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FLORIAN HESSEN 8 | 2015
BRANDHEIß
Auch die Bratwurst kann
gemeinnützig sein
von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer
zung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr
und deren Einsatzabteilung umgesetzt wer-
den, u.a. durch gemeinsame Übungen,
Brandschutzaufklärung und -erziehung,
Heranführung und Ausbildung der Jugend
oder Mitgliederwerbung. Hat der Feuer-
wehrverein seine Satzung so verfasst und
setzt er diese Vorgaben der Gemeinnützig-
keit auch tatsächlich im Vereinsalltag um,
wird der Verein steuerlich begünstigt. Er ist
dann beispielsweise von der Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer befreit und
erhält umsatzsteuerliche Vorteile. Außer-
dem können Mitgliedsbeiträge und Spen-
den an den Verein in der eigenen Steuerer-
klärung steuermindernd geltend gemacht
werden.
Damit der Verein seine Gemeinnützigkeit
nicht gefährdet, ist darauf zu achten, dass
Vielleicht haben Sie oder Ihre Kameradin-
nen und Kameraden bei den Freiwilligen
Feuerwehren Sätze wie diese auch schon
gehört oder gar selber gesagt: „Unsere
Vereinsmitglieder dürfen nach einem
Unterrichtsabend nicht einmal ihre wohl-
verdiente und vom Verein bezahlte Brat-
wurst essen.“ „Das Finanzamt sieht die
Beköstigung und Verpflegung, aber auch
andere Zuwendungen an unsereMitglieder
kritisch.“ „Für den Erhalt der Gemeinnüt-
zigkeit müssen wir zukünftig wohl einen
Steuerberater einschalten.“ Ich habe diese
Aussagen bei Besuchen und Begegnungen
in ganz Hessen schon gehört. Sie gipfeln
manchmal in der Frage anmich: „Gönnt das
Finanzamt uns denn tatsächlich die Brat-
wurst nicht?“
Die Frage ist wichtig, denn dahinter steht
die Befürchtung, dass die Finanzämter
gemeinnützigen Feuerwehrvereinen in Hes-
sen bei der Prüfung der alle drei Jahre abzu-
gebenden Steuererklärung Schwierigkeiten
machen könnten, die schwer nachzuvollzie-
hen sind. Gerne möchte ich Ihnen an dieser
Stelle daher einige Informationen zum
Umgang mit der Gemeinnützigkeit geben
– und Ihnen diese Befürchtung nehmen.
Allgemeines und Satzung
In Hessen kommt es häufig vor, dass in
einer Gemeinde neben der Freiwilligen
Feuerwehr auch noch ein Freiwilliger Feuer
wehrverein oder ein Förderverein der Frei-
willigen Feuerwehr existiert. Dieser ver-
folgt laut Vereinssatzung regelmäßig
gemeinnützige Zwecke, etwa die Förderung
des Brandschutzes und der Jugendhilfe. Die
Zwecke sollen durch tatkräftige Unterstüt-
Auch die Bratwurst kann gemeinnützig sein und gehört
nach einer anstrengenden Übung dazu.