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FLORIAN HESSEN 5 | 2016 17

AUS DEM EINSATZTAGEBUCH

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AZ Florian 2016-04 Seminare und Showroom.indd 1

14.09.2016 11:33:28

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werden“, hob der Sprecher des Vogelbergkreises hervor. Unfälle

mit wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Beeinträch-

tigungen oder Schädigungen des Grundwassers, des Bodens, der

oberirdischen Gewässer, der Abwasseranlagen sowie des Trink-

wassers als unser wichtigstes Lebensmittel – hervorrufen. „Zur

Abwehr dieser Gefahren für die Allgemeinheit müssen bei derar-

tigen Unfällen unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet wer-

den“, so der Sprecher.

Behördliche Zusammenarbeit ist wichtig

Die Untere Wasserbehörde des Vogelsbergkreises ist für die Fol-

gemaßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und des

Grundwassers bei umweltgefährdenden Unfällen zuständig.

Bei größeren Schadensereignissen informiert die Einsatzleitung

der örtlichen Feuerwehr die Mitarbeiter des Sachgebietes Wasser-

und Bodenschutz über die Leitstelle des Vogelsbergkreises und

bestellt diese zum Schadensort. Darüber hinaus leiten die Feuer-

wehren im Bedarfsfall Sofortmaßnahmen bereits vor Ort ein. Sie

haben das Ziel, nach Eintritt eines Schadens das weitere Austre-

ten, Ausbreiten und Versickern wassergefährdender Stoffe sowie

das Entstehen weiterer Schäden zu verhindern. Die wirksame

Durchführung der Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenar-

beit der Behörden, der Feuerwehr und weiteren am Umweltunfall

Beteiligten. Zu diesem Zweck gibt es für den Vogelsbergkreis

einen Gewässer- und Bodenschutzalarmplan, der die Sofort- und

Folgemaßnahmen zur schnellen Schadensbegrenzung beinhaltet.

Text und Fotos: Philipp Weitzel

Aus dem örtlichen Bach

„Alte Hasel“ pumpte

das THW pro Minute

5.000 Liter Wasser zum

Brandort.

Die Löscharbeiten erstreckten sich über die ganze Nacht.

Mit einer Mulde der Feuerwehr aus Lauterbach wurde am Brandort eine

Übergabestelle für das Löschwasser eingerichtet.