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FLORIAN HESSEN 3 | 2016 11

BRANDHEIß

Transportable Wasserbehälter

Weiterhin verfügt das Land Hessen über

insgesamt drei transportable Wasserbe-

hälter mit einem Fassungsvermögen von

36.320 Litern zur Waldbrandbekämpfung.

Die Behältnisse des Typs „FIREFLEX“ sind

faltbar und leicht zu verstauen. Sie sind

auf den Einsatz mit dem Löschwasser-Au-

ßenlastbehälter „Bambi-Bucket“ abge-

stimmt und vom gleichen Hersteller. Der

einzelne Wasserbehälter kann im Hub-

schrauber transportiert und von drei oder

vier Personen be- und entladen werden.

Die FIREFLEX-Behälter können als soge-

nannte „Wasserpuffer“ bei der Wald-

brandbekämpfung am Boden dienen.

Dazu füllt der Pilot mit Hilfe der Bambi-

Buckets die Wasserbehälter aus der Luft.

Alternativ entnehmen die Hubschrauber

das Wasser und nutzen es zum Löschen im

unwegsamen Gelände.

Technische Daten FIREFLEX-Behälter:

Fassungsvermögen:

36.320 Liter

Leermaße:

81cm x 81cm x 137cm

Leergewicht:

91 kg

Gesamtdurchmesser:

6 m

Höhe:

2 m

Anschlussmöglichkeiten:

2 Stück

Jedem Behälter sind zwei Anschlussvor-

richtungen sowie eine Unterlegplane bei-

gefügt.

Stationierung

Das Land Hessen verfügt über zwei Lösch-

wasser-Außenlastbehälter des Typs „Bam-

Wichtige Erlasse zur

Waldbrandbekämpfung in Hessen

Erlass zur „Durchführung des Waldschutzes in Hessen“

vom 16. Dezember 2013

Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Ministeriums des

Innern und für Sport über die Einsatzleitung bei Waldbränden und Waldbrand-

katastrophen, über gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und Übungen sowie

über die Waldbrandbekämpfung aus der Luft vom 12. Dezember 2012

Zu finden unter:

www.hmdis.hessen.de

Sicherheit

Feuerwehr

Infothek

bi-Bucket“ – klein – mit einem Fassungsver-

mögen von jeweils 795 Litern und insge-

samt acht Löschwasser-Außenlastbehälter

des Typs „Bambi-Bucket“ – groß – mit ei-

nem Fassungsvermögen von jeweils 1.960

Litern.

Diese wurden aus einsatztaktischen Grün-

den wie folgt verteilt:

Bambi Buckets:

Berufsfeuerwehr der

Stadt Kassel

4 „Bambi-

Bucket“ groß

Hessisches Katastrophenschutz-

Zentrallager Wetzlar

2 „Bambi-

Bucket“ groß

Feuerwehr der

Wissenschaftsstadt Darmstadt

2 „Bambi-

Bucket“ groß

Polizeihubschrauberstaffel

Hessen in Egelsbach

2 „Bambi-

Bucket“ klein

Je einen FIREFLEX-Behälter erhielten:

– Berufsfeuerwehr der Stadt Kassel

– Hessisches Katastrophenschutz-

Zentrallager Wetzlar

– Berufsfeuerwehr der Wissenschafts-

stadt Darmstadt

Anforderung

Die zum Einsatz der Löschwasser-Außen-

lastbehälter benötigten Hubschrauber

können von der Kreisbrandinspektorin

oder dem Kreisbrandinspektor, der Leite-

rin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr,

der Feuerwehr in Sonderstatusstädten

oder deren Vertretungspersonen sowie

von den Katastrophenschutzbehörden

über das Hessische Ministerium des In-

nern und für Sport beim Lagezentrum der

Hessischen Landesregierung in Wiesba-

den angefordert werden.

Die Löschwasser-Außenlastbehälter wie

auch die FIREFLEX-Behälter können von

den gleichen Berechtigten unmittelbar bei

den angegebenen Standorten angefordert

werden. Dabei ist vorab der Transportweg

zum Hubschrauber-Landeplatz zu klären.

Text: Harald Uschek

Fotos : Polizeifliegerstaffel Hessen,

Bundespolizeifliegerstaffel Mitte in

Fuldatal, HMdIS

Kommunikation- neue

Regel für Digitalfunk

Bei Hubschraubereinsätzen zur kurzfristigen Er-

kundung oder Einweisung kann die Kommunikation

über die digitale TMO-Sprechgruppe „xxx_BG_FW“

der jeweiligen Leitstelle oder (auslaufend) den

jeweiligen analogen Betriebskanal durchgeführt

werden.

Bei komplexen Einsatzlagen, wenn beispielsweise

mehrere Hubschrauber eingesetzt werden, ist ein

eigener Einsatzabschnitt „Luftgestützte Erkundung/

Waldbrandbekämpfung aus der Luft“ sinnvoll. Dem-

zufolge ist dann ein entsprechender Abschnittskanal

zuzuweisen.

Innerhalb des TETRA-Kommunikationssystems sind

die Beschränkungen der Gruppenverfügbarkeit für

Luftfahrzeuge zu beachten. Kurzfristig kann hier

auf die TMO-Gruppe „BU_RTH_HE“ zurückgegrif-

fen werden, die in allen polizeilichen und nicht

polizeilichen BOS-Luftfahrzeugen programmiert

sein sollte. Darüber hinaus stehen hierfür bei Bedarf

„TBZ-Gruppen“ gemäß der hierfür erlassenen

Regelungen zur Verfügung.

Im Analogfunk ist die Nutzung (auslaufend) der

Kanäle 382 W/O oder 377 W/O im Direktbetrieb

möglich. Die Kanalzuteilung erfolgt hier bei Bedarf

über die zuständige Leitstelle.