

FLORIAN HESSEN 1 | 2017
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Wiesbaden
Die hessischen Feuerwehren dürfen ab sofort wieder auf Blink- und
Leuchtpfeile sowie fahrbare Absperrtafeln zur Absicherung von
Einsatz-und Unfallstellen zurückgreifen. Das ist das Ergebnis der
konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Hessischen Verkehrs
ministerium.
Bei schweren Verkehrsunfällen sind häufig Feuerwehren die ers-
ten Einsatzkräfte, die am Unfallort eintreffen. Um die Unfallstelle
bestmöglich absichern zu können, haben sie in Hessen die erfor-
derlichen Möglichkeiten. Dazu gaben Verkehrs- und Innenminis-
terium einen neuen Erlass heraus. „Wir ermöglichen damit den
Feuerwehren den Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen und fahr-
baren Absperrtafeln“, sagten Verkehrsminister Tarek Al-Wazir
und Innenminister Peter Beuth. „Das hilft den Feuerwehrangehö-
rigen, sich selbst am Unfallort zu schützen. Und es verringert die
Gefahr von Folge- und Auffahrunfällen.“ Der neue Erlass ist in
enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen
entstanden. „Für unsere Einsatzkräfte bleibt die Arbeit damit
sicher, insbesondere dann, wenn wir Einsatzstellen im laufenden
Verkehr absichern müssen. Ich bin froh, dass wir hier sehr schnell
eine so praktikable Lösung gefunden haben“, sagte Dr. h. c. Ralf
Ackermann, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen.
Der vom Verkehrs- und Innenministerium unterzeichnete gemein-
same Erlass konkretisiert eine Regelung im Hessischen Brand-
und Katastrophenschutzgesetz (§ 6 Absatz 1 HBKG). Demnach
sind Feuerwehren angehalten, Gefahren abzuwenden, die bei-
spielsweise durch Unfälle oder Brände entstehen. Die Regelung
umfasst dabei auch Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter
vor und bei Unfällen im Straßenverkehr. Auch bei anderen Scha-
denereignissen, wenn beispielsweise umgeknickte Bäume eine
Fahrbahn versperren, kann die Feuerwehr entsprechende Maß-
nahmen ergreifen. An diesen Einsatzstellen besteht nicht nur
eine Gefahr für die verunfallten Personen oder die Einsatzkräfte,
sondern auch für die nachkommenden Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer, die auf die Einsatzstelle zufahren.
Dabei sind die Feuerwehren befugt, erforderliche Mittel einzu-
setzen, um ein Hineinfahren in die Einsatzstelle abzuwenden.
Hierzu können auch sogenannte Blink- und Leuchtpfeile verwen-
det werden.
Text: HMdIS
Foto: GordonGrand –
Fotolia.ComBRANDHEIß
Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen
wieder möglich
Feuerwehr kann sicher arbeiten
Warum ist diese Neuregelung
notwendig?
Eine hessische Ausnahmegenehmigung hatte den Feuer-
wehren bis November 2016 gestattet, zusätzlich zu den
Heckwarnsystemen auch verkehrslenkende Maßnahmen mit
Hilfe von Signalvorrichtungen vorzunehmen, um bei Ver-
kehrsunfällen bis zum Eintreffen der Polizei andere Ver-
kehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um den Ein-
satzbereich herum zu lenken. Der Bund hatte 2013 die Aus-
gestaltung solcher Heckwarnsysteme in der Straßenver-
kehrs-ZulassungsOrdnung vereinheitlicht, damit aber keine
Befugnis verkehrslenkender Maßnahmen verbunden. Der
hessischen Ausnahmegenehmigung war damit der Boden
entzogen. Hessen hatte wiederholt – und zuletzt im Spät-
sommer 2016 – den Bund auf die Bedürfnisse der Feuerweh-
ren hingewiesen.
Die Feuerwehren können an Unfallstellen
wieder sicher arbeiten.