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FLORIAN HESSEN 8 | 2015

BRANDHEIß

Auch die Bratwurst kann

gemeinnützig sein

von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer

zung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr

und deren Einsatzabteilung umgesetzt wer-

den, u.a. durch gemeinsame Übungen,

Brandschutzaufklärung und -erziehung,

Heranführung und Ausbildung der Jugend

oder Mitgliederwerbung. Hat der Feuer-

wehrverein seine Satzung so verfasst und

setzt er diese Vorgaben der Gemeinnützig-

keit auch tatsächlich im Vereinsalltag um,

wird der Verein steuerlich begünstigt. Er ist

dann beispielsweise von der Körperschaft-

steuer und Gewerbesteuer befreit und

erhält umsatzsteuerliche Vorteile. Außer-

dem können Mitgliedsbeiträge und Spen-

den an den Verein in der eigenen Steuerer-

klärung steuermindernd geltend gemacht

werden.

Damit der Verein seine Gemeinnützigkeit

nicht gefährdet, ist darauf zu achten, dass

Vielleicht haben Sie oder Ihre Kameradin-

nen und Kameraden bei den Freiwilligen

Feuerwehren Sätze wie diese auch schon

gehört oder gar selber gesagt: „Unsere

Vereinsmitglieder dürfen nach einem

Unterrichtsabend nicht einmal ihre wohl-

verdiente und vom Verein bezahlte Brat-

wurst essen.“ „Das Finanzamt sieht die

Beköstigung und Verpflegung, aber auch

andere Zuwendungen an unsereMitglieder

kritisch.“ „Für den Erhalt der Gemeinnüt-

zigkeit müssen wir zukünftig wohl einen

Steuerberater einschalten.“ Ich habe diese

Aussagen bei Besuchen und Begegnungen

in ganz Hessen schon gehört. Sie gipfeln

manchmal in der Frage anmich: „Gönnt das

Finanzamt uns denn tatsächlich die Brat-

wurst nicht?“

Die Frage ist wichtig, denn dahinter steht

die Befürchtung, dass die Finanzämter

gemeinnützigen Feuerwehrvereinen in Hes-

sen bei der Prüfung der alle drei Jahre abzu-

gebenden Steuererklärung Schwierigkeiten

machen könnten, die schwer nachzuvollzie-

hen sind. Gerne möchte ich Ihnen an dieser

Stelle daher einige Informationen zum

Umgang mit der Gemeinnützigkeit geben

– und Ihnen diese Befürchtung nehmen.

Allgemeines und Satzung

In Hessen kommt es häufig vor, dass in

einer Gemeinde neben der Freiwilligen

Feuerwehr auch noch ein Freiwilliger Feuer­

wehrverein oder ein Förderverein der Frei-

willigen Feuerwehr existiert. Dieser ver-

folgt laut Vereinssatzung regelmäßig

gemeinnützige Zwecke, etwa die Förderung

des Brandschutzes und der Jugendhilfe. Die

Zwecke sollen durch tatkräftige Unterstüt-

Auch die Bratwurst kann gemeinnützig sein und gehört

nach einer anstrengenden Übung dazu.