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FLORIAN HESSEN 6 | 2016
2. Kernstrahlungsmessgeräte
Zweimal im Jahr prüfen die sachkundigen
Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes
die landeseigenen und kommunalen Kern-
strahlungsmessgeräte. Hinzu kommen
noch die vom Land Hessen beschafften
tragbaren Gasmessgeräte X-am 3000 der
Firma Dräger, welche vom Land Hessen
durch Fabrikate vom Typ Honeywell Gas
Alert Micro 5 PID ersetzt werden. Der Prüf-
dienst kalibriert diese Geräte zweimal
jährlich und überprüft ihre Funktionstüch-
tigkeit. Insgesamt waren hier 2.292 Prü-
fungen erforderlich, bei denen 67 Mängel
festgestellt wurden.
3. Hydraulische Rettungsgeräte
Ein großer Zeitaufwand für die Prüfer des
Technischen Prüfdienstes ist die alle drei
Jahre erforderliche Prüfung der hydrauli-
schen Rettungsgeräte. Bei Bedarf warten
sie die Spreizer und Schneidgeräte. Dazu
gehören das Zerlegen der Geräte, ggf. das
Wechseln der Schneidmesser, die Reini-
Jahre ein Sachkundiger (Elektrofachkraft)
prüfen. Dies ist generell eine Aufgabe der
Gemeinden als Gebäudeeigner und betrifft
alle kommunalen Gebäude. Teilweise leg-
ten die Gemeinden Prüfnachweise vor, in
denen die Elektrofachkraft gravierende
Mängel festgestellt hat, die jedoch noch
nicht beseitigt waren.
Ein Landkreis hat im Vergleich zur voran-
gegangen Überprüfung relativ viele bauli-
che Mängel beseitigt, jedoch „übersah“ er
leider die überfälligen Prüfungen der orts-
festen elektrischen Anlagen. Die meisten
Mängel hatten die Feuerwehrhäuser in ers-
ter Linie, weil die Gemeinden die ortsfes-
ten elektrischen Anlagen noch immer
nachlässig behandeln.
Beanstandungen bei den Schlauchtürmen
ergaben sich hauptsächlich durch Auf-
stiegs- und Aufhängevorrichtungen, die
nicht den gültigen Vorschriften entspra-
chen oder für die keine Prüfung nachge-
wiesen wurde.
Insgesamt lag die Mängelquote bei den
Feuerwehrhäusern bei 79,3 Prozent (2014
bei 86,6 Prozent).
anderer Gegenstände verstellten Verkehrs-
wege. Auch beanstandeten sie vereinzelt
nicht geprüfte kraftbetriebene Tore.
Seit 2014 erhalten Feuerwehrhäuser, in
denen die Schutzkleidung in der Fahrzeug-
halle aufbewahrt und damit Dieselmotore-
missionen ausgesetzt wird, den Status rot,
was bedeutet, dass unverzüglicher Hand-
lungsbedarf besteht. Auch gab es leider
wieder Beanstandungen bei Ordnung und
Sauberkeit. Prüfnachweise prüfpflichtiger
Geräte waren erneut nicht ordnungsgemäß
geführt worden. Teilweise konnten auch
keinerlei Prüfnachweise vorgelegt wer-
den. Damit galten diese prüfpflichtigen
Gerätschaften bis zu einer ordnungsgemä-
ßen Prüfung als „nicht einsatzbereit“. Die
Prüfer nahmen auch die persönliche
Schutzausrüstung der Feuerwehrangehö-
rigen in Augenschein, stellten aber erneut
fest, dass die Feuerwehren der Pflege der
Schutzkleidung teilweise wenig Aufmerk-
samkeit widmen.
Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Verbesserungswürdig sind weiterhin die
Prüfungen der elektrischen Betriebsmit-
tel. In vielen Fällen fand eine solche über-
haupt nicht statt. Bei den jährlich zu prü-
fenden ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmitteln stellten die Prüfer fest,
dass im Feuerwehrhaus befindliche
Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatz-
dienst dienen, häufig sehr vernachlässigt
werden.
Generell sind von den Feuerwehren ver-
wendete, ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel prüfpflichtig. Gemäß
DGUV-Vorschrift 3 und der DGUV-Informa-
tion „Prüfung ortsveränderlicher elektri-
scher Betriebsmittel“ ist diese Prüfung
jährlich von einer Elektrofachkraft durch-
zuführen. Fahrzeuge, auf welchen norma-
tiv solche Geräte zur Beladung gehören,
sind bei nicht geprüften elektrischen
Betriebsmitteln nur noch „bedingt ein-
satzbereit“.
Sehr nachlässig wird nach wie vor die Prü-
fung der ortsfesten elektrischen Anlagen
gehandhabt. Die Anlagen muss alle vier
BRANDHEIß
Das ist nicht zulässig und hätte bei einer Prüfung der
elektrische Betriebsmittel auffallen müssen.