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FLORIAN HESSEN 2 | 2016
BRANDHEIß – TELEGRAMM
Bad Homburg
Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastun-
gen nur bis zum 60., maximal bis zur Vollendung des 65. Lebens-
jahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekre-
tär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellt Sonderregelung
öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen nun bis zum voll-
endeten 70. Lebensjahr.
Für wen gilt diese Sonderregelung?
Sie gilt für Feuerwehrangehörige in der Ehren- und Altersabtei-
lung und altersbegrenzt ab der Vollendung des 65. Lebensjahres
bzw. nach Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung bis längs-
tens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Regelung gilt
jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes.
Welche Aufgaben können diese Personen übernehmen?
– Medien- und Pressearbeit
– Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung
– Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-,
Geräte- und Gebäudepflege
– Einbindung in die Verwaltungsarbeit
– Dokumentation der Feuerwehrgeschichte
– Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften
innerhalb der Feuerwehr
– Mitwirkung bei der Ausbildung
– Unterstützung bei den Feuerwehrleistungsübungen
– Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittags
betreuung in Schulen
– Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr
– Logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit)
Was ist zu beachten?
Die Feuerwehrangehörigen in der Ehren- und Altersabteilung
können diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernehmen,
soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen
sowie persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.
Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten soll mit Geneh-
migung des Magistrats oder des Gemeindevorstands in Abstim-
mung mit der Leitung der Feuerwehr erfolgen.
Sie unterliegen auch weiterhin der fachlichen Aufsicht durch die
Leitung der Feuerwehr.
Unfallversicherungsschutz
Die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung sind bei der
Wahrnehmung der in dieser Sonderregelung genannten Aufga-
ben über die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.
Der Flyer „Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und
Altersabteilung der Feuerwehr“ steht als Download unter www.
innen.hessen.de➔
Sicherheit
➔
Feuerwehr zur Verfügung.
Text: Harald Uschek, HMdIS
Foto: HMdIS
VIELFÄLTIG AKTIV – Senioren in der Feuerwehr
Auch nach dem Über-
tritt in die Ehren- und
Altersabteilung sind
die Erfahrungen und
das Wissen der Feu-
erwehrangehörigen
gefragt. Denn die
„jungen Senioren“
sind heutzutage in
aller Regel geistig
wie körperlich noch fit. Deshalb sollte das Ausscheiden aus dem
Einsatzgeschehen nicht gleichbedeutend mit dem Verzicht auf alle
weiteren Tätigkeiten bei der Feuerwehr sein. Das großeWissen und
die Erfahrung eines meist langen Feuerwehrlebens kann eine Be-
reicherung sein.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat deshalb
gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen und der
Unfallkasse Hessen eine Sonderregelung gefunden, mit der
Feuerwehrangehörige, die aus Altersgründen nicht mehr am Ein-
satzdienst teilnehmen dürfen, ihr Engagement im Dienste der
Feuerwehr fortsetzen können.
Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr
Herausgeber:
HessischesMinisteriumdes Innernund fürSport
Friedrich-Ebert-Allee12,65185Wiesbaden
www.innen.hessen.deText:
HMdIS
Fotos:
FreiwilligeFeuerwehrDornburg/
FreiwilligeFeuerwehrBadCamberg
Gestaltung:
N.Faberde.sign,Wiesbaden
MitUnterstützungdes
LandesfeuerwehrverbandesHessene.V.
www.feuerwehr-hessen.deundder
UnfallkasseHessen
www.ukh.deStand:12/2015
HessischesMinisterium
des Innernund fürSport
Unfallversicherungsschutz
DieAngehörigenderEhren-undAltersabteilungsind
beiderWahrnehmungder indieserSonderregelung
genanntenAufgabenundTätigkeitenüberdieUnfall-
kasseHessengesetzlichunfallversichert.
VIELFÄLTIGAKTIV–
Senioren inderFeuerwehr
IhrKonta
kt zurUnfallkasseHessen:
Telefon:
06929972-440 (montagsbis freitags von7:30 –18:00Uhr)
E-Mail:
ukh@ukh.de www.feuerportal-hessen.de www.ukh.deSonderregelung fürdieAngehörigender
Ehren-undAltersabteilungderFeuerwehr
SonderregFW_6LD_8_297x210 17.12.15 08:58 Seite1
Herausgeber:
HessischesMinisteriumdes Innernund fürSport
Friedrich-Ebert-Allee12,65185Wiesbaden
www.innen.hessen.deText:
HMdIS
Fotos:
FreiwilligeFeuerwehrDornburg/
FreiwilligeFeuerwehrBadCamberg
Gestaltung:
N.Faberde.sign,Wiesbaden
Mi Unterstützungdes
LandesfeuerwehrverbandesHessene.V.
www.feuerwehr-hessen.deundder
UnfallkasseHessen
www .ukh.deStand:12/2
015HessischesMinisterium
des Innernund fürSport
Unfallversicherungsschutz
DieAngehörigenderEhren-undAltersabteilungsind
beiderWahrnehmungder indieserSonderregelung
genanntenAufgabenundTätigkeitenüberdieUnfall-
kasseHessengesetzlichunfallversichert.
VIELFÄLTIGAKTIV –
Senioren in der Feuerwehr
IhrKontakt zurUnfallkasseHessen:
Telefon:06929972-440
(montagsbis freitags von7:30 –18:00Uhr)
E-Mail: u
h@ukh.de www.feuerportal-hessen.de www.ukh.deSonderregelung fürdieAngehörigender
Ehren-undAltersabteilungderFeuerwehr
SonderregFW_6LD_8_297x210 17.12.15 08:58 Seite 1
Herausgeber:
HessischesMinisteriumdes Innernund fürSport
Friedrich-Ebert-Allee12,65185Wiesbaden
www.innen.hessen.deText:
HMdIS
Fotos:
FreiwilligeFeuerwehrDornburg/
FreiwilligeFeuerwehrBadCamberg
Gestaltung:N.Faberde.sign,Wiesbaden
MitUnterstützungdes
La desfeuerwehrverbandesHessene.V.
www.feuerwehr-hesse .de
undder
UnfallkasseHessen
www.ukh.d
Stand:12/2015
HessischesMinisterium
des Innernund fürSport
Unfallversicherungsschutz
DieAngehöri
nderEhren-undAltersabeilungsind
beiderWahrnehmungder indi serSon
rregelu g
genanntenAufgabenundTätigkeitenübe dieUnfall-
kasseHessengesetzlichunfallversichert.
VIELFÄLTIGAKTIV–
Senioren inderFeuerwehr
IhrKontakt zurUnfallkasseHessen:
Telef
on:06929972-440
(montagsbis freitags von7:30 –
:00Uhr)
E-Mail:
ukh@ukh.de www.feuerportal-hessen.de
ww w.ukh.deSonderregelung fürdieAngehörigender
Ehren-undAltersabteilungderFeuerwehr
SonderregFW_6LD_8_297x210 17.12.15 08:58 Seit
Staatssekretär Werner Koch stellte am 12. April 2016
in Bad Homburg die neue Sonderregelung vor.