FLORIAN HESSEN 5 | 2016 13
Was wäre Ihr grösster Wunsch für
die heimische Feuerwehr Wörsdorf
und für die Nachwuchsarbeit?
Dass die Kinder- und Jugendfeuerwehr
noch lange bestehen bleibt und es keine
Nachwuchsprobleme geben wird.
Das Interview führte Steffi Fritz, Redaktion
FLORIAN Hessen
Fotos: Günter Schnabel,
Dieter Grabsch
Ich finde, es könnte generell die Alters-
grenze erhöht werden, so wie es auch
beim gesetzlichen Rentenalter schon
gemacht wurde. Wenn man sich gesund-
heitlich und körperlich noch fit fühlt, sollte
man sich auch weiter aktiv engagieren
können.
Hätten Sie sich auch vorstellen
können, Ihre Leidenschaft für die
Feuerwehr zum Beruf zu machen?
Nein, das war nie mein Wunsch.
INTERVIEW
Ich war sehr überrascht, hatte mit so
etwas nicht gerechnet. Es zeigt mir per-
sönlich, dass meine Arbeit und Bereit-
schaft die ganzen Jahre hier ein voller
Erfolg waren.
Sie möchten sich dafür einsetzen,
dass die Möglichkeit geschaffen wird,
noch länger auf das Wissen und die
Erfahrungen der Alters- und Ehrenab-
teilung zurückgreifen zu können. Wie
könnte das geschehen?
Otto Schnabel erklärt während der Brandschutzerziehung im Stützpunkt Idstein
die Fluchthaube und das richtige Aufziehen.
Sonderregelung für
die Angehörigen
der Ehren- und
Altersabteilung der
Feuerwehr
Auch nach dem Übertritt in die Ehren- und Alters-
abteilung sind die Erfahrungen und das Wissen der
Feuerwehrangehörigen gefragt und eine Bereiche-
rung für die Feuerwehren.
Mit einer Sonderregelung
für die Angehörigen der
Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr
kön-
nen diese nun altersbegrenzt ab der Vollendung des
65. Lebensjahres bzw. nach Übertritt in die Ehren-
und Altersabteilung bis längstens zur Vollendung
des 70. Lebensjahres bestimmte Tätigkeiten und
Aufgaben in ihrer Feuerwehr übernehmen, jedoch
keinen Einsatzdienst.
Aufgaben und Tätigkeiten sind z.B. Medien- und
Pressearbeit, Mithilfe bei der Brandschutzerziehung,
Jugendarbeit und feuerwehrspezifische Nachmit-
tagsbetreuung in Schulen, Unterstützung bei der
Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und
Gebäudepflege oder Verwaltungsarbeit.
Sie übernehmen diese Aufgaben freiwillig und
ehrenamtlich, soweit sie hierfür die entsprechenden
Vorkenntnisse besitzen sowie persönlich, geistig
und körperlich geeignet sind und sind hierfür über
die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.
Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten
soll mit Genehmigung des Magistrats oder des Ge-
meindevorstandes in Abstimmung mit der Leitung
der Feuerwehr erfolgen.
Mehr Informationen hierzu gibt es im Flyer
„Sonderregelung für die Angehörige der Ehren- und
Altersabteilung der Feuerwehr“ unter
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Sicherheit
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Feuerwehr.
Text: HMdIS