FLORIAN HESSEN 5 | 2016 37
IM FOKUS
stellten die Teilnehmenden fest, dass es kein entsprechendes
Angebot zur Aus- bzw. Fortbildung zum Thema Brandschutzrecht
gab. Die Erfahrungen des Landkreises Kassel, auch aus den regel-
mäßigen Dienstbesprechungen mit den kommunalen Sachbear-
beiterinnen und Sachbearbeitern Brandschutz, zeigten, dass
angeeignetes Wissen durch Personalfluktuation verloren geht
oder der Stellenplananteil für diese kommunale Pflichtaufgabe
nicht ausreichend bemessen ist. Es kann jedoch nicht sein, dass
ehrenamtliche Feuerwehrführungskräfte den eigentlich haupt-
amtlich Zuständigen in den Städte- oder Gemeindeverwaltungen
ihr Aufgabenfeld erklären müssen.
Das Seminar
Um diesen Missstand auszugleichen, fand unter der Leitung des
Kreisbrandinspektors des Landkreises Kassel, Sebastian
Mazassek,am 12. und 13. April 2016 ein Fortbildungsseminar
„Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz nach dem Hessischen
Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)“ für Sachbearbei-
terinnen und Sachbearbeiter am Verwaltungsseminar in Kassel
statt. Es umfasste 16 Unterrichtsstunden und es nahmen 13 Per-
sonen aus ganz Hessen teil.
Die wesentlichen Inhalte waren:
– Der Anwendungsbereich und die Regelungen des HBKG,
– Begriffe aus dem Feuerwehrwesen,
– die Organisations- und Aufgabenstrukturen der Freiwilligen
Feuerwehr sowie
– das Zusammenwirken zwischen Ehrenamt und Verwaltung.
Auch gab es einen kurzen Exkurs zur Auslegung und Anwendung
kommunaler Satzungen. Das Seminar selbst war sehr teilnehmer-
orientiert gestaltet, „mitgebrachte“ Frage- und Problemstellun-
gen konnten gemeinsam erörtert und beantwortet werden.
Evaluation
Am Ende des Seminars wurde ein Teilnehmerfeedback eingeholt,
das Grundlage der gemeinsamen Evaluation des Landesfeuer-
wehrverbandes Hessen, der Hessischen Landesfeuerwehrschule,
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, des Ver-
waltungsseminars Kassel und des Kreisbrandinspektors des
Landkreises Kassel war. In dieser Evaluation wurden zum einen
das durchweg positive Teilnehmerfeedback ausgewertet und zum
anderen die Möglichkeiten eines flächendeckenden Angebots in
ganz Hessen erörtert.
Die Ergebnisse dieser Evaluation zeigen auf, dass weiterer Hand-
lungsbedarf besteht. „Ich bin der Überzeugung, dass durch eine
handlungsorientierte und sachgerechte Aus- und Fortbildung auf
Ebene der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Entlastung bei
ehrenamtlichen Führungskräften erreicht werden kann. Dies ist
notwendig, um auch zukünftig ehrenamtlich engagierte Einsatz-
kräfte zu finden, die sich einer Führungsverantwortung in der
Freiwilligen Feuerwehr stellen. Auch wenn ein Fortbildungssemi-
Beihilfeabwicklung. Wir regeln das für Sie.
Wir sparen Ihnen
Zeit und Geld!
Wie? Indem wir Ihre kompletten Beihilfeangelegenheiten
für Sie erledigen.
Und das ist nur einer von 7 Vorteilen, die Sie als Mitglied
der Freien Arzt- und Medizinerkasse genießen.
Sie wollen mehr wissen? Fragen Sie uns. Wir sind gerne
für Sie da.
FAMK –
Freie Arzt- und Medizinkasse
Hansaallee 154
60320 Frankfurt am Main
Telefon 069 97466-0
Telefax 069 97466-130
info@famk.de www.famk.deM
e
i
n
V
e
r
e
i
n
m
i
t
d
e
m
b
e
s
o
n
d
e
r
e
n
S
e
r
v
i
c
e
az_famk-beihilfe_A5_4c-.indd 1
26.04.13 15:47
Anzeige
nar hierbei nur ein kleiner Schritt ist, so ist es doch ein Schritt in
die richtige Richtung.
„Die gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen wurden inzwi-
schen genutzt, um alle Beteiligten, insbesondere die Verantwort-
lichen in den Städten, Gemeinden sowie in den kommunalen
Spitzenverbänden, für dieses Angebot zu sensibilisieren. Inzwi-
schen wurde beim Hessischen Verwaltungsschulverband ein
flächendeckendes Angebot geschaffen und in den Standorten
Frankfurt a.M. und Kassel weitere Fortbildungsseminare ange
boten“, so Sebastian Mazassek.
Wie erfahren Interessierte davon?
Näheres zum Seminar gibt es auf der Homepage des Hessischen
Verwaltungsschulverbandes:
�
www.hvsv.deunter der Rubrik
Fortbildung/Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Text: Sebastian Mazassek, KBI Landkreis Kassel
Grafiken:
fotomek@fotolia.de, Coloures-pic@fotolia.de,
PictureP.@fotolia