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FLORIAN HESSEN 2 | 2016

einheitlicht. Damit erfolgt jetzt auch die

Ausbildung in den Bereichen Sanitätswe-

sen, Betreuung und Wasserrettung in der

Grund- und Fachdienstausbildung nach

diesen Grundsätzen: Truppmann 1 = 70

Stunden, Truppmann 2 = 80 Stunden und

Truppführer = 35 Stunden.

Aufgabenbereich Bergung und

Instandsetzung erweitert

Die Vorhaltungen der Feuerwehren im Auf-

gabenbereich „Bergung und Instandset-

zung“, für die das Land auf vorhandene

Ausstattung öffentlicher Aufgabenträger

(Feuerwehren und THW) bzw. privater An-

bieter (Kran- und Bergungsdienste) zurück-

greift, sind nun im Katastrophenschutzkon-

zept erfasst. Das Land fördert auf der

Grundlage der Brandschutzförderrichtlinie

die Beschaffung von Rüstwagen bei den

kommunalen Feuerwehren. Bislang waren

lediglich die beim THW vorhandenen Kapa-

zitäten an Bergungsgeräten aufgeführt.

Ausstattungsoffensive eingepflegt

Die in den letzten Jahren neu beschaffte

und deutlich erweiterte Ausstattung der

Einheiten im Hessischen Katastrophen-

schutz ist nun im Konzept enthalten. Das

Land Hessen hat seit dem Jahr 2008 über

40 Mio. Euro in Fahrzeuge und Ausstattung

für die Einheiten des Katastrophenschutzes

und weitere Beschaffungen investiert. Dazu

gehören die sieben AB Dekon im Gesamt-

wert von rund 1,5 Mio. Euro sowie die in

Ergänzung zu den 27 Notstrom-Groß­

aggregaten (FwA-Strom, 250 kVA) beschaff-

ten 52 Notstromaggregate-Anhänger (60

kVA) für die Betreuungseinheiten.

Aktuell werden im Auftrag des Landes 23

neue Einsatzleitwagen im Gesamtwert von

Wiesbaden

Zum 1. Januar 2016 ist das neue Katastro-

phenschutzkonzept des Landes in Kraft ge-

treten. Zahlreiche Neuerungen und Anpas-

sungen verbessern das bewährte Konzept

aus dem Jahr 2011.

Das Hessische Katastrophenschutzkon-

zept ist bundesweit einmalig: Es informiert

umfassend und aus einem Guss über die

wichtigsten Aufgaben, Zusammenhänge

und Zuständigkeiten im Katastrophen-

schutz des Landes Hessen. Ein umfangrei-

cher Anlagenteil stellt die Einheiten und

ihre Besetzung grafisch dar, genauso wie

die für die Funktionen jeweils vorgesehe-

nen Ausbildungen. Das Konzept dient Nut-

zern darüber hinaus als Nachschlagewerk

für spezielle Einzelfragen bei der täglichen

Arbeit im Katastrophenschutz.

Aufgabenbereich GABC neu aufgestellt

So wurden im neuen Hessischen Katastro-

phenschutzkonzept u.a. im Aufgabenbe-

reich Gefahrstoff-ABC die vorhandenen

Feuerwehrpotenziale getrennt nach den

taktischen Aufgaben Führen, Messen, Be-

kämpfung und Dekontamination aufgestellt

und in eigenen (Teil-)Einheiten zusammen-

geführt. Dies ermöglicht den Angehörigen

in den Teileinheiten eine bessere, aufga-

benorientierte Aus- und Fortbildung. Diese

Organisationsstruktur hatte sich zuvor in

der Praxis an vielen Stellen bewährt.

Aus- und Fortbildung

weiter vereinheitlicht

In der Aus- und Fortbildung der Katastro-

phenschutz-Helferinnen und -Helfer wur-

den die Struktur- und Zeitabläufe auf der

Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift

2 (FwDV 2) weiter standardisiert und ver-

9,2 Mio. Euro produziert. Darüber hinaus

bereitet das Land die Beschaffung von fünf

Abrollbehältern Hochleistungspumpe in ei-

nem Gesamtwert von rd. zwei Mio. Euro vor.

Diese Geräte stärken den Hochwasser-

schutz in Hessen weiter, nachdem das Land

bereits im Jahr 2014 26 Gerätewagen Logis-

tik Hochwasserschutz sowie zehn Ret-

tungsboote Typ 2 mit einem Gesamtwert

von 5,1 Mio. Euro an die Einheiten im Katas-

trophenschutz übergeben hat. Das Land

stellt dabei nicht nur die Fahrzeuge zur Ver-

fügung, sondern übernimmt unter anderem

die Kosten für Wartung, Instandsetzung

und Unterbringung. Allein in den letzten

fünf Jahren zahlte das Land rund 4,8 Mio.

Euro an Fahrzeugpauschalen. Dies regelt

ebenfalls das Katastrophenschutzkonzept.

Mit dem neuen Konzept erhält der Hessi-

sche Katastrophenschutz auch für die Zu-

kunft eine moderne Grundlage. Den Vertre-

tern des Landesfeuerwehrverbandes, der

Landesverbände der Hilfsorganisationen,

des THW, des Landeskommandos Hessen

sowie der kommunalen Spitzenverbände

sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Sie

haben mit ihren fachkundigen Anregungen

und engagierter Mitarbeit maßgeblichen

Anteil daran, dass das Hessische Katastro-

phenschutzkonzept weiterentwickelt wer-

den konnte.

Das Katastrophenschutzkonzept 2016 steht

in der Infothek des HMdIS unter https://in-

nen.hessen.de

➔ 

sicherheit

 katastro-

phenschutz

➔ 

infothek ebenso zum Herun-

terladen bereit wie die aufgabenbereichs-

spezifischen Sonderschutzpläne und KatS-

Dienstvorschriften des Landes.

Text: Dr. Tobias

Bräunlein, HMdIS

Foto: HMdIS

Neues Katastrophenschutzkonzept

Bewährtes Konzept wurde weiter verbessert