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FLORIAN HESSEN 1 | 2016
BRANDHEIß – TELEGRAMM
Berlin
Im Haushalt des Bundes stehen im Jahr 2016 fünf Millionen Euro
mehr für die Beschaffung von Fahrzeugen für die ergänzende
Ausstattung im Zivilschutz bereit, als ursprünglich vorgesehen.
Im Jahr 2016 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) nun 53,5 Millionen Euro für den Zivil-
schutz, davon 33,6Millionen Euro für den Erwerb von Fahrzeugen
zur Verfügung. Ein Großteil dieser Fahrzeuge – etwa das Lösch-
gruppenfahrzeug (LF KatS) in der Brandschutzkomponente oder
der Schlauchwagen (SW KatS) als Fahrzeug zur Wasserversor-
gung – wird bei den Feuerwehren stationiert.
Neben dem Deutschen Feuerwehrverband und den Landesfeuer-
wehrverbänden hatte sich auch Staatssekretär Werner Koch im
Mai vergangenen Jahres mit einer Delegation beim BBK für die
Umsetzung des im Jahr 2007 vereinbarten Ausstattungskonzeptes
eingesetzt. Mit diesem hatte sich der Bund verpflichtet, für den
Zivilschutz 5.036 Fahrzeuge zu beschaffen und jährlich 57 Millio-
nen Euro bereitzustellen.
Text: DFV, HMdIS
Fünf Millionen Euro mehr
für Zivilschutz
Berlin
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereini-
gung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb)
bieten seit kurzem eine Handlungsempfehlung für die
„Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung für
Flüchtlinge“ an. Praktiker entwickelten eine fachliche
Empfehlung für die tägliche Arbeit. Laut Frieder Kircher,
demVorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses Brand-
schutzerziehung und -aufklärung, ist es erklärtes Ziel von
DFV und vfdb, zu einem vergleichsweise neuen Thema
Hintergrundwissen und Handlungsempfehlungen für die
Brandschutzaufklärung für Feuerwehren und allen, die
sich mit diesem Thema befassen, zu geben. In den Hand-
lungsempfehlungen wird u.a. darauf eingegangen, wie
man eine Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung
mit Flüchtlingen gestalten kann. Praxistipps zu Lehrin-
halten und eine kurze Materialsammlung ergänzen die
Hinweise.
Das Dokument steht unter
www.feuerwehrverband.de/fe-fluechtlinge-beba.html zum Herunterladen zur Ver
fügung.
Text: DFV
Tipps zur Brandschutzerziehung
mit Flüchtlingen
„Schnellstmöglich zum Einsatz“
den. Damit wird Akzeptanz geschaffen, und andere Verkehrsteil-
nehmerinnen und -teilnehmer erkennen, dass es sich um eine
Führungskraft der Feuerwehr handelt.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung hat gemeinsammit dem Hessischen Ministe-
rium des Innern und für Sport einen Erlass herausgegeben, mit
dem die Anwendungshinweise für die Nutzung von Sondersignal-
anlagen an Privatfahrzeugen für den oben genannten Nutzerkreis
festgelegt werden.
Weitere Informationen zu der neuen Regelung gibt es in der Info-
thek des Hessischen Innenministeriums unter www.innen.hessen.
de
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Sicherheit
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Feuerwehr
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Erlasse
Text: HMdIS
Foto:
namosh@fotolia.deWiesbaden
Kreisbrandmeisterinnen und -brandmeister dürfen künftigmit Son-
dersignal zum Einsatz fahren – auch mit ihren Privatfahrzeugen.
„Wir machenmit dieser Entscheidung denWeg für rasche Hilfe durch
diese Führungskräfte in Hessen frei. Sie müssen schnellstmöglich
an den Einsatzort gelangen, um ihre wichtige Arbeit machen zu
können. Die Landesregierung hat jetzt die rechtliche Grundlage
geschaffen, dass ein eng begrenzter Kreis ehrenamtlicher Führungs-
kräfte die Sondersignalanlage an Privatfahrzeugen nutzen darf“,
sagte der hessische Innenminister Peter Beuth.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Kreisbrandmeisterinnen
und Kreisbrandmeister, die im Brandschutzaufsichtsdienst der
Landkreisemit einsatzleitenden Funktionen tätig sind. Zusätzlich
zu der Sondersignalanlage soll an jeder Vorder- und Rückseite des
Privatfahrzeuges ein erklärendes Magnetschild angebracht wer-
Innenminister Peter Beuth: