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FLORIAN HESSEN 1 | 2016
BRANDHEIß – TELEGRAMM
Landesregierung unterstützt
Hessische Feuerwehr-Stiftung mit 50.000 Euro
Wiesbaden
Innenminister Peter Beuth hat dem Präsidenten des Landes-
feuerwehrverbandes Hessen (LFV), Dr. h. c. Ralf Ackermann,
einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro über-
reicht. Das Geld kommt der Hessischen Feuerwehr-Stiftung
zugute, die sich vor rund einem Jahr dank einer Landeszuwen-
dung über 100.000 Euro konstituieren konnte. „Der Stiftung
kommt bei der Gestaltung der Zukunft unserer hessischen
Feuerwehren eine wichtige Rolle zu. Gerade bei der Nachwuchs-
Seit 2011 gibt es die Anerkennungsprämie für langjährige Dienste
in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren. Damit
würdigt die Landesregierung das Engagement freiwilliger Einsatz-
kräfte. Diese Regelung hat sich bewährt. Der neue Erlass trat mit
wenigen inhaltlichen Änderungen zum1. Januar 2016 neu in Kraft.
Für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie ist nach wie
vor die aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen
Feuerwehr Voraussetzung. Weiterhin werden 100, 200, 500 und
1.000 Euro Prämie nach 10, 20, 30 und 40 Jahren vergeben. Im
Erlass wurden einige Punkte klar gestellt. Die Dienstzeit zählt
frühestens ab Vollendung des 17. Lebensjahres und das Jubiläum
muss spätestens zum Zeitpunkt der Verleihung erreicht sein. Zur
Dienstzeit zählen auch Zeiten für in der Schwangerschaft geleis-
teten Dienst.
Da es in der Vergangenheit auch deshalb zu Verzögerungen bei der
Auszahlung der Anerkennungsprämie kam, weil Gemeinden die An-
träge zur Auszahlung gesammelt haben und diesmanchmal Monate
dauerte, sieht der Erlass nunmehr eine Soll-Frist von einem Monat
vor, innerhalb derer die Gemeinden die Anträge auf Auszahlung beim
zuständigen Regierungspräsidiumabgeben sollen. Die Prämienemp-
fänger sind insofern gehalten, den entsprechenden Antrag auf Aus-
zahlung auch innerhalb dieser Zeit bei der Gemeinde abzugeben.
Mindestdienstzeit in Hessen
Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist eineMindestdienstzeit
von zwei Jahren neu eingeführt worden. So lange müssen die aus
anderen Bundesländern zugezogenen Feuerwehrangehörigen in
hessischen Feuerwehren aktiv sein, bevor sie die Anerkennungs-
prämie bekommen können. Die vorher in anderen Bundesländern
geleisteten Zeiten werden nach diesen zwei Jahren Dienst voll
anerkannt.
Hinweis:
Bis zur Umsetzung dieser Änderung in FLORIX muss die
Gemeinde dem Antrag mit dem FLORIX-Datenblatt eine Erklärung
beilegen, die die in Hessen geleistete Mindestzeit bestätigt.
Nach der Ergänzung des Erlasses imSeptember 2012 bestand die
Möglichkeit, auch die Feuerwehrangehörigen zu ehren, die vor
dem 1. Januar 2011 vierzig Jahre aktiven pflichttreuen Dienst in
einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen
geleistet haben und am 1. Januar 2011 noch in einer Einsatzabtei-
lung imDienst waren. Nach einer Laufzeit vonmehr als drei Jahren
wird davon ausgegangen, dass alle betroffenen Personen geehrt
wurden. Deshalb entfällt diese Regelung.
Den Erlass mit allen Anhängen finden Sie unter
innen.hessen.de➔
Sicherheit
➔
Feuerwehr
➔
Infothek
Text: HMdIS
Verleihungsurkunde
erhältfür
10 Jahre
aktivenundpflichttreuenDienstinderFreiwilligenFeuerwehr
eineAnerkennungsprämievon
100Euro
Wiesbaden,den
HessischesMinisterium
desInnernundfürSport
(PeterBeuth)
Staatsminister
Verleihungsurkunde
erhältfür
20 Jahre
aktivenu dpflichttreuenDienstinderFreiwilligenFeuerwehr
eineAnerkennungsprämievon
200Euro
Wiesbaden,den
HessischesMinisterium
desInnernundfürSport
(PeterBeuth)
Staatsminister
Verleihungsurkunde
erhältfür
30 Jahre
aktivenundpflichttreuenDienstind rFreiwilligenFeuerwehr
eineAnerkennungsprämievon
500Euro
Wiesbaden,den
HessischesMinisterium
desInnernundfürSport
(PeterBeuth)
Staatsminister
Verleihungsurkunde
erhältfür
40 Jahre
aktivenundpflichttreuenDienstinderFreiwilligenFeuerwehr
eineAnerkennungsprämievon
1000Euro
Wi
baden,den
HessischesMinisterium
desInnernundfürSport
(PeterBeuth)
Staatsminister
werbung und der Gewinnung interessierter Mädchen und Jun-
gen für die Jugendfeuerwehren sind kreative Konzepte und
Impulse gefragt“, betonte der Innenminister. Außerdem unter-
stütze die Stiftung Feuerwehrangehörige in besonderen sozi-
alen Notlagen. „Ein Jahr nach Gründung ist die Stiftung auf dem
besten Weg, eine Denkfabrik für die hessischen Feuerwehren
zu werden“, sagte Peter Beuth.
Text: HMdIS
Erlass überarbeitet
Anerkennungsprämie wird
weiterhin verliehen