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FLORIAN HESSEN 6 | 2016

2. Kernstrahlungsmessgeräte

Zweimal im Jahr prüfen die sachkundigen

Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes

die landeseigenen und kommunalen Kern-

strahlungsmessgeräte. Hinzu kommen

noch die vom Land Hessen beschafften

tragbaren Gasmessgeräte X-am 3000 der

Firma Dräger, welche vom Land Hessen

durch Fabrikate vom Typ Honeywell Gas

Alert Micro 5 PID ersetzt werden. Der Prüf-

dienst kalibriert diese Geräte zweimal

jährlich und überprüft ihre Funktionstüch-

tigkeit. Insgesamt waren hier 2.292 Prü-

fungen erforderlich, bei denen 67 Mängel

festgestellt wurden.

3. Hydraulische Rettungsgeräte

Ein großer Zeitaufwand für die Prüfer des

Technischen Prüfdienstes ist die alle drei

Jahre erforderliche Prüfung der hydrauli-

schen Rettungsgeräte. Bei Bedarf warten

sie die Spreizer und Schneidgeräte. Dazu

gehören das Zerlegen der Geräte, ggf. das

Wechseln der Schneidmesser, die Reini-

Jahre ein Sachkundiger (Elektrofachkraft)

prüfen. Dies ist generell eine Aufgabe der

Gemeinden als Gebäudeeigner und betrifft

alle kommunalen Gebäude. Teilweise leg-

ten die Gemeinden Prüfnachweise vor, in

denen die Elektrofachkraft gravierende

Mängel festgestellt hat, die jedoch noch

nicht beseitigt waren.

Ein Landkreis hat im Vergleich zur voran-

gegangen Überprüfung relativ viele bauli-

che Mängel beseitigt, jedoch „übersah“ er

leider die überfälligen Prüfungen der orts-

festen elektrischen Anlagen. Die meisten

Mängel hatten die Feuerwehrhäuser in ers-

ter Linie, weil die Gemeinden die ortsfes-

ten elektrischen Anlagen noch immer

nachlässig behandeln.

Beanstandungen bei den Schlauchtürmen

ergaben sich hauptsächlich durch Auf-

stiegs- und Aufhängevorrichtungen, die

nicht den gültigen Vorschriften entspra-

chen oder für die keine Prüfung nachge-

wiesen wurde.

Insgesamt lag die Mängelquote bei den

Feuerwehrhäusern bei 79,3 Prozent (2014

bei 86,6 Prozent).

anderer Gegenstände verstellten Verkehrs-

wege. Auch beanstandeten sie vereinzelt

nicht geprüfte kraftbetriebene Tore.

Seit 2014 erhalten Feuerwehrhäuser, in

denen die Schutzkleidung in der Fahrzeug-

halle aufbewahrt und damit Dieselmotore-

missionen ausgesetzt wird, den Status rot,

was bedeutet, dass unverzüglicher Hand-

lungsbedarf besteht. Auch gab es leider

wieder Beanstandungen bei Ordnung und

Sauberkeit. Prüfnachweise prüfpflichtiger

Geräte waren erneut nicht ordnungsgemäß

geführt worden. Teilweise konnten auch

keinerlei Prüfnachweise vorgelegt wer-

den. Damit galten diese prüfpflichtigen

Gerätschaften bis zu einer ordnungsgemä-

ßen Prüfung als „nicht einsatzbereit“. Die

Prüfer nahmen auch die persönliche

Schutzausrüstung der Feuerwehrangehö-

rigen in Augenschein, stellten aber erneut

fest, dass die Feuerwehren der Pflege der

Schutzkleidung teilweise wenig Aufmerk-

samkeit widmen.

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Verbesserungswürdig sind weiterhin die

Prüfungen der elektrischen Betriebsmit-

tel. In vielen Fällen fand eine solche über-

haupt nicht statt. Bei den jährlich zu prü-

fenden ortsveränderlichen elektrischen

Betriebsmitteln stellten die Prüfer fest,

dass im Feuerwehrhaus befindliche

Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatz-

dienst dienen, häufig sehr vernachlässigt

werden.

Generell sind von den Feuerwehren ver-

wendete, ortsveränderliche elektrische

Betriebsmittel prüfpflichtig. Gemäß

DGUV-Vorschrift 3 und der DGUV-Informa-

tion „Prüfung ortsveränderlicher elektri-

scher Betriebsmittel“ ist diese Prüfung

jährlich von einer Elektrofachkraft durch-

zuführen. Fahrzeuge, auf welchen norma-

tiv solche Geräte zur Beladung gehören,

sind bei nicht geprüften elektrischen

Betriebsmitteln nur noch „bedingt ein-

satzbereit“.

Sehr nachlässig wird nach wie vor die Prü-

fung der ortsfesten elektrischen Anlagen

gehandhabt. Die Anlagen muss alle vier

BRANDHEIß

Das ist nicht zulässig und hätte bei einer Prüfung der

elektrische Betriebsmittel auffallen müssen.