

FLORIAN HESSEN 3 | 2016 11
BRANDHEIß
Transportable Wasserbehälter
Weiterhin verfügt das Land Hessen über
insgesamt drei transportable Wasserbe-
hälter mit einem Fassungsvermögen von
36.320 Litern zur Waldbrandbekämpfung.
Die Behältnisse des Typs „FIREFLEX“ sind
faltbar und leicht zu verstauen. Sie sind
auf den Einsatz mit dem Löschwasser-Au-
ßenlastbehälter „Bambi-Bucket“ abge-
stimmt und vom gleichen Hersteller. Der
einzelne Wasserbehälter kann im Hub-
schrauber transportiert und von drei oder
vier Personen be- und entladen werden.
Die FIREFLEX-Behälter können als soge-
nannte „Wasserpuffer“ bei der Wald-
brandbekämpfung am Boden dienen.
Dazu füllt der Pilot mit Hilfe der Bambi-
Buckets die Wasserbehälter aus der Luft.
Alternativ entnehmen die Hubschrauber
das Wasser und nutzen es zum Löschen im
unwegsamen Gelände.
Technische Daten FIREFLEX-Behälter:
Fassungsvermögen:
36.320 Liter
Leermaße:
81cm x 81cm x 137cm
Leergewicht:
91 kg
Gesamtdurchmesser:
6 m
Höhe:
2 m
Anschlussmöglichkeiten:
2 Stück
Jedem Behälter sind zwei Anschlussvor-
richtungen sowie eine Unterlegplane bei-
gefügt.
Stationierung
Das Land Hessen verfügt über zwei Lösch-
wasser-Außenlastbehälter des Typs „Bam-
Wichtige Erlasse zur
Waldbrandbekämpfung in Hessen
Erlass zur „Durchführung des Waldschutzes in Hessen“
vom 16. Dezember 2013
Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Ministeriums des
Innern und für Sport über die Einsatzleitung bei Waldbränden und Waldbrand-
katastrophen, über gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und Übungen sowie
über die Waldbrandbekämpfung aus der Luft vom 12. Dezember 2012
Zu finden unter:
www.hmdis.hessen.de→
Sicherheit
→
Feuerwehr
→
Infothek
bi-Bucket“ – klein – mit einem Fassungsver-
mögen von jeweils 795 Litern und insge-
samt acht Löschwasser-Außenlastbehälter
des Typs „Bambi-Bucket“ – groß – mit ei-
nem Fassungsvermögen von jeweils 1.960
Litern.
Diese wurden aus einsatztaktischen Grün-
den wie folgt verteilt:
Bambi Buckets:
Berufsfeuerwehr der
Stadt Kassel
4 „Bambi-
Bucket“ groß
Hessisches Katastrophenschutz-
Zentrallager Wetzlar
2 „Bambi-
Bucket“ groß
Feuerwehr der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
2 „Bambi-
Bucket“ groß
Polizeihubschrauberstaffel
Hessen in Egelsbach
2 „Bambi-
Bucket“ klein
Je einen FIREFLEX-Behälter erhielten:
– Berufsfeuerwehr der Stadt Kassel
– Hessisches Katastrophenschutz-
Zentrallager Wetzlar
– Berufsfeuerwehr der Wissenschafts-
stadt Darmstadt
Anforderung
Die zum Einsatz der Löschwasser-Außen-
lastbehälter benötigten Hubschrauber
können von der Kreisbrandinspektorin
oder dem Kreisbrandinspektor, der Leite-
rin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr,
der Feuerwehr in Sonderstatusstädten
oder deren Vertretungspersonen sowie
von den Katastrophenschutzbehörden
über das Hessische Ministerium des In-
nern und für Sport beim Lagezentrum der
Hessischen Landesregierung in Wiesba-
den angefordert werden.
Die Löschwasser-Außenlastbehälter wie
auch die FIREFLEX-Behälter können von
den gleichen Berechtigten unmittelbar bei
den angegebenen Standorten angefordert
werden. Dabei ist vorab der Transportweg
zum Hubschrauber-Landeplatz zu klären.
Text: Harald Uschek
Fotos : Polizeifliegerstaffel Hessen,
Bundespolizeifliegerstaffel Mitte in
Fuldatal, HMdIS
Kommunikation- neue
Regel für Digitalfunk
Bei Hubschraubereinsätzen zur kurzfristigen Er-
kundung oder Einweisung kann die Kommunikation
über die digitale TMO-Sprechgruppe „xxx_BG_FW“
der jeweiligen Leitstelle oder (auslaufend) den
jeweiligen analogen Betriebskanal durchgeführt
werden.
Bei komplexen Einsatzlagen, wenn beispielsweise
mehrere Hubschrauber eingesetzt werden, ist ein
eigener Einsatzabschnitt „Luftgestützte Erkundung/
Waldbrandbekämpfung aus der Luft“ sinnvoll. Dem-
zufolge ist dann ein entsprechender Abschnittskanal
zuzuweisen.
Innerhalb des TETRA-Kommunikationssystems sind
die Beschränkungen der Gruppenverfügbarkeit für
Luftfahrzeuge zu beachten. Kurzfristig kann hier
auf die TMO-Gruppe „BU_RTH_HE“ zurückgegrif-
fen werden, die in allen polizeilichen und nicht
polizeilichen BOS-Luftfahrzeugen programmiert
sein sollte. Darüber hinaus stehen hierfür bei Bedarf
„TBZ-Gruppen“ gemäß der hierfür erlassenen
Regelungen zur Verfügung.
Im Analogfunk ist die Nutzung (auslaufend) der
Kanäle 382 W/O oder 377 W/O im Direktbetrieb
möglich. Die Kanalzuteilung erfolgt hier bei Bedarf
über die zuständige Leitstelle.