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FLORIAN HESSEN 5 | 2016 35

IM FOKUS

offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem

Schutz der UKH. Der Unfallschutz ist für die Versicherten kostenlos.

Aufgaben

Eine Kernaufgabe der UKH ist es, Unfälle möglichst zu verhüten.

Deshalb schulen und beraten unsere Präventionsexperten die

Verantwortlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Natürlich

kümmern wir uns auch um unsere Versicherten, wenn trotz aller

Vorsicht etwas passiert – medizinisch und finanziell. Wir setzen

uns mit allen geeigneten Mitteln für eine schnelle Gesundung ein.

Die Besonderheit bei in der Kinderfeuerwehr verunfallten Kin-

dern: Hier kann die UKH den Eltern das Gehalt in Form des Kinder-

pflege-Verletztengeldes weiterzahlen, sodass die Kinderbetreu-

ung zu Hause gesichert ist.

Ein Unfall in der Kinderfeuerwehr, was ist zu tun?

Bei

leichten Verletzungen

(kleine Schürfwunden, Splitter in der

Haut, leichte Prellungen) reicht die Vorstellung beim nächstgele-

genen Arzt. Wenn das Kind mit einem Privat-Pkw zum Arzt trans-

portiert wird, sind Fahrerin oder Fahrer und verletztes Kind unfall-

versichert. Leichte Unfälle sollten im Verbandbuch dokumentiert

werden. Eine Unfallanzeige ist nicht nötig.

Bei

schweren Verletzungen

(Brüche, stark blutende Wunden,

Bewusstlosigkeit) muss eine D-Arzt-Praxis oder die Notfallambu-

lanz aufgesucht werden. Außerdem sind ein besonderer Trans-

port (Rettungswagen, Notarztwagen) und fachkundige Beglei-

tung erforderlich. Unfallverletzte mit Augen- oder Hals-, Nasen-,

Ohrenverletzungen sollten einem entsprechenden Facharzt vor-

gestellt werden. Bei schweren Verletzungen bitte umgehend auch

die Leitung der Feuerwehr informieren! Sie erstellt die Unfallan-

zeige, und die Kommune leitet diese an die UKH weiter. Gerne

können Sie bei Fragen die UKH auch direkt kontaktieren (Telefon

069 29972-440).

Bitte weisen Sie die Ärztin oder den Arzt darauf hin, dass es sich

um einen Feuerwehrunfall handelt und die Unfallkasse Hessen

zuständig ist. So wird sie schnellstmöglich über das Heilverfah-

ren informiert und kann alles Weitere mit dem Versicherten

besprechen und koordinieren. Nur so kann sie Ihnen die Hilfe

geben, die Sie brauchen. Die Kosten rechnet der Arzt direkt mit

der UKH ab.

Auf dem Feuerwehrportal der UKH können Sie sich einen umfas-

senden Überblick zu allen Leistungen verschaffen. Dort finden Sie

auch individuelle Berechnungsbeispiele

(www.feuerwehrportal- hessen.de)

. Sie erreichen die UKH unter

ukh@ukh.de

oder über

das Servicetelefon: 069 29972-440 (montags bis freitags von

7:30-18 Uhr).

Text: UKH

Fotos: Feuerwehr Ober-Roden

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