Ziele
Ziel der Ausbildung ist es, hauptberufliche Angehörige der Werkfeuerwehren heranzubilden, die aufgrund ihrer Persönlichkeit sowie aufgrund ihrer allgemeinen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet sind, die Aufgaben des Werkfeuerwehrdienstes selbstständig zu erfüllen.
Voraussetzungen
Mittlerer Feuerwehrdienst
In den mittleren Werkfeuerwehrdienst kann eingestellt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und nach arbeitsmedizinischem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr – einschließlich des Tragens von Atemschutzgeräten G 26, Gruppe 3 – tauglich ist und ein betriebliches Auswahlverfahren bestanden hat, in dem die fachliche und körperliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers festgestellt worden ist.
Gehobener Feuerwehrdienst
In den gehobenen Werkfeuerwehrdienst kann eingestellt werden, wer nach arbeitsmedizinischem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr – einschließlich des Tragens von Atemschutzgeräten G 26, Gruppe 3 – tauglich ist und ein betriebliches Auswahlverfahren bestanden hat, in dem die fachliche und körperliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers festgestellt worden ist.
Die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule, einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder einer gleichwertigen staatlich anerkannten Bildungsstätte in einer für den Feuerwehrdienst geeigneten Fachrichtung muss erfolgreich abgelegt sein.
Höherer Werkfeuerwehrdienst
In den höheren Werkfeuerwehrdienst kann eingestellt werden, wer nach arbeitsmedizinischem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr – einschließlich des Tragens von Atemschutzgeräten G 26, Gruppe 3 – tauglich ist und ein betriebliches Auswahlverfahren bestanden hat, in dem die fachliche und körperliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers festgestellt worden ist.
Ein Studium in einer für den Feuerwehrdienst geeigneten Fachrichtung an einer Technischen
Hochschule, Universität oder einer gleichwertigen staatlich anerkannten Bildungsstätte muss erfolgreich abgeschlossen sein.