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46 FLORIAN HESSEN 3 | 2016

IM FOKUS

Ein außergewöhnlich aktiver Verein

Der Feuerwehrverein Kassel

Im April 1988 gründete sich in der Stadt

Kassel der Feuerwehrverein Kassel unter

der Federführung von Mitgliedern der Be-

rufsfeuerwehr. Allein das war ein außer-

gewöhnliches Unterfangen, weil sich bis-

her Feuerwehrvereine bzw. Feuerwehr-

fördervereine eigentlich ausschließlich

aus Freiwilligen Feuerwehren heraus ge-

bildet hatten. Beteiligt an der Gründung

waren auch die Freiwilligen Feuerwehren

und die Feuerwehrindustrie in der Stadt.

Bei der Gründung stand vor allem das

100-jährige Jubiläum der Berufsfeuer-

wehr am 1. April 1991 im Fokus. Was hier

organisatorisch, materiell und finanziell

auf die Beine zu stellen war, konnte der

aktive Dienst nicht leisten. Die öffentli-

che Feuerwehr konnte keine Verträge ab-

schließen und finanzielle wie organisato-

rische Entscheidungen brauchten eine

eigenständige juristische Person.

Neben der Organisation des Jubiläums

ergab sich die Notwendigkeit, bereits

laufenden Aktivitäten wie der Ausbil-

Kassel

Beschränken sich die Feuerwehrvereine als

Fördervereine im Allgemeinen auf Beschaf-

fung von finanziellen Mitteln zur Unterstüt-

zung von Materialbeschaffungen, die die

Kommune nicht schultern kann oder auf ide-

elle Werbemaßnahmen für den Feuerwehr-

und Brandschutzgedanken, so hat der Feuer-

wehrverein Kassel seit seiner Gründung eine

außergewöhnlich breite Palette an Aktivitä-

ten. Was er zu bieten hat, ist fast einzigartig

und war Anlass, ihn im FLORIAN Hessen ein-

mal vorzustellen.

In der Historie des Feuerwehrwesens spielten Feuerwehr-

vereine schon immer eine tragende Rolle. Waren sie doch

im Ursprung Träger des Brandschutzes und der Feuer-

wehren in den Städten und Gemeinden in Deutschland.

Erst die moderne Gesetzgebung hat bewirkt, dass die

Trägerschaft des Feuerwehrwesens auf die Kommunen

übergegangen ist. Dennoch blieb und bleibt den Feuer-

wehrvereinen eine fundamentale Bedeutung. Das hat

auch die gesetzliche Regelung in Hessen anerkannt.

Das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die

Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG)

bestimmt in § 10 Absatz 7 „Vereine und Verbände zur

Förderung des Feuerwehrgedankens sollen von den Trä-

gern des Brandschutzes gefördert und können finanziell

unterstützt werden.“

In vielen Kommunen blieben die Feuerwehrvereine

bestehen oder bildeten sich neu als Fördervereine. Sie

sahen nun ihre zentrale Aufgabe in der Unterstützung der

öffentlichen Feuerwehr, des örtlichen Feuerwehrwesens,

des Brandschutzgedankens, der Hilfeleistung, und der

Kameradschaftspflege.

Ihre Unterstützung und Förderung hat das Feuerwehrwe-

sen gestärkt. Mit Hilfe der Feuerwehrvereine ist ideell und

materiell vieles möglich, was ohne Verein nicht denkbar

wäre und die öffentliche Feuerwehr, die eingebunden ist

in die Struktur der öffentlichen Verwaltung, nicht leisten

kann.

Vereine und Verbände im Feuerwehrwesen

Ein Blick in einen Teilbereich des imposanten Weinbergbunkers in Kassel.