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FLORIAN HESSEN 5 | 2016 13

Was wäre Ihr grösster Wunsch für

die heimische Feuerwehr Wörsdorf

und für die Nachwuchsarbeit?

Dass die Kinder- und Jugendfeuerwehr

noch lange bestehen bleibt und es keine

Nachwuchsprobleme geben wird.

Das Interview führte Steffi Fritz, Redaktion

FLORIAN Hessen

Fotos: Günter Schnabel,

Dieter Grabsch

Ich finde, es könnte generell die Alters-

grenze erhöht werden, so wie es auch

beim gesetzlichen Rentenalter schon

gemacht wurde. Wenn man sich gesund-

heitlich und körperlich noch fit fühlt, sollte

man sich auch weiter aktiv engagieren

können.

Hätten Sie sich auch vorstellen

können, Ihre Leidenschaft für die

Feuerwehr zum Beruf zu machen?

Nein, das war nie mein Wunsch.

INTERVIEW

Ich war sehr überrascht, hatte mit so

etwas nicht gerechnet. Es zeigt mir per-

sönlich, dass meine Arbeit und Bereit-

schaft die ganzen Jahre hier ein voller

Erfolg waren.

Sie möchten sich dafür einsetzen,

dass die Möglichkeit geschaffen wird,

noch länger auf das Wissen und die

Erfahrungen der Alters- und Ehrenab-

teilung zurückgreifen zu können. Wie

könnte das geschehen?

Otto Schnabel erklärt während der Brandschutzerziehung im Stützpunkt Idstein

die Fluchthaube und das richtige Aufziehen.

Sonderregelung für

die Angehörigen

der Ehren- und

Altersabteilung der

Feuerwehr

Auch nach dem Übertritt in die Ehren- und Alters-

abteilung sind die Erfahrungen und das Wissen der

Feuerwehrangehörigen gefragt und eine Bereiche-

rung für die Feuerwehren.

Mit einer Sonderregelung

für die Angehörigen der

Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr

kön-

nen diese nun altersbegrenzt ab der Vollendung des

65. Lebensjahres bzw. nach Übertritt in die Ehren-

und Altersabteilung bis längstens zur Vollendung

des 70. Lebensjahres bestimmte Tätigkeiten und

Aufgaben in ihrer Feuerwehr übernehmen, jedoch

keinen Einsatzdienst.

Aufgaben und Tätigkeiten sind z.B. Medien- und

Pressearbeit, Mithilfe bei der Brandschutzerziehung,

Jugendarbeit und feuerwehrspezifische Nachmit-

tagsbetreuung in Schulen, Unterstützung bei der

Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und

Gebäudepflege oder Verwaltungsarbeit.

Sie übernehmen diese Aufgaben freiwillig und

ehrenamtlich, soweit sie hierfür die entsprechenden

Vorkenntnisse besitzen sowie persönlich, geistig

und körperlich geeignet sind und sind hierfür über

die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.

Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten

soll mit Genehmigung des Magistrats oder des Ge-

meindevorstandes in Abstimmung mit der Leitung

der Feuerwehr erfolgen.

Mehr Informationen hierzu gibt es im Flyer

„Sonderregelung für die Angehörige der Ehren- und

Altersabteilung der Feuerwehr“ unter

www.innen.

hessen.de

Sicherheit

Feuerwehr.

Text: HMdIS