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FLORIAN HESSEN 1 | 2016

BRANDHEIß – TELEGRAMM

Landesregierung unterstützt

Hessische Feuerwehr-Stiftung mit 50.000 Euro

Wiesbaden

Innenminister Peter Beuth hat dem Präsidenten des Landes-

feuerwehrverbandes Hessen (LFV), Dr. h. c. Ralf Ackermann,

einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro über-

reicht. Das Geld kommt der Hessischen Feuerwehr-Stiftung

zugute, die sich vor rund einem Jahr dank einer Landeszuwen-

dung über 100.000 Euro konstituieren konnte. „Der Stiftung

kommt bei der Gestaltung der Zukunft unserer hessischen

Feuerwehren eine wichtige Rolle zu. Gerade bei der Nachwuchs-

Seit 2011 gibt es die Anerkennungsprämie für langjährige Dienste

in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren. Damit

würdigt die Landesregierung das Engagement freiwilliger Einsatz-

kräfte. Diese Regelung hat sich bewährt. Der neue Erlass trat mit

wenigen inhaltlichen Änderungen zum1. Januar 2016 neu in Kraft.

Für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie ist nach wie

vor die aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen

Feuerwehr Voraussetzung. Weiterhin werden 100, 200, 500 und

1.000 Euro Prämie nach 10, 20, 30 und 40 Jahren vergeben. Im

Erlass wurden einige Punkte klar gestellt. Die Dienstzeit zählt

frühestens ab Vollendung des 17. Lebensjahres und das Jubiläum

muss spätestens zum Zeitpunkt der Verleihung erreicht sein. Zur

Dienstzeit zählen auch Zeiten für in der Schwangerschaft geleis-

teten Dienst.

Da es in der Vergangenheit auch deshalb zu Verzögerungen bei der

Auszahlung der Anerkennungsprämie kam, weil Gemeinden die An-

träge zur Auszahlung gesammelt haben und diesmanchmal Monate

dauerte, sieht der Erlass nunmehr eine Soll-Frist von einem Monat

vor, innerhalb derer die Gemeinden die Anträge auf Auszahlung beim

zuständigen Regierungspräsidiumabgeben sollen. Die Prämienemp-

fänger sind insofern gehalten, den entsprechenden Antrag auf Aus-

zahlung auch innerhalb dieser Zeit bei der Gemeinde abzugeben.

Mindestdienstzeit in Hessen

Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist eineMindestdienstzeit

von zwei Jahren neu eingeführt worden. So lange müssen die aus

anderen Bundesländern zugezogenen Feuerwehrangehörigen in

hessischen Feuerwehren aktiv sein, bevor sie die Anerkennungs-

prämie bekommen können. Die vorher in anderen Bundesländern

geleisteten Zeiten werden nach diesen zwei Jahren Dienst voll

anerkannt.

Hinweis:

Bis zur Umsetzung dieser Änderung in FLORIX muss die

Gemeinde dem Antrag mit dem FLORIX-Datenblatt eine Erklärung

beilegen, die die in Hessen geleistete Mindestzeit bestätigt.

Nach der Ergänzung des Erlasses imSeptember 2012 bestand die

Möglichkeit, auch die Feuerwehrangehörigen zu ehren, die vor

dem 1. Januar 2011 vierzig Jahre aktiven pflichttreuen Dienst in

einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen

geleistet haben und am 1. Januar 2011 noch in einer Einsatzabtei-

lung imDienst waren. Nach einer Laufzeit vonmehr als drei Jahren

wird davon ausgegangen, dass alle betroffenen Personen geehrt

wurden. Deshalb entfällt diese Regelung.

Den Erlass mit allen Anhängen finden Sie unter

innen.hessen.de

Sicherheit

Feuerwehr

Infothek

Text: HMdIS

Verleihungsurkunde

erhältfür

10 Jahre

aktivenundpflichttreuenDienstinderFreiwilligenFeuerwehr

eineAnerkennungsprämievon

100Euro

Wiesbaden,den

HessischesMinisterium

desInnernundfürSport

(PeterBeuth)

Staatsminister

Verleihungsurkunde

erhältfür

20 Jahre

aktivenu dpflichttreuenDienstinderFreiwilligenFeuerwehr

eineAnerkennungsprämievon

200Euro

Wiesbaden,den

HessischesMinisterium

desInnernundfürSport

(PeterBeuth)

Staatsminister

Verleihungsurkunde

erhältfür

30 Jahre

aktivenundpflichttreuenDienstind rFreiwilligenFeuerwehr

eineAnerkennungsprämievon

500Euro

Wiesbaden,den

HessischesMinisterium

desInnernundfürSport

(PeterBeuth)

Staatsminister

Verleihungsurkunde

erhältfür

40 Jahre

aktivenundpflichttreuenDienstinderFreiwilligenFeuerwehr

eineAnerkennungsprämievon

1000Euro

Wi

baden,den

HessischesMinisterium

desInnernundfürSport

(PeterBeuth)

Staatsminister

werbung und der Gewinnung interessierter Mädchen und Jun-

gen für die Jugendfeuerwehren sind kreative Konzepte und

Impulse gefragt“, betonte der Innenminister. Außerdem unter-

stütze die Stiftung Feuerwehrangehörige in besonderen sozi-

alen Notlagen. „Ein Jahr nach Gründung ist die Stiftung auf dem

besten Weg, eine Denkfabrik für die hessischen Feuerwehren

zu werden“, sagte Peter Beuth.

Text: HMdIS

Erlass überarbeitet

Anerkennungsprämie wird

weiterhin verliehen