

34 FLORIAN HESSEN 4 | 2016
IM FOKUS
Täter haben es leicht
Feuerwehrhäuser verfügen in der Regel über keine besonderen
sicherungstechnischen Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche.
Sie stellen daher für potenzielle Täter eine einfache Tatgele
genheit dar. Einfachste Fensterzuhaltungen in Form von soge-
nannten Rollzapfen öffnen geübte Täter mit einem großen
Schraubendreher in fünf bis zehn Sekunden lautlos. Weiterhin
sind in Feuerwehrhäusern oftmals normale Stahlblechtüren oder
Brandschutztüren verbaut. Auch diese lassen sich mit einfachs-
ten Hebelwerkzeugen in kürzester Zeit gewaltsam öffnen.
Da bei der Feuerwehr der Faktor Zeit eine sehr große Rolle spielt,
ist das feuerwehrtechnische Gerät auf den Fahrzeugen nicht ver-
schlossen und somit auch nicht gegen die schnelle Wegnahme
gesichert. Und neben dem feuerwehrtechnischen Gerät gibt es
oftmals in Feuerwehrhäusern auch noch Bargeld (Vereinskasse)
und Wertgegenstände, die für potenzielle Täter von Interesse
sind.
Wie kann man sich schützen?
Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich vor den genannten negati-
ven Szenarien zu schützen.
Für die Sicherung von Feuerwehrhäusern eignet sich das Herstel-
len eines soliden mechanischen Grundschutzes. Dies bedeutet,
dass alle Öffnungen des Gebäudes, das sind beispielsweise
Fenster, Türen und Lichtschächte, mechanisch gesichert werden
müssen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Es können geprüfte und zertifizierte, einbruchhemmende
Elemente eingebaut werden. Insbesondere wenn Feuerwehr-
häuser saniert oder neu gebaut werden, ist es ratsam, Fens-
ter, Außentüren und Tore als einbruchhemmende Elemente
zu beschaffen. In diesen ist der entsprechende Einbruch-
schutz schon integriert, und sie lassen sich wie konventionel-
le Elemente bedienen. Das bedeutet, beim Öffnen und Schlie-
ßen des Fensters sind keine gesonderten Bedienschritte not-
wendig.
Beim Kauf von einbruchhemmenden Fenster- und Türelemen-
ten sollte darauf geachtet werden, dass diese nach der DIN EN
1627-1630 geprüft und zertifiziert wurden und mindestens die
Anforderungen der Widerstandsklasse (RC) 2 erfüllen. Ein-
bruchhemmende Tore sollten mindestens der Widerstands-
klasse 2 nach DIN V ENV 1627-1630 entsprechen.
2. Weiter besteht die Möglichkeit, bestehende Fenster und Türen
mit zusätzlichen Nachrüstsicherungen zu versehen. Hierbei
handelt es sich um Zusatzsicherungen, die auf das Fenster
bzw. die Tür aufgeschraubt werden. Tore, insbesondere jene
mit elektrisch betriebenem Torantrieb, sind nur schwer siche-
rungstechnisch nachzurüsten.
Diese zusätzlichen Nachrüstsicherungen sollten immer durch
einen entsprechend ausgebildeten Fachbetrieb montiert wer-
den und nach DIN 18104, Teil 1, zertifiziert sein. Nur hierdurch
wird gewährleistet, dass diese zusätzlichen Elemente den ho-
hen Kräften, welche bei einem Aufbruchsversuch entstehen,
Nachrüstung Fenster nach DIN 18104, Teil 1
mit aufschraubbaren Nachrüstsicherungen
Nachrüstung Fenster nach DIN 18104, Teil 2
mit Pilzkopfverriegelung