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FLORIAN HESSEN 2 | 2016

BRANDHEIß – TELEGRAMM

Bad Homburg

Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastun-

gen nur bis zum 60., maximal bis zur Vollendung des 65. Lebens-

jahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekre-

tär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellt Sonderregelung

öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen nun bis zum voll-

endeten 70. Lebensjahr.

Für wen gilt diese Sonderregelung?

Sie gilt für Feuerwehrangehörige in der Ehren- und Altersabtei-

lung und altersbegrenzt ab der Vollendung des 65. Lebensjahres

bzw. nach Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung bis längs-

tens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Regelung gilt

jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes.

Welche Aufgaben können diese Personen übernehmen?

– Medien- und Pressearbeit

– Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung

– Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-,

Geräte- und Gebäudepflege

– Einbindung in die Verwaltungsarbeit

– Dokumentation der Feuerwehrgeschichte

– Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften

innerhalb der Feuerwehr

– Mitwirkung bei der Ausbildung

– Unterstützung bei den Feuerwehrleistungsübungen

– Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittags­

betreuung in Schulen

– Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr

– Logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit)

Was ist zu beachten?

Die Feuerwehrangehörigen in der Ehren- und Altersabteilung

können diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernehmen,

soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen

sowie persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.

Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten soll mit Geneh-

migung des Magistrats oder des Gemeindevorstands in Abstim-

mung mit der Leitung der Feuerwehr erfolgen.

Sie unterliegen auch weiterhin der fachlichen Aufsicht durch die

Leitung der Feuerwehr.

Unfallversicherungsschutz

Die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung sind bei der

Wahrnehmung der in dieser Sonderregelung genannten Aufga-

ben über die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.

Der Flyer „Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und

Altersabteilung der Feuerwehr“ steht als Download unter www.

innen.hessen.de

Sicherheit

Feuerwehr zur Verfügung.

Text: Harald Uschek, HMdIS

Foto: HMdIS

VIELFÄLTIG AKTIV – Senioren in der Feuerwehr

Auch nach dem Über-

tritt in die Ehren- und

Altersabteilung sind

die Erfahrungen und

das Wissen der Feu-

erwehrangehörigen

gefragt. Denn die

„jungen Senioren“

sind heutzutage in

aller Regel geistig

wie körperlich noch fit. Deshalb sollte das Ausscheiden aus dem

Einsatzgeschehen nicht gleichbedeutend mit dem Verzicht auf alle

weiteren Tätigkeiten bei der Feuerwehr sein. Das großeWissen und

die Erfahrung eines meist langen Feuerwehrlebens kann eine Be-

reicherung sein.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat deshalb

gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen und der

Unfallkasse Hessen eine Sonderregelung gefunden, mit der

Feuerwehrangehörige, die aus Altersgründen nicht mehr am Ein-

satzdienst teilnehmen dürfen, ihr Engagement im Dienste der

Feuerwehr fortsetzen können.

Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr

Herausgeber:

HessischesMinisteriumdes Innernund fürSport

Friedrich-Ebert-Allee12,65185Wiesbaden

www.innen.hessen.de

Text:

HMdIS

Fotos:

FreiwilligeFeuerwehrDornburg/

FreiwilligeFeuerwehrBadCamberg

Gestaltung:

N.Fa

berde.sign,Wiesbaden

MitUnterstützungdes

LandesfeuerwehrverbandesHessene.V.

www.feuerwehr-hessen.de

undder

UnfallkasseHessen

www.ukh.de

Stand:12/2015

HessischesMinisterium

des Innernund fürSport

Unfallversicherungsschutz

DieAngehörigenderEhren-undAltersabteilungsind

beiderWahrnehmungder indieserSonderregelung

genanntenAufgabenundTätigkeitenüberdieUnfall-

kasseHessengesetzlichunfallversichert.

VIELFÄLTIGAKTIV–

Senioren inderFeuerwehr

IhrKonta

kt zurUnfal

lkasseHessen:

Telefon:

06929972-440 (montagsbis fr

eitags von7:30 –18:00Uhr)

E-Mail:

ukh@ukh.de www.feuerportal-hessen.de www.ukh.de

Sonderregelung fürdieAngehörigender

Ehren-undAltersabteilungderFeuerwehr

SonderregFW_6LD_8_297x210 17.12.15 08:58 Seite1

Herausgeber:

HessischesMinisteriumdes Innernund fürSport

Friedrich-Ebert-Allee12,65185Wiesbaden

www.innen.hessen.de

Text:

HMdIS

Fotos:

Freiwillige

FeuerwehrDornburg/

Freiw

illigeFeuerwehrBadCamberg

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N.Faberde.sign,Wiesbaden

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LandesfeuerwehrverbandesHessene.V.

www.feuerwehr-hessen.de

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HessischesMinisterium

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kasseHessengesetzlichunfallversichert.

VIELFÄLTIGAKTIV –

Senioren in der Feuerwehr

IhrKontakt zurUnfallkasseHessen:

Telefon:06929972-440

(montagsbis freitags von7:30 –18:00Uhr)

E-Mail: u

h@ukh.de www.feuerportal-hessen.de www.ukh.de

Sonderregelung fürdieAngehörigender

Ehren-undAltersabteilungderFeuerwehr

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Herausgeber:

HessischesMinisteriumdes Innernund fürSport

Friedrich-Ebert-Allee12,65185Wiesbaden

www.innen.hessen.de

Text:

HMdIS

Fotos:

FreiwilligeFeuerwehrDornburg/

FreiwilligeFeuerwehrBadCamberg

Gestaltung:

N.Faberde.sign,Wiesbaden

MitUnterstützungdes

La desfeuerwehrverbandesHessene.V.

www.feuer

wehr-hesse .de

undder

UnfallkasseHessen

www.ukh.d

Stand:12/2015

HessischesMinisterium

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Unfallversicherungsschutz

DieAngehöri

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genanntenAufgabenundTätigkeitenübe dieUnfall-

kasseHessengesetzlichunfallversichert.

VIELFÄLTIGAKTIV–

Senioren inderFeuerwehr

IhrKontakt zurUnfallkasseHessen:

Telef

on:06929972

-440

(montagsbis freit

ags von7:30 –

:00Uhr)

E-Mail:

ukh@ukh.de www.feuerportal-hessen.

de

ww w.ukh.de

Sonderregelung fürdieAngehörigender

Ehren-undAltersabteilungderFeuerwehr

SonderregFW_6LD_8_297x210 17.12.15 08:58 Seit

Staatssekretär Werner Koch stellte am 12. April 2016

in Bad Homburg die neue Sonderregelung vor.