

8
FLORIAN HESSEN 5 | 2016
TITELGESCHICHTE
Drohnen bei der Feuerwehr
Taktische Hilfe oder unnötige Technik?
Was ist rechtlich zu beachten?
Bei der Nutzung von Drohnen sind einige
Vorgaben zu beachten, die sich aus dem
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luft-
verkehrsordnung (LuftVO) ergeben.
Drohnen, die nicht zu Zwecken des Sports
oder der Freizeitgestaltung betrieben wer-
den, sind „unbemannte Luftfahrtsysteme“
und werden als Luftfahrzeug nach
§ 1 Abs. 2 LuftVG eingestuft. Ihr Betrieb ist
nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO generell
erlaubnispflichtig. Hingegen gelten für die
zu Sport- und Freizeitzwecken gekauften
Drohnen – oftmals auch als „Multicopter“
bezeichnet – die Bestimmungen für Flug-
modelle nach den §§ 19 bis 21 LuftVO.
Anzeigen in Fachzeitschriften, auf Inter-
net-Seiten sowie in Geschäften weisen
derzeit die Käufer in der Regel auf diesen
W
iesbaden
Der Einsatz von Drohnen ist ein derzeit bei den
Feuerwehren immer wieder diskutiertes
Thema. Sind sie eine nützliche Ergänzung im
Einsatz oder eine Gefahr für die Luftfahrt?
Branddirektor Klaus Hahn vom Hessischen
Innenministerium widmet sich in diesem
Schwerpunkt insbesondere der rechtlichen
Seite.
Wie schon oft in der Vergangenheit finden
sich für ursprünglich zu militärischen Zwe-
cken entwickelte Fahrzeuge und Geräte
anschließend auch zivile Nutzungsmög-
lichkeiten. So auch bei den Drohnen. Dies
sind in erster Linie gewerbliche Zwecke,
wie die Erstellung von Bildaufnahmen und
das Ausbringen von biologischen Schäd-
lingsbekämpfungsmitteln. Weiter werden
zurzeit Logistik-Drohnen zur Überstellung
von besonders eiligen (Paket-)Sendungen
erprobt.
Es sind aber auch Nutzungsmöglichkei-
ten bei der Feuerwehr und den Rettungs-
diensten vorstellbar. So können Drohnen
bei der Erkundung von Einsatzstellen
und der Personensuche aus der Luft sinn-
volle Hilfe leisten. Sie können Erkun-
dungsbilder direkt auf einen Monitor im
Einsatzleitwagen oder in der Zentralen
Leitstelle senden. Der Vorteil ist, dass
sich keine Einsatzkräfte in den Gefahren-
bereich begeben müssen. Auch gab es
bereits Versuche zu Luftprobennahmen
in Rauch- und Schadstoffwolken. Im Jahr
2011 ging zu Testzwecken bei der Berufs-
feuerwehr Frankfurt am Main die erste
Drohne in Hessen in Betrieb. Sie hat
erste Erfahrungen über das mögliche
Einsatzspektrum wie auch die mit dem
Flug einer Drohne verbundenen Gefahren
gemacht. Seit dem Jahr 2015 haben ver-
schiedene Feuerwehren und untere
Brandschutzaufsichtsbehörden weitere
Drohnen beschafft.