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FLORIAN HESSEN 5 | 2016 23

LEHRGANGSPLAN

während des fünftägigen Seminars in

Mannheim die Gelegenheit, sich auf die

Besonderheiten bei Einsätzen auf Schiffen

vorzubereiten (siehe gesonderten Bericht

über das Pilotseminar in diesem Heft).

Basis- und Aufbauseminar Florix

Das Basisseminar Florix ersetzt ab dem

1. Januar 2017 den Florix-Grundlehrgang.

Als Seminar, somit zukünftig ohne Prü-

fung, erhalten die Teilnehmerinnen und

Teilnehmer an drei Tagen einen Einblick in

die wichtigsten Funktionen von Florix, wie

z.B. die elektronische Veranstaltungsan-

meldung (EVA) oder Einträge in das Dienst-

buch. Mit dem Florix-Grundlehrgang oder

demneuen Basisseminar Florix als Voraus-

setzung besteht die Möglichkeit, am Auf-

bauseminar Florix teilzunehmen. In diesen

zweitägigen Seminaren werden die grund-

legenden Kenntnisse der Anwenderinnen

und Anwender von Florix vertieft und es

wird auf ihre Themenwünsche einge­

gangen.

Sonstige Neuerungen

Da ab dem 1. Januar 2017 die Planübung

im Lehrgang „Gruppenführer“ entfällt,

wird das bisherige Seminar Fortbildung für

Gruppen- und Zugführer „Planübung“ in

Fortbildung für Zugführer „Planübung“

umbenannt. Als Voraussetzung, um diese

Fortbildung zu besuchen, zählen der Lehr-

gang „Zugführer“ oder der vor dem

31.12.2016 erfolgreich absolvierte Lehr-

gang „Gruppenführer“.

Für den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

gelten mit dem neuen Veranstaltungsplan

ebenfalls neue Zugangsvoraussetzungen.

Neben dem Lehrgang „Gruppenführer“

müssen die Lehrgangsteilnehmerinnen

und -teilnehmer als Wehr führer,

Gemeinde-, Stadtbrandinspektor oder als

jeweiliger Stellvertreter vorgesehen oder

ernannt sein.

Text: Marcel Langer und Marco

Kauffunger (HLFS)

Grafik: Marcel Langer (HLFS)

Lehrgang*

„Kreisausbilder“

Ausbilder am

Standort

Lehrgang

„Ausbilder in der

Feuerwehr“

Lehrgang

„Gruppenführer“

berufen als

Kreisausbilder

Kreisausbilder

Sprechfunk

Maschinist

Truppmann/

Truppführer

Atemschutz-

geräteträger

TH-VU

*Teilweise sind weitere Lehrgänge

Voraussetzung zur Teilnahme am

Kreisausbilderlehrgang.