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34 FLORIAN HESSEN 4 | 2016

IM FOKUS

Täter haben es leicht

Feuerwehrhäuser verfügen in der Regel über keine besonderen

sicherungstechnischen Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche.

Sie stellen daher für potenzielle Täter eine einfache Tatgele­

genheit dar. Einfachste Fensterzuhaltungen in Form von soge-

nannten Rollzapfen öffnen geübte Täter mit einem großen

Schraubendreher in fünf bis zehn Sekunden lautlos. Weiterhin

sind in Feuerwehrhäusern oftmals normale Stahlblechtüren oder

Brandschutztüren verbaut. Auch diese lassen sich mit einfachs-

ten Hebelwerkzeugen in kürzester Zeit gewaltsam öffnen.

Da bei der Feuerwehr der Faktor Zeit eine sehr große Rolle spielt,

ist das feuerwehrtechnische Gerät auf den Fahrzeugen nicht ver-

schlossen und somit auch nicht gegen die schnelle Wegnahme

gesichert. Und neben dem feuerwehrtechnischen Gerät gibt es

oftmals in Feuerwehrhäusern auch noch Bargeld (Vereinskasse)

und Wertgegenstände, die für potenzielle Täter von Interesse

sind.

Wie kann man sich schützen?

Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich vor den genannten negati-

ven Szenarien zu schützen.

Für die Sicherung von Feuerwehrhäusern eignet sich das Herstel-

len eines soliden mechanischen Grundschutzes. Dies bedeutet,

dass alle Öffnungen des Gebäudes, das sind beispielsweise

Fenster, Türen und Lichtschächte, mechanisch gesichert werden

müssen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Es können geprüfte und zertifizierte, einbruchhemmende

Elemente eingebaut werden. Insbesondere wenn Feuerwehr-

häuser saniert oder neu gebaut werden, ist es ratsam, Fens-

ter, Außentüren und Tore als einbruchhemmende Elemente

zu beschaffen. In diesen ist der entsprechende Einbruch-

schutz schon integriert, und sie lassen sich wie konventionel-

le Elemente bedienen. Das bedeutet, beim Öffnen und Schlie-

ßen des Fensters sind keine gesonderten Bedienschritte not-

wendig.

Beim Kauf von einbruchhemmenden Fenster- und Türelemen-

ten sollte darauf geachtet werden, dass diese nach der DIN EN

1627-1630 geprüft und zertifiziert wurden und mindestens die

Anforderungen der Widerstandsklasse (RC) 2 erfüllen. Ein-

bruchhemmende Tore sollten mindestens der Widerstands-

klasse 2 nach DIN V ENV 1627-1630 entsprechen.

2. Weiter besteht die Möglichkeit, bestehende Fenster und Türen

mit zusätzlichen Nachrüstsicherungen zu versehen. Hierbei

handelt es sich um Zusatzsicherungen, die auf das Fenster

bzw. die Tür aufgeschraubt werden. Tore, insbesondere jene

mit elektrisch betriebenem Torantrieb, sind nur schwer siche-

rungstechnisch nachzurüsten.

Diese zusätzlichen Nachrüstsicherungen sollten immer durch

einen entsprechend ausgebildeten Fachbetrieb montiert wer-

den und nach DIN 18104, Teil 1, zertifiziert sein. Nur hierdurch

wird gewährleistet, dass diese zusätzlichen Elemente den ho-

hen Kräften, welche bei einem Aufbruchsversuch entstehen,

Nachrüstung Fenster nach DIN 18104, Teil 1

mit aufschraubbaren Nachrüstsicherungen

Nachrüstung Fenster nach DIN 18104, Teil 2

mit Pilzkopfverriegelung