46 FLORIAN HESSEN 3 | 2016
IM FOKUS
Ein außergewöhnlich aktiver Verein
Der Feuerwehrverein Kassel
Im April 1988 gründete sich in der Stadt
Kassel der Feuerwehrverein Kassel unter
der Federführung von Mitgliedern der Be-
rufsfeuerwehr. Allein das war ein außer-
gewöhnliches Unterfangen, weil sich bis-
her Feuerwehrvereine bzw. Feuerwehr-
fördervereine eigentlich ausschließlich
aus Freiwilligen Feuerwehren heraus ge-
bildet hatten. Beteiligt an der Gründung
waren auch die Freiwilligen Feuerwehren
und die Feuerwehrindustrie in der Stadt.
Bei der Gründung stand vor allem das
100-jährige Jubiläum der Berufsfeuer-
wehr am 1. April 1991 im Fokus. Was hier
organisatorisch, materiell und finanziell
auf die Beine zu stellen war, konnte der
aktive Dienst nicht leisten. Die öffentli-
che Feuerwehr konnte keine Verträge ab-
schließen und finanzielle wie organisato-
rische Entscheidungen brauchten eine
eigenständige juristische Person.
Neben der Organisation des Jubiläums
ergab sich die Notwendigkeit, bereits
laufenden Aktivitäten wie der Ausbil-
Kassel
Beschränken sich die Feuerwehrvereine als
Fördervereine im Allgemeinen auf Beschaf-
fung von finanziellen Mitteln zur Unterstüt-
zung von Materialbeschaffungen, die die
Kommune nicht schultern kann oder auf ide-
elle Werbemaßnahmen für den Feuerwehr-
und Brandschutzgedanken, so hat der Feuer-
wehrverein Kassel seit seiner Gründung eine
außergewöhnlich breite Palette an Aktivitä-
ten. Was er zu bieten hat, ist fast einzigartig
und war Anlass, ihn im FLORIAN Hessen ein-
mal vorzustellen.
In der Historie des Feuerwehrwesens spielten Feuerwehr-
vereine schon immer eine tragende Rolle. Waren sie doch
im Ursprung Träger des Brandschutzes und der Feuer-
wehren in den Städten und Gemeinden in Deutschland.
Erst die moderne Gesetzgebung hat bewirkt, dass die
Trägerschaft des Feuerwehrwesens auf die Kommunen
übergegangen ist. Dennoch blieb und bleibt den Feuer-
wehrvereinen eine fundamentale Bedeutung. Das hat
auch die gesetzliche Regelung in Hessen anerkannt.
Das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die
Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG)
bestimmt in § 10 Absatz 7 „Vereine und Verbände zur
Förderung des Feuerwehrgedankens sollen von den Trä-
gern des Brandschutzes gefördert und können finanziell
unterstützt werden.“
In vielen Kommunen blieben die Feuerwehrvereine
bestehen oder bildeten sich neu als Fördervereine. Sie
sahen nun ihre zentrale Aufgabe in der Unterstützung der
öffentlichen Feuerwehr, des örtlichen Feuerwehrwesens,
des Brandschutzgedankens, der Hilfeleistung, und der
Kameradschaftspflege.
Ihre Unterstützung und Förderung hat das Feuerwehrwe-
sen gestärkt. Mit Hilfe der Feuerwehrvereine ist ideell und
materiell vieles möglich, was ohne Verein nicht denkbar
wäre und die öffentliche Feuerwehr, die eingebunden ist
in die Struktur der öffentlichen Verwaltung, nicht leisten
kann.
Vereine und Verbände im Feuerwehrwesen
Ein Blick in einen Teilbereich des imposanten Weinbergbunkers in Kassel.