

IM FOKUS
standhalten. Bei dieser Art der Nachrüstung kann es aller-
dings bauartbedingt notwendig sein, dass beim Öffnen und
Schließen von Türen und Fenstern zusätzliche Bedienvorgän-
ge an den Elementen notwendig werden.
3. Die meisten Fenster können durch den Austausch des vorhan-
denen Rollzapfenbeschlags gegen eine rundumlaufende Pilz-
kopfverriegelung nachgerüstet werden. Zusätzlich sollte bei
dieser Art der Nachrüstung auch der vorhandene Fenstergriff
gegen einen abschließbaren Griff, mit einem minimalen Dreh-
moment von 200 Nm, gegen Abdrehen und Abreißen ersetzt
werden.
Auch solche Nachrüstelemente sollten Fachleute montieren,
weil nur das den vollumfänglichen Schutz gewährleistet. Fer-
ner ist es wichtig, dass eine Zertifizierung nach DIN 18104,
Teil 2, für diese Elemente besteht.
Die mechanischen Sicherungseinrichtungen hindern Täter mög-
lichst lange am Betreten des Objekts und sie bleiben draußen
„vor der Tür“. So unterliegen sie ständig der Gefahr, durch Nach-
barn und Passanten entdeckt zu werden. Um die Sicherungsein-
richtungen zu überwinden, haben sie einen höheren Arbeits- und
Kraftaufwand, der in der Regel mehr Lärm macht.
Sind alle Öffnungen wie beschrieben gesichert, kann zusätzlich
eine Einbruchmeldeanlage zur Überwachung des Feuerwehrhau-
ses sinnvoll sein. Diese detektiert Täter frühzeitig, und es kön-
nen entsprechende Interventionsmaßnahmen eingeleitet wer-
den. Wichtig ist insbesondere, dass die Einbruchmeldeanlage
den Alarm an eine hilfeleistende Stelle weitergibt.
Um eine bestimmungsgemäß funktionierende Anlage zu erhal-
ten, die möglichst wenige Falschalarme verursacht, sollte nur
professionelle Einbruchmeldetechnik durch ein Fachunterneh-
men verbaut werden. Die Einbruchmeldeanlage sollte mindes-
tens dem Grad 3 nach DIN EN 0833, Teil 1 und 3, entsprechen.
Bei Feuerwehrhäusern, die nur durch einen besonders hohen Auf-
wand mechanisch zu sichern sind, ist es auch möglich, aus-
schließlich eine Einbruchmeldeanlage einzubauen.
Polizei berät gerne
Zur Erstellung eines individuellen Sicherungskonzeptes für ein
Feuerwehrhaus stehen die polizeilichen Beratungsstellen der
Polizei Hessen für eine kostenlose sowie produkt- und hersteller-
neutrale Beratung bereit. Während eines gemeinsamen Ortster-
mins können Schwachstellen ermittelt und individuelle Siche-
rungsvorschläge entwickelt werden. Die polizeilichen Beraterin-
nen und Berater geben bei Bedarf auch Adressenlisten von Fach-
firmen für mechanische Sicherung sowie Überfall- und Einbruch-
meldetechnik aus. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Be-
ratungsstelle gibt es im Internet unter
www.polzei.hessen.deoder telefonisch beim Hessischen Landeskriminalamt unter der
Nummer 0611/83-1309.
Text: Michael Dormann, HLKA
Grafiken:
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