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14 FLORIAN HESSEN 3 | 2016

Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung ist in fünf Ab-

schnitte unterteilt. Auf die achtwöchige

Grundlagenausbildung an der Hessischen

Landesfeuerwehrschule mit Fächern wie

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,

Politik und Deutsch folgen im zweiten Ab-

schnitt die feuerwehrtechnischen Grund­

kenntnisse an der dortigen Feuerwehr-

akademie. Ebenfalls absolviert wird das

Deutsche Sportabzeichen in Bronze und

das Rettungsschwimmabzeichen in Bron-

ze, Silber oder Gold. Abgeschlossen wird

dieser Teil der Ausbildung mit der Befähi-

gung für die Tätigkeit als Truppfrau oder

Truppmann.

Im ersten Feuer- und Rettungswachen-

Praktikum, das über 34 Wochen geht, fängt

dann die eigentliche Einsatztätigkeit an.

Zuerst werden die Auszubildenden als

Truppfrau oder Truppmann, später als

Truppführerin oder Truppführer unter Auf-

sicht auf einem Hilfeleistungslöschfahr-

zeug (HLF) eingesetzt. Einen besonderen

Schwerpunkt in dieser Zeit bildet die Aus-

bildung zum Rettungssanitäter oder zur

Rettungssanitäterin.

Das zweite, sich ebenfalls über 34 Wo-

chen erstreckende Praktikum, umfasst die

Ausbildung für die Führerscheinklasse CE

inklusive einer Sonderausbildung für das

Verhalten bei Einsatzfahrten. Zusätzlich

wird hier die Befähigung zum Bedienen

von Pumpen, Aggregaten, Hubrettungs-

und Bergungsgeräten erlangt. Im Einsatz

arbeiten sie weiter als Truppführerin oder

Truppführer und werden an Fahrzeugfüh-

rertätigkeiten herangeführt.

Ein achtwöchiger Abschlusslehrgang an der

Hessischen Landesfeuerwehrschule ver-

mittelt spezielle einsatztaktische Kennt­

nisse und die Befähigung zum Gruppenfüh-

rer oder zur Gruppenführerin. Die Ausbil-

dung für den mittleren feuerwehrtechni-

schenDienstendetmitderLaufbahnprüfung.

Das Beamtenverhältnis

Eingestellt werden die jungen Feuerwehr-

beamtinnen und -beamten in das Beamten-

verhältnis auf Probe unter Ernennung zur

Brandmeisterin oder zum Brandmeister.

Da Feuerwehren rund um die Uhr gebraucht

werden, ist die Bereitschaft zur Schichtar-

TITELGESCHICHTE

beit eine selbstverständliche Vorausset-

zung. Wöchentlich sind im Durchschnitt

von sechs Wochen 48 Stunden Dienst zu

leisten. Der Dienstplan sieht derzeit

Schichten von tagsüber 10 Stunden (von

07:00 bis 17:00 Uhr), nachts 14 Stunden

(17:00 bis 07:00 Uhr) sowie von 24 Stun-

den (07:00 bis 07:00 Uhr) am Wochenende

vor. Der Dienst setzt sich aus Arbeits-

dienst, Ausbildungsdienst und Bereit-

schaftsdienst zusammen.

Was verdienen

Berufsfeuerwehrangehörige?

Die Auszubildenden erhalten eine Besol-

dung nach der Besoldungsgruppe A 7 des

Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG).

Das Nettoeinkommen hängt von der per-

sönlichen Lebenssituation ab. Aber

grundsätzlich erhalten Ledige im ersten

oder zweiten Ausbildungsjahr ohne Zula-

gen für Nacht-, Wochenend- und Feier-

tagsdienste knapp 2.200 Euro brutto. Ver-

heiratete nach drei Berufsjahren rund

2.500 Euro brutto, ebenfalls ohne die ge-

nannten Zulagen.

Gehobener und höherer

feuerwehrtechnischer Dienst

Neben dem breiten mittleren feuerwehr-

technischen Dienst gibt es auch noch den

gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

und den höheren feuerwehrtechnischen

Dienst. Da hier jedoch nur sehr wenige

Stellen zur Verfügung stehen, liegt der

Schwerpunkt des Berichts auf dem mittle-

ren feuerwehrtechnischen Dienst.

Grundsätzlich kann, wer sich im mittle-

ren Dienst besonders bewährt und ein

spezielles Auswahlverfahren mit Erfolg

durchlaufen hat, in den gehobenen feuer-

wehrtechnischen Dienst aufsteigen und

dort neue Aufgaben wahrnehmen. Neben

diesen sogenannten Aufsteigern aus dem

mittleren Dienst finden sich im gehobe-

nen feuerwehrtechnischen Dienst zu-

meist Ingenieure oder Naturwissen-

schaftler. Die Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter dieser Laufbahngruppe bilden

das „mittlere Management“ der Feuer-

wehr und nehmen Leitungs- und Füh-

rungsaufgaben wahr. Neben den Tätig-

keiten als Wach- oder Bereichsleiter sind

sie vor allem in den unterschiedlichen

Fachabteilungen eingesetzt und leisten

dort wichtige Arbeit, um den komplexen

und anspruchsvollen Feuerwehrbetrieb

aufrechtzuerhalten.

Im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

sind in der Regel Absolventen von tech-

nisch-naturwissenschaftlichen Hochschu-

len zu finden. Sie bilden zusammen das

„obere Management“ der Berufsfeuer-

wehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter im höheren feuerwehrtechnischen

Dienst sind häufig als Abteilungsleiterin-

nen und Abteilungsleiter sowie als Leite-

rinnen und Leiter von Feuerwehren tätig.

Text und Fotos: Feuerwehr Frankfurt

Absolute Schwindelfreiheit unerlässlich: Die Höhenrettungsgruppe