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FLORIAN HESSEN 1 | 2017

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Wiesbaden

Die hessischen Feuerwehren dürfen ab sofort wieder auf Blink- und

Leuchtpfeile sowie fahrbare Absperrtafeln zur Absicherung von

Einsatz-und Unfallstellen zurückgreifen. Das ist das Ergebnis der

konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Hessischen Verkehrs­

ministerium.

Bei schweren Verkehrsunfällen sind häufig Feuerwehren die ers-

ten Einsatzkräfte, die am Unfallort eintreffen. Um die Unfallstelle

bestmöglich absichern zu können, haben sie in Hessen die erfor-

derlichen Möglichkeiten. Dazu gaben Verkehrs- und Innenminis-

terium einen neuen Erlass heraus. „Wir ermöglichen damit den

Feuerwehren den Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen und fahr-

baren Absperrtafeln“, sagten Verkehrsminister Tarek Al-Wazir

und Innenminister Peter Beuth. „Das hilft den Feuerwehrangehö-

rigen, sich selbst am Unfallort zu schützen. Und es verringert die

Gefahr von Folge- und Auffahrunfällen.“ Der neue Erlass ist in

enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen

entstanden. „Für unsere Einsatzkräfte bleibt die Arbeit damit

sicher, insbesondere dann, wenn wir Einsatzstellen im laufenden

Verkehr absichern müssen. Ich bin froh, dass wir hier sehr schnell

eine so praktikable Lösung gefunden haben“, sagte Dr. h. c. Ralf

Ackermann, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen.

Der vom Verkehrs- und Innenministerium unterzeichnete gemein-

same Erlass konkretisiert eine Regelung im Hessischen Brand-

und Katastrophenschutzgesetz (§ 6 Absatz 1 HBKG). Demnach

sind Feuerwehren angehalten, Gefahren abzuwenden, die bei-

spielsweise durch Unfälle oder Brände entstehen. Die Regelung

umfasst dabei auch Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter

vor und bei Unfällen im Straßenverkehr. Auch bei anderen Scha-

denereignissen, wenn beispielsweise umgeknickte Bäume eine

Fahrbahn versperren, kann die Feuerwehr entsprechende Maß-

nahmen ergreifen. An diesen Einsatzstellen besteht nicht nur

eine Gefahr für die verunfallten Personen oder die Einsatzkräfte,

sondern auch für die nachkommenden Verkehrsteilnehmerinnen

und Verkehrsteilnehmer, die auf die Einsatzstelle zufahren.

Dabei sind die Feuerwehren befugt, erforderliche Mittel einzu-

setzen, um ein Hineinfahren in die Einsatzstelle abzuwenden.

Hierzu können auch sogenannte Blink- und Leuchtpfeile verwen-

det werden.

Text: HMdIS

Foto: GordonGrand –

Fotolia.Com

BRANDHEIß

Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen

wieder möglich

Feuerwehr kann sicher arbeiten

Warum ist diese Neuregelung

notwendig?

Eine hessische Ausnahmegenehmigung hatte den Feuer-

wehren bis November 2016 gestattet, zusätzlich zu den

Heckwarnsystemen auch verkehrslenkende Maßnahmen mit

Hilfe von Signalvorrichtungen vorzunehmen, um bei Ver-

kehrsunfällen bis zum Eintreffen der Polizei andere Ver-

kehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um den Ein-

satzbereich herum zu lenken. Der Bund hatte 2013 die Aus-

gestaltung solcher Heckwarnsysteme in der Straßenver-

kehrs-ZulassungsOrdnung vereinheitlicht, damit aber keine

Befugnis verkehrslenkender Maßnahmen verbunden. Der

hessischen Ausnahmegenehmigung war damit der Boden

entzogen. Hessen hatte wiederholt – und zuletzt im Spät-

sommer 2016 – den Bund auf die Bedürfnisse der Feuerweh-

ren hingewiesen.

Die Feuerwehren können an Unfallstellen

wieder sicher arbeiten.