

FLORIAN HESSEN 1 | 2017
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BRANDHEIß
3. EU-Führerscheinrichtlinie
Für Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen
reicht weiter die Klasse C1
Berlin
Eine Verordnung der Bundesregierung ermöglicht, dass Feuer-
wehrfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und höchstens acht
Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch künftig mit einer Fahrer-
laubnis der Klasse C1 geführt werden können.
Die gemeinsamen Anstrengungen der Länder und Verbände
zugunsten der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen haben
sich damit nach einem „zähen Ringen“ letztlich gelohnt.
Diese neue Regelung wurde notwendig, weil mit der von der EU-
Kommission erlassenen 3. Führerscheinrichtlinie Fahrerinnen
und Fahrer von zur Personenbeförderung ausgelegten Fahrzeu-
gen mit mehr als 3,5 Tonnen (unabhängig von der Personenzahl)
einen (Klein-)Busführerschein der Klasse D1 benötigt hätten.
Anfangs wollte die Bundesregierung diese Vorgabe umsetzen.
Innenminister Peter Beuth war daraufhin jedoch mit Schreiben
vom 20. August 2016 an Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt mit dem Ziel herangetreten, dessen ersten Verordnungs-
entwurf nachzubessern. Der Landesfeuerwehrverband Hessen,
die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr Hessen
und der Werkfeuerwehrverband Hessen unterstützen ihn dabei.
Mit diesem Vorstoß sollte dem hohen zeitlichen Aufwand und den
erheblichen Mehrkosten begegnet werden, die durch den Erwerb
der Fahrerlaubnisse der Klasse D1 entstanden wären.
Am 28. Dezember 2016 trat dann die Elfte Verordnung zur Ände-
rung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft, die für Feuer-
wehrfahrzeuge, deren Zweckbestimmung in der Zulassungsbe-
scheinigung eingetragen ist, eine Sonderregelung beinhaltet.
Text: Armin Klab, HMdIS
Foto: Sauerlandpics –
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