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FLORIAN HESSEN 5 | 2016

TITELGESCHICHTE

Drohnen bei der Feuerwehr

Taktische Hilfe oder unnötige Technik?

Was ist rechtlich zu beachten?

Bei der Nutzung von Drohnen sind einige

Vorgaben zu beachten, die sich aus dem

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luft-

verkehrsordnung (LuftVO) ergeben.

Drohnen, die nicht zu Zwecken des Sports

oder der Freizeitgestaltung betrieben wer-

den, sind „unbemannte Luftfahrtsysteme“

und werden als Luftfahrzeug nach

§ 1 Abs. 2 LuftVG eingestuft. Ihr Betrieb ist

nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO generell

erlaubnispflichtig. Hingegen gelten für die

zu Sport- und Freizeitzwecken gekauften

Drohnen – oftmals auch als „Multicopter“

bezeichnet – die Bestimmungen für Flug-

modelle nach den §§ 19 bis 21 LuftVO.

Anzeigen in Fachzeitschriften, auf Inter-

net-Seiten sowie in Geschäften weisen

derzeit die Käufer in der Regel auf diesen

W

iesbaden

Der Einsatz von Drohnen ist ein derzeit bei den

Feuerwehren immer wieder diskutiertes

Thema. Sind sie eine nützliche Ergänzung im

Einsatz oder eine Gefahr für die Luftfahrt?

Branddirektor Klaus Hahn vom Hessischen

Innenministerium widmet sich in diesem

Schwerpunkt insbesondere der rechtlichen

Seite.

Wie schon oft in der Vergangenheit finden

sich für ursprünglich zu militärischen Zwe-

cken entwickelte Fahrzeuge und Geräte

anschließend auch zivile Nutzungsmög-

lichkeiten. So auch bei den Drohnen. Dies

sind in erster Linie gewerbliche Zwecke,

wie die Erstellung von Bildaufnahmen und

das Ausbringen von biologischen Schäd-

lingsbekämpfungsmitteln. Weiter werden

zurzeit Logistik-Drohnen zur Überstellung

von besonders eiligen (Paket-)Sendungen

erprobt.

Es sind aber auch Nutzungsmöglichkei-

ten bei der Feuerwehr und den Rettungs-

diensten vorstellbar. So können Drohnen

bei der Erkundung von Einsatzstellen

und der Personensuche aus der Luft sinn-

volle Hilfe leisten. Sie können Erkun-

dungsbilder direkt auf einen Monitor im

Einsatzleitwagen oder in der Zentralen

Leitstelle senden. Der Vorteil ist, dass

sich keine Einsatzkräfte in den Gefahren-

bereich begeben müssen. Auch gab es

bereits Versuche zu Luftprobennahmen

in Rauch- und Schadstoffwolken. Im Jahr

2011 ging zu Testzwecken bei der Berufs-

feuerwehr Frankfurt am Main die erste

Drohne in Hessen in Betrieb. Sie hat

erste Erfahrungen über das mögliche

Einsatzspektrum wie auch die mit dem

Flug einer Drohne verbundenen Gefahren

gemacht. Seit dem Jahr 2015 haben ver-

schiedene Feuerwehren und untere

Brandschutzaufsichtsbehörden weitere

Drohnen beschafft.