FLORIAN HESSEN 6 | 2016
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sondern komplett aus Eigenmitteln der
Kommunen beschafftwerden. Im Jahr 2015
wurden den technischen Prüfern insge-
samt 182 Fahrzeuge und Geräte zur erst-
maligen Prüfung in den Herstellerwerken
oder am Standort vorgestellt.
Das Land Hessen beteiligt sich durch seine
Zuwendungen auch finanziell an der
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.
Der Technische Prüfdienst soll mit seinen
Abnahmeprüfungen dazu beitragen, das
hohe Qualitätsniveau von Feuerwehrfahr-
zeugen zu sichern. Doch Qualität kann
nicht herbei geprüft werden. Die Kommu-
nen sind daher gut berasten, wenn sie bei
der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeu-
gen nicht den Preis zum maßgeblichen
Zuschlagskriterium machen und die Pro-
dukte von unbekannten Bietern vor einer
Auftragserteilung einer eingehenden
Bemusterung unterziehen.
5. Beratungen
Die Mitarbeiter des Technischen Prüf-
dienstes beraten die Kommunen auch. Im
vergangenen Jahr haben 30 Beratungen
vor Ort stattgefunden: Zehn davon wegen
Fahrzeugbeschaffungen, 20 zu Um- bzw.
Neubaumaßnahmen bei Feuerwehrhäu-
sern. Ein fester Bestandteil der Beratung
ist auch die Teilnahme eines Prüfers an
den Gerätewartseminaren an der Landes-
feuerwehrschule. Dies ist die beste Gele-
genheit, von vorn herein Unklarheiten zu
beseitigen, auf Neuerungen bei Geräteprü-
fungen zu verweisen und somit spätere
Fehler bzw. Mängel zu vermeiden.
Abschließend möchten sich alle Prüfer bei
den Regierungspräsidien, den Landkrei-
sen, Städten und Gemeinden für die gute
und erfolgreiche Zusammenarbeit bedan-
ken. Sicherlich gab es in dem einen oder
anderen Fall auch Meinungsverschieden-
heiten. Im Endeffekt geht es aber um die
Sicherheit der für die Städte und Gemein-
den Tätigen, von denen ein Großteil in ihrer
Freizeit einen gesetzlichen Auftrag der
Kommunen erfüllt.
Text und Fotos: Matthias Rohn
ren gebeten, zu den Prüfungen Ersatzmes-
ser mitzubringen, um diese bei Bedarf
wechseln zu können. Das beste Prüfungs-
ergebnis bei den hydraulischen Rettungs-
geräten erzielte mit 95 Prozent einsatzbe-
reiter Geräte der Schwalm-Eder-Kreis.
4. Fahrzeugabnahmen
Die Hersteller unterziehen neue Feuer-
wehrfahrzeuge bei der Abnahme im Her-
stellerwerk einer Kontrolle. Trotzdem stellt
der Technische Prüfdienst immer wieder
zum Teil erhebliche Mängel fest. Im
Berichtsjahr brach er zehn Fahrzeugab-
nahmen ab. Manche Fahrzeuge waren
nicht abnahmefähig oder noch nicht kom-
plett fertig gestellt, teilweise stellte der
Prüfdienst gravierende Abweichungen von
geltenden Normen fest. Sobald das Fahr-
zeug fertiggestellt oder die Mängel besei-
tigt waren, erfolgte eine gebührenpflich-
tige Nachabnahme.
Der Technische Prüfdienst nimmt neben
den vom Land beschafften auch Fahrzeuge
ab, die nicht vom Land Hessen gefördert
gung der beweglichen Teile und am Ende
das Einfetten und wieder Zusammenfügen.
Auch diese Tätigkeiten des Technischen
Prüfdienstes sind für die Städte und
Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren
kostenlos. Geprüft hat er im Jahr 2015 tur-
nusmäßig folgende sieben Landkreise:
Bergstraße, Fulda, Hersfeld-Rotenburg,
Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Wal-
deck-Frankenberg und Werra-Meißner. Ins-
gesamt sprach er bei 1.812 geprüften Gerä-
ten 167 Beanstandungen aus.
In der Hauptsache gab es überalterte,
ungeeignete oder beschädigte Hydraulik-
schläuche sowie bei Schneidgeräten
beschädigte Schneidmesser zu bemängeln.
Laut UVV sind die Hydraulikschläuche spä-
testens nach zehn Jahren zu erneuern.
Mit 91 Prozent einsatzbereiter Geräte in
den überprüften Landkreisen war eine
leichte Verschlechterung im Vergleich zur
letzten Prüfung im Jahr 2012 zu verzeich-
nen. Damals waren 92 Prozent einsatzbe-
reit. An den hydraulischen Schneidgeräten
gab es verstärkt Schäden an den Schneid-
messern. Deshalb werden die Feuerweh-
BRANDHEIß
Dichtigkeitsprüfung im Dach- und Lichtmastbereich
bei einer Fahrzeugabnahme