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FLORIAN HESSEN 1 | 2017

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BRANDHEIß

3. EU-Führerscheinrichtlinie

Für Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen

reicht weiter die Klasse C1

Berlin

Eine Verordnung der Bundesregierung ermöglicht, dass Feuer-

wehrfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und höchstens acht

Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch künftig mit einer Fahrer-

laubnis der Klasse C1 geführt werden können.

Die gemeinsamen Anstrengungen der Länder und Verbände

zugunsten der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen haben

sich damit nach einem „zähen Ringen“ letztlich gelohnt.

Diese neue Regelung wurde notwendig, weil mit der von der EU-

Kommission erlassenen 3. Führerscheinrichtlinie Fahrerinnen

und Fahrer von zur Personenbeförderung ausgelegten Fahrzeu-

gen mit mehr als 3,5 Tonnen (unabhängig von der Personenzahl)

einen (Klein-)Busführerschein der Klasse D1 benötigt hätten.

Anfangs wollte die Bundesregierung diese Vorgabe umsetzen.

Innenminister Peter Beuth war daraufhin jedoch mit Schreiben

vom 20. August 2016 an Bundesverkehrsminister Alexander

Dobrindt mit dem Ziel herangetreten, dessen ersten Verordnungs-

entwurf nachzubessern. Der Landesfeuerwehrverband Hessen,

die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr Hessen

und der Werkfeuerwehrverband Hessen unterstützen ihn dabei.

Mit diesem Vorstoß sollte dem hohen zeitlichen Aufwand und den

erheblichen Mehrkosten begegnet werden, die durch den Erwerb

der Fahrerlaubnisse der Klasse D1 entstanden wären.

Am 28. Dezember 2016 trat dann die Elfte Verordnung zur Ände-

rung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft, die für Feuer-

wehrfahrzeuge, deren Zweckbestimmung in der Zulassungsbe-

scheinigung eingetragen ist, eine Sonderregelung beinhaltet.

Text: Armin Klab, HMdIS

Foto: Sauerlandpics –

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