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FLORIAN HESSEN 1 | 2016

BRANDHEIß – TELEGRAMM

Berlin

Im Haushalt des Bundes stehen im Jahr 2016 fünf Millionen Euro

mehr für die Beschaffung von Fahrzeugen für die ergänzende

Ausstattung im Zivilschutz bereit, als ursprünglich vorgesehen.

Im Jahr 2016 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und

Katastrophenhilfe (BBK) nun 53,5 Millionen Euro für den Zivil-

schutz, davon 33,6Millionen Euro für den Erwerb von Fahrzeugen

zur Verfügung. Ein Großteil dieser Fahrzeuge – etwa das Lösch-

gruppenfahrzeug (LF KatS) in der Brandschutzkomponente oder

der Schlauchwagen (SW KatS) als Fahrzeug zur Wasserversor-

gung – wird bei den Feuerwehren stationiert.

Neben dem Deutschen Feuerwehrverband und den Landesfeuer-

wehrverbänden hatte sich auch Staatssekretär Werner Koch im

Mai vergangenen Jahres mit einer Delegation beim BBK für die

Umsetzung des im Jahr 2007 vereinbarten Ausstattungskonzeptes

eingesetzt. Mit diesem hatte sich der Bund verpflichtet, für den

Zivilschutz 5.036 Fahrzeuge zu beschaffen und jährlich 57 Millio-

nen Euro bereitzustellen.

Text: DFV, HMdIS

Fünf Millionen Euro mehr

für Zivilschutz

Berlin

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereini-

gung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb)

bieten seit kurzem eine Handlungsempfehlung für die

„Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung für

Flüchtlinge“ an. Praktiker entwickelten eine fachliche

Empfehlung für die tägliche Arbeit. Laut Frieder Kircher,

demVorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses Brand-

schutzerziehung und -aufklärung, ist es erklärtes Ziel von

DFV und vfdb, zu einem vergleichsweise neuen Thema

Hintergrundwissen und Handlungsempfehlungen für die

Brandschutzaufklärung für Feuerwehren und allen, die

sich mit diesem Thema befassen, zu geben. In den Hand-

lungsempfehlungen wird u.a. darauf eingegangen, wie

man eine Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung

mit Flüchtlingen gestalten kann. Praxistipps zu Lehrin-

halten und eine kurze Materialsammlung ergänzen die

Hinweise.

Das Dokument steht unter

www.feuerwehrverband.de/

fe-fluechtlinge-beba.html zum Herunterladen zur Ver­

fügung.

Text: DFV

Tipps zur Brandschutzerziehung

mit Flüchtlingen

„Schnellstmöglich zum Einsatz“

den. Damit wird Akzeptanz geschaffen, und andere Verkehrsteil-

nehmerinnen und -teilnehmer erkennen, dass es sich um eine

Führungskraft der Feuerwehr handelt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung hat gemeinsammit dem Hessischen Ministe-

rium des Innern und für Sport einen Erlass herausgegeben, mit

dem die Anwendungshinweise für die Nutzung von Sondersignal-

anlagen an Privatfahrzeugen für den oben genannten Nutzerkreis

festgelegt werden.

Weitere Informationen zu der neuen Regelung gibt es in der Info-

thek des Hessischen Innenministeriums unter www.innen.hessen.

de

Sicherheit

Feuerwehr

Infothek

Erlasse

Text: HMdIS

Foto:

namosh@fotolia.de

Wiesbaden

Kreisbrandmeisterinnen und -brandmeister dürfen künftigmit Son-

dersignal zum Einsatz fahren – auch mit ihren Privatfahrzeugen.

„Wir machenmit dieser Entscheidung denWeg für rasche Hilfe durch

diese Führungskräfte in Hessen frei. Sie müssen schnellstmöglich

an den Einsatzort gelangen, um ihre wichtige Arbeit machen zu

können. Die Landesregierung hat jetzt die rechtliche Grundlage

geschaffen, dass ein eng begrenzter Kreis ehrenamtlicher Führungs-

kräfte die Sondersignalanlage an Privatfahrzeugen nutzen darf“,

sagte der hessische Innenminister Peter Beuth.

Die neue Regelung gilt ausschließlich für Kreisbrandmeisterinnen

und Kreisbrandmeister, die im Brandschutzaufsichtsdienst der

Landkreisemit einsatzleitenden Funktionen tätig sind. Zusätzlich

zu der Sondersignalanlage soll an jeder Vorder- und Rückseite des

Privatfahrzeuges ein erklärendes Magnetschild angebracht wer-

Innenminister Peter Beuth: