FLORIAN HESSEN 5 | 2016 17
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14.09.2016 11:33:28
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werden“, hob der Sprecher des Vogelbergkreises hervor. Unfälle
mit wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Beeinträch-
tigungen oder Schädigungen des Grundwassers, des Bodens, der
oberirdischen Gewässer, der Abwasseranlagen sowie des Trink-
wassers als unser wichtigstes Lebensmittel – hervorrufen. „Zur
Abwehr dieser Gefahren für die Allgemeinheit müssen bei derar-
tigen Unfällen unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet wer-
den“, so der Sprecher.
Behördliche Zusammenarbeit ist wichtig
Die Untere Wasserbehörde des Vogelsbergkreises ist für die Fol-
gemaßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und des
Grundwassers bei umweltgefährdenden Unfällen zuständig.
Bei größeren Schadensereignissen informiert die Einsatzleitung
der örtlichen Feuerwehr die Mitarbeiter des Sachgebietes Wasser-
und Bodenschutz über die Leitstelle des Vogelsbergkreises und
bestellt diese zum Schadensort. Darüber hinaus leiten die Feuer-
wehren im Bedarfsfall Sofortmaßnahmen bereits vor Ort ein. Sie
haben das Ziel, nach Eintritt eines Schadens das weitere Austre-
ten, Ausbreiten und Versickern wassergefährdender Stoffe sowie
das Entstehen weiterer Schäden zu verhindern. Die wirksame
Durchführung der Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenar-
beit der Behörden, der Feuerwehr und weiteren am Umweltunfall
Beteiligten. Zu diesem Zweck gibt es für den Vogelsbergkreis
einen Gewässer- und Bodenschutzalarmplan, der die Sofort- und
Folgemaßnahmen zur schnellen Schadensbegrenzung beinhaltet.
Text und Fotos: Philipp Weitzel
Aus dem örtlichen Bach
„Alte Hasel“ pumpte
das THW pro Minute
5.000 Liter Wasser zum
Brandort.
Die Löscharbeiten erstreckten sich über die ganze Nacht.
Mit einer Mulde der Feuerwehr aus Lauterbach wurde am Brandort eine
Übergabestelle für das Löschwasser eingerichtet.