14 FLORIAN HESSEN 3 | 2016
Ausbildung
Die zweijährige Ausbildung ist in fünf Ab-
schnitte unterteilt. Auf die achtwöchige
Grundlagenausbildung an der Hessischen
Landesfeuerwehrschule mit Fächern wie
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,
Politik und Deutsch folgen im zweiten Ab-
schnitt die feuerwehrtechnischen Grund
kenntnisse an der dortigen Feuerwehr-
akademie. Ebenfalls absolviert wird das
Deutsche Sportabzeichen in Bronze und
das Rettungsschwimmabzeichen in Bron-
ze, Silber oder Gold. Abgeschlossen wird
dieser Teil der Ausbildung mit der Befähi-
gung für die Tätigkeit als Truppfrau oder
Truppmann.
Im ersten Feuer- und Rettungswachen-
Praktikum, das über 34 Wochen geht, fängt
dann die eigentliche Einsatztätigkeit an.
Zuerst werden die Auszubildenden als
Truppfrau oder Truppmann, später als
Truppführerin oder Truppführer unter Auf-
sicht auf einem Hilfeleistungslöschfahr-
zeug (HLF) eingesetzt. Einen besonderen
Schwerpunkt in dieser Zeit bildet die Aus-
bildung zum Rettungssanitäter oder zur
Rettungssanitäterin.
Das zweite, sich ebenfalls über 34 Wo-
chen erstreckende Praktikum, umfasst die
Ausbildung für die Führerscheinklasse CE
inklusive einer Sonderausbildung für das
Verhalten bei Einsatzfahrten. Zusätzlich
wird hier die Befähigung zum Bedienen
von Pumpen, Aggregaten, Hubrettungs-
und Bergungsgeräten erlangt. Im Einsatz
arbeiten sie weiter als Truppführerin oder
Truppführer und werden an Fahrzeugfüh-
rertätigkeiten herangeführt.
Ein achtwöchiger Abschlusslehrgang an der
Hessischen Landesfeuerwehrschule ver-
mittelt spezielle einsatztaktische Kennt
nisse und die Befähigung zum Gruppenfüh-
rer oder zur Gruppenführerin. Die Ausbil-
dung für den mittleren feuerwehrtechni-
schenDienstendetmitderLaufbahnprüfung.
Das Beamtenverhältnis
Eingestellt werden die jungen Feuerwehr-
beamtinnen und -beamten in das Beamten-
verhältnis auf Probe unter Ernennung zur
Brandmeisterin oder zum Brandmeister.
Da Feuerwehren rund um die Uhr gebraucht
werden, ist die Bereitschaft zur Schichtar-
TITELGESCHICHTE
beit eine selbstverständliche Vorausset-
zung. Wöchentlich sind im Durchschnitt
von sechs Wochen 48 Stunden Dienst zu
leisten. Der Dienstplan sieht derzeit
Schichten von tagsüber 10 Stunden (von
07:00 bis 17:00 Uhr), nachts 14 Stunden
(17:00 bis 07:00 Uhr) sowie von 24 Stun-
den (07:00 bis 07:00 Uhr) am Wochenende
vor. Der Dienst setzt sich aus Arbeits-
dienst, Ausbildungsdienst und Bereit-
schaftsdienst zusammen.
Was verdienen
Berufsfeuerwehrangehörige?
Die Auszubildenden erhalten eine Besol-
dung nach der Besoldungsgruppe A 7 des
Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG).
Das Nettoeinkommen hängt von der per-
sönlichen Lebenssituation ab. Aber
grundsätzlich erhalten Ledige im ersten
oder zweiten Ausbildungsjahr ohne Zula-
gen für Nacht-, Wochenend- und Feier-
tagsdienste knapp 2.200 Euro brutto. Ver-
heiratete nach drei Berufsjahren rund
2.500 Euro brutto, ebenfalls ohne die ge-
nannten Zulagen.
Gehobener und höherer
feuerwehrtechnischer Dienst
Neben dem breiten mittleren feuerwehr-
technischen Dienst gibt es auch noch den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
und den höheren feuerwehrtechnischen
Dienst. Da hier jedoch nur sehr wenige
Stellen zur Verfügung stehen, liegt der
Schwerpunkt des Berichts auf dem mittle-
ren feuerwehrtechnischen Dienst.
Grundsätzlich kann, wer sich im mittle-
ren Dienst besonders bewährt und ein
spezielles Auswahlverfahren mit Erfolg
durchlaufen hat, in den gehobenen feuer-
wehrtechnischen Dienst aufsteigen und
dort neue Aufgaben wahrnehmen. Neben
diesen sogenannten Aufsteigern aus dem
mittleren Dienst finden sich im gehobe-
nen feuerwehrtechnischen Dienst zu-
meist Ingenieure oder Naturwissen-
schaftler. Die Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter dieser Laufbahngruppe bilden
das „mittlere Management“ der Feuer-
wehr und nehmen Leitungs- und Füh-
rungsaufgaben wahr. Neben den Tätig-
keiten als Wach- oder Bereichsleiter sind
sie vor allem in den unterschiedlichen
Fachabteilungen eingesetzt und leisten
dort wichtige Arbeit, um den komplexen
und anspruchsvollen Feuerwehrbetrieb
aufrechtzuerhalten.
Im höheren feuerwehrtechnischen Dienst
sind in der Regel Absolventen von tech-
nisch-naturwissenschaftlichen Hochschu-
len zu finden. Sie bilden zusammen das
„obere Management“ der Berufsfeuer-
wehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter im höheren feuerwehrtechnischen
Dienst sind häufig als Abteilungsleiterin-
nen und Abteilungsleiter sowie als Leite-
rinnen und Leiter von Feuerwehren tätig.
Text und Fotos: Feuerwehr Frankfurt
Absolute Schwindelfreiheit unerlässlich: Die Höhenrettungsgruppe