:

  • Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
  • Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern und Grasflächen frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und andere Hilfsdiensten. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
  • Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
  • Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

Je nach Witterungslage werden von der Forstabteilung des zuständigen Ministeriums folgende Waldbrandalarmstufen ausgelöst und aufgehoben:

Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr)

Zu veranlassende Maßnahmen:

  • Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Lösch-wasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)
  • Information der Bevölkerung
  • Verstärkte Überwachung der Waldgebiete
  • Kontaktaufnahme mit den Brandschutzdienststellen
  • Information der Forstbetriebe

Alarmstufe B (sehr hohe Waldbrandgefahr)

Zu veranlassende Maßnahmen:

  • Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe
  • Luftbeobachtung durch Polizeihubschrauber
  • Kontaktaufnahme mit Bundeswehr und alliierten Streitkräften
  • Vorbereitung von Einsatzstäben und Kontaktaufnahme mit den Katastrophenschutzbehörden
  • Sperrung von Waldflächen und Wegen

 

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