

6
FLORIAN HESSEN 1 | 2017
BRANDHEIß
Anzeige
Wiesbaden
Seit 1. Januar 2017 gibt es drei neue Ehrun-
gen im Brandschutz. Der Hessische Minis-
terpräsident stiftete eine Ehrenplakette für
öffentliche Feuerwehren und Feuerwehr-
Fördervereine, einBronzenes Brandschutz
verdienstzeichen am Bande sowie eine
Goldene Ehrennadel.
Bitte beachten Sie: Die Anträge können ab
1. Januar 2017 gestellt werden, jedoch ist
ausschreibungs- und produktionsbedingt
voraussichtlich erst ab Ende März 2017
eine Verleihung möglich. Die Erlasse und
Antragsformulare sind auf der Seite des
Hessischen Innenministeriums unter:
�
www.innen.hessen.de→
Sicherheit
→
Feuerwehr →
Infothek zu finden.
Die Goldene Ehrennadel
Neu verliehen werden kann eine „Goldene
Ehrennadel“ für eine mindestens 20-jäh-
rige aktive Dienstzeit in der Einsatzabtei-
Ehrenplakette, Goldene Ehrennadel und Bronzenes Brandschutzverdienstzeichen
lung einer Freiwilligen Feuerwehr bei
Übernahme in die Ehren- und Altersabtei-
lung. Damit wird das langjährige Engage-
ment eines Feuerwehrangehörigen beim
Ausscheiden gewürdigt.
Das Bronzene Brandschutz-
verdienstzeichen am Bande
Bislang war die erste Ehrung, die
ehrenamtlich Aktive erhalten konn-
ten, das Silberne Brandschutzver-
dienstzeichen. Diese Ehrung erfor-
derte jedoch in der Regel ein über-
örtliches, ehrenamtliches Engage-
ment. Mit dem Bronzenen Brandschutz-
verdienstzeichen können nun auch Ehren-
amtliche geehrt werden, die ihr langjähri-
ges Engagement im Brandschutz vor allem
auf Stadt- oder Gemeindeebene erbracht
haben.
Ehrenplaketten für öffentliche Feuerwehren
und Feuerwehr-Fördervereine
Die Ehrenplakette kann an Freiwillige Feuer-
wehren, Berufsfeuerwehren aber auch Feu-
erwehr-Fördervereine für ein 100-, 125-,
150- oder 175-jähriges Jubiläum verliehen
werden. Die Verleihung ist rückwirkend für
Jubiläen ab 1. Januar 2012 möglich.
Mit der Ehrenplakette werden die langjäh-
rigen Verdienste von Freiwilligen Feuer-
wehren und Berufsfeuerwehren, aber auch
von Feuerwehr-Fördervereinen, die die Feu-
erwehr vor Ort unterstützen, gewürdigt.
Grundsätzlich ist nur eine einzige Ehrung
auf Stadtteil- oder Ortsteilebene für das
frühere Gründungsdatum möglich – ent-
weder das der Feuerwehr oder das des För-
dervereins.
Text und Fotos: HMdIS
Drei Ehrungen im Brandschutz