Beine und Rucksack

Projekt "Mehr Feuerwehr in die Schule"

Wenn sich Feuerwehren und Hilfsorganisationen an Schulen engagieren, ist das für alle gut!

Dabei geht es vor allem darum, Kinder und Jugendliche für die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen zu interessieren, die ansonsten mit diesen Themenfeldern nicht in Berührung gekommen wären.

Und wenn sich Feuerwehren und Hilfsorganisationen an Schulen engagieren, ist das für alle gut.

  • Für die Schulen, weil sie auf zuverlässige Partner bei der Gestaltung eines sinnvollen Nachmittags- Programms bauen können.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, weil sie die Funktionen und Arbeiten der Organisationen kennenlernen, über die verschiedenen Gefahrenlagen informiert werden und wie man sich vorbereitet und richtig verhält.
  • Für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen, weil sie mit den Schülerinnen und Schülern das richtige Verhalten üben können. Und weil sie die Möglichkeit haben, an der richtigen Stelle um Nachwuchs für ihre wertvollen und wichtigen Aufgaben zu werben.

Das Hessische Innenministerium hat 2016 gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen und dem Kultusministerium das Projekt "Mehr Feuerwehr in die Schule" begonnen, um Kooperationen von Feuerwehren und Schulen zu erleichtern und zu unterstützen.

Ergebnis einer Pilotphase im Schuljahr 2017/18 ist der mittlerweile fortgeschriebene Leitfaden, den Sie am Ende dieser Seite verlinkt finden.

Die Inhalte des Leitfadens:

  • Wichtige Informationen zum Projekt,
  • Empfehlungen zur Durchführung von Schulprojekten,
  • Darstellung der Unterrichtsinhalte aus den Pilotregionen,
  • Viele weitere konkrete Beispiele zu bereits erprobten Unterrichtsformen, oft auch mit Benennung von aufgetretenen Problemen.

Zudem hat das Land die Online-Plattform 

"Feuerwehr in die Schule" Öffnet sich in einem neuen Fenster

speziell für dieses Projekt entwickelt.

Kommunen, Landkreise, der Landesfeuerwehrverband und die Landesverbände der Hilfsorganisationen einschließlich THW können eine Zuwendung für Schulangebote beantragen.

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Angebots beim HMdI gestellt werden (II.6. der Förderrichtlinie) und für jedes Schulangebot und jedes Schuljahr gesondert.

Unterschieden werden Dauerangebote, Stundenangebote, Projektwochen.

Dauerangebote müssen über ein komplettes Schuljahr laufen und werden beim ersten Mal mit maximal 5.000 € gefördert, dann noch zweimal mit je maximal 2.500 €. Danach gelten auch hier die Grundsätze für Stundenangebote.

Für Stundenangebote sind Zuwendungen bis maximal 800 € im Schulhalbjahr möglich.

Für Projektwochen maximal 400 €.

Alle Regelungen können Sie nachfolgend der Förderrichtlinie entnehmen.

Die Dokumente zum Verfahren finden Sie hier im Downloadbereich.

Stand der Information: 11. Februar 2025