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FLORIAN HESSEN 6 | 2016

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Bei einer Überladung sind die Fahrzeuge

bis zu einer Gewichtsreduzierung generell

„nicht einsatzbereit“. Leider sind sich

viele scheinbar nicht bewusst, welche

rechtlichen Folgen aus Überladung resul-

tieren können, besonders wenn es bei

einem Unfall zu einem Personenschaden

kommt. Da nach einschlägiger Rechtspre-

chung bei Überladung den Fahrern immer

ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen

wird, sind die technischen Prüfer zum

Schutz der Einsatzkräfte angehalten, das

Gewicht der Fahrzeuge genauestens zu

kontrollieren.

Trauriger Spitzenreiter bei den überlade-

nen Fahrzeugen im vergangenen Jahr war

übrigens ein Mannschaftstransportfahr-

zeug (MTF) mit 300 kg Überlast! Es war,

wie viele MTF, im Heck „gewichtig“ ausge-

baut worden.

Überhaupt mussten die Prüfer erneut viele

Fahrzeuge beanstanden, die eigentlich

dem Personentransport dienen, aber zum

Geräte- oder Schlauchwagen umfunktio-

niert wurden. Häufig ordern die Feuerweh-

ren die Basisfahrzeuge auf demGebraucht-

wagenmarkt und lassen die Nutzlast dabei

außer Acht. Hieraus resultieren dann zum

Teil auch erhebliche Gewichtsüberschrei-

tungen. Schnell wird so aus vermeintli-

chen Schnäppchen ein Fehlkauf.

Generell sollte beim Erwerb eines solchen

Fahrzeugs eine Nutzlast von 1.000 kg ein-

kalkuliert werden.

Ladungssicherung

Bei der Ladungssicherung fallen den Prü-

fern immer wieder Nachlässigkeiten bei

der Dachbeladung auf. Vom Fahrzeugdach

herabfallende Ausrüstungsgegenstände

können andere Verkehrsteilnehmer erheb-

lich gefährden oder verletzten. Auch die

Sicherung von zusätzlich in den Geräteräu-

men verlasteten Ausrüstungsgegenstän-

den war in vielen Fällen verbesserungs-

würdig. Da die Verantwortung auch hier

zunächst grundsätzlich beim Fahrer des

Fahrzeugs liegt, prüfen die Mitarbeiter des

Technischen Prüfdienstes dies zum Schutz

der Feuerwehrangehörigen sehr kritisch.

Äußerst gedankenlos sichern die Feuer-

wehren häufig auch die Ladung in den MTF.

Des Öfteren liegen Ausrüstungsgegen-

stände ungesichert im heckseitigen Lade-

raum. Im schlimmsten Fall kann ungesi-

cherte Ladung bei einem Unfall tödliche

Folgen für die Besatzung haben. Ein sol-

cher Unfall kann auch strafrechtliche Kon-

sequenzen für die in den Städten und

Gemeinden für den Fuhrpark Verantwortli-

chen zur Folge haben.

Atemschutzpflege

Ein Hauptaugenmerk gilt nach wie vor der

Atemschutzpflege. In den überprüften

Landkreisen fanden die Prüfer leider wieder

etliche Mängel. Insbesondere bemängelten

sie noch vorhandene „kleinere Werkstät-

ten“. Erneut stellten sie aber fest, dass

viele Gemeinden ihre kleinen Pflegestellen

aufgegeben und die Atemschutzpflege und

Wartung extern vergeben haben.

Bei der Kontrolle der Prüfnachweise fielen

erneut Atemschutzgeräte auf, bei welchen

die erforderliche Sechsjahresprüfung weit

überschritten war.

Feuerwehrhäuser

In den Feuerwehrhäusern bemängelten die

Prüfer häufig die Unterbringung der Schutz-

kleidung in Fahrzeughallen sowie die durch

zusätzlich abgestellte Fahrzeuge oder

BRANDHEIß

Arbeiten für die Sicherheit

Die Aufgaben des Technischen Prüfdienstes Hessen nimmt die Medical-Airport-Service GmbH (MAS) mit

Sitz in Mörfelden - Waldorf im Auftrag des Landes Hessen und der Unfallkasse Hessen wahr. Die beiden

Auftraggeber teilen sich die Kosten hierfür im Verhältnis 60/40. Die Prüfungen und die im Bericht genann-

ten Leistungen erbringt der Prüfdienst für die hessischen Städte und Gemeinden kostenlos.

Mangelhafte Ladungssicherung und Überschreitung

der zulässigen Gesamtmasse eines MTF.