FLORIAN HESSEN 6 | 2016
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Bei einer Überladung sind die Fahrzeuge
bis zu einer Gewichtsreduzierung generell
„nicht einsatzbereit“. Leider sind sich
viele scheinbar nicht bewusst, welche
rechtlichen Folgen aus Überladung resul-
tieren können, besonders wenn es bei
einem Unfall zu einem Personenschaden
kommt. Da nach einschlägiger Rechtspre-
chung bei Überladung den Fahrern immer
ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen
wird, sind die technischen Prüfer zum
Schutz der Einsatzkräfte angehalten, das
Gewicht der Fahrzeuge genauestens zu
kontrollieren.
Trauriger Spitzenreiter bei den überlade-
nen Fahrzeugen im vergangenen Jahr war
übrigens ein Mannschaftstransportfahr-
zeug (MTF) mit 300 kg Überlast! Es war,
wie viele MTF, im Heck „gewichtig“ ausge-
baut worden.
Überhaupt mussten die Prüfer erneut viele
Fahrzeuge beanstanden, die eigentlich
dem Personentransport dienen, aber zum
Geräte- oder Schlauchwagen umfunktio-
niert wurden. Häufig ordern die Feuerweh-
ren die Basisfahrzeuge auf demGebraucht-
wagenmarkt und lassen die Nutzlast dabei
außer Acht. Hieraus resultieren dann zum
Teil auch erhebliche Gewichtsüberschrei-
tungen. Schnell wird so aus vermeintli-
chen Schnäppchen ein Fehlkauf.
Generell sollte beim Erwerb eines solchen
Fahrzeugs eine Nutzlast von 1.000 kg ein-
kalkuliert werden.
Ladungssicherung
Bei der Ladungssicherung fallen den Prü-
fern immer wieder Nachlässigkeiten bei
der Dachbeladung auf. Vom Fahrzeugdach
herabfallende Ausrüstungsgegenstände
können andere Verkehrsteilnehmer erheb-
lich gefährden oder verletzten. Auch die
Sicherung von zusätzlich in den Geräteräu-
men verlasteten Ausrüstungsgegenstän-
den war in vielen Fällen verbesserungs-
würdig. Da die Verantwortung auch hier
zunächst grundsätzlich beim Fahrer des
Fahrzeugs liegt, prüfen die Mitarbeiter des
Technischen Prüfdienstes dies zum Schutz
der Feuerwehrangehörigen sehr kritisch.
Äußerst gedankenlos sichern die Feuer-
wehren häufig auch die Ladung in den MTF.
Des Öfteren liegen Ausrüstungsgegen-
stände ungesichert im heckseitigen Lade-
raum. Im schlimmsten Fall kann ungesi-
cherte Ladung bei einem Unfall tödliche
Folgen für die Besatzung haben. Ein sol-
cher Unfall kann auch strafrechtliche Kon-
sequenzen für die in den Städten und
Gemeinden für den Fuhrpark Verantwortli-
chen zur Folge haben.
Atemschutzpflege
Ein Hauptaugenmerk gilt nach wie vor der
Atemschutzpflege. In den überprüften
Landkreisen fanden die Prüfer leider wieder
etliche Mängel. Insbesondere bemängelten
sie noch vorhandene „kleinere Werkstät-
ten“. Erneut stellten sie aber fest, dass
viele Gemeinden ihre kleinen Pflegestellen
aufgegeben und die Atemschutzpflege und
Wartung extern vergeben haben.
Bei der Kontrolle der Prüfnachweise fielen
erneut Atemschutzgeräte auf, bei welchen
die erforderliche Sechsjahresprüfung weit
überschritten war.
Feuerwehrhäuser
In den Feuerwehrhäusern bemängelten die
Prüfer häufig die Unterbringung der Schutz-
kleidung in Fahrzeughallen sowie die durch
zusätzlich abgestellte Fahrzeuge oder
BRANDHEIß
Arbeiten für die Sicherheit
Die Aufgaben des Technischen Prüfdienstes Hessen nimmt die Medical-Airport-Service GmbH (MAS) mit
Sitz in Mörfelden - Waldorf im Auftrag des Landes Hessen und der Unfallkasse Hessen wahr. Die beiden
Auftraggeber teilen sich die Kosten hierfür im Verhältnis 60/40. Die Prüfungen und die im Bericht genann-
ten Leistungen erbringt der Prüfdienst für die hessischen Städte und Gemeinden kostenlos.
Mangelhafte Ladungssicherung und Überschreitung
der zulässigen Gesamtmasse eines MTF.