FLORIAN HESSEN 5 | 2016 35
IM FOKUS
offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem
Schutz der UKH. Der Unfallschutz ist für die Versicherten kostenlos.
Aufgaben
Eine Kernaufgabe der UKH ist es, Unfälle möglichst zu verhüten.
Deshalb schulen und beraten unsere Präventionsexperten die
Verantwortlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Natürlich
kümmern wir uns auch um unsere Versicherten, wenn trotz aller
Vorsicht etwas passiert – medizinisch und finanziell. Wir setzen
uns mit allen geeigneten Mitteln für eine schnelle Gesundung ein.
Die Besonderheit bei in der Kinderfeuerwehr verunfallten Kin-
dern: Hier kann die UKH den Eltern das Gehalt in Form des Kinder-
pflege-Verletztengeldes weiterzahlen, sodass die Kinderbetreu-
ung zu Hause gesichert ist.
Ein Unfall in der Kinderfeuerwehr, was ist zu tun?
Bei
leichten Verletzungen
(kleine Schürfwunden, Splitter in der
Haut, leichte Prellungen) reicht die Vorstellung beim nächstgele-
genen Arzt. Wenn das Kind mit einem Privat-Pkw zum Arzt trans-
portiert wird, sind Fahrerin oder Fahrer und verletztes Kind unfall-
versichert. Leichte Unfälle sollten im Verbandbuch dokumentiert
werden. Eine Unfallanzeige ist nicht nötig.
Bei
schweren Verletzungen
(Brüche, stark blutende Wunden,
Bewusstlosigkeit) muss eine D-Arzt-Praxis oder die Notfallambu-
lanz aufgesucht werden. Außerdem sind ein besonderer Trans-
port (Rettungswagen, Notarztwagen) und fachkundige Beglei-
tung erforderlich. Unfallverletzte mit Augen- oder Hals-, Nasen-,
Ohrenverletzungen sollten einem entsprechenden Facharzt vor-
gestellt werden. Bei schweren Verletzungen bitte umgehend auch
die Leitung der Feuerwehr informieren! Sie erstellt die Unfallan-
zeige, und die Kommune leitet diese an die UKH weiter. Gerne
können Sie bei Fragen die UKH auch direkt kontaktieren (Telefon
069 29972-440).
Bitte weisen Sie die Ärztin oder den Arzt darauf hin, dass es sich
um einen Feuerwehrunfall handelt und die Unfallkasse Hessen
zuständig ist. So wird sie schnellstmöglich über das Heilverfah-
ren informiert und kann alles Weitere mit dem Versicherten
besprechen und koordinieren. Nur so kann sie Ihnen die Hilfe
geben, die Sie brauchen. Die Kosten rechnet der Arzt direkt mit
der UKH ab.
Auf dem Feuerwehrportal der UKH können Sie sich einen umfas-
senden Überblick zu allen Leistungen verschaffen. Dort finden Sie
auch individuelle Berechnungsbeispiele
(www.feuerwehrportal- hessen.de). Sie erreichen die UKH unter
�
ukh@ukh.deoder über
das Servicetelefon: 069 29972-440 (montags bis freitags von
7:30-18 Uhr).
Text: UKH
Fotos: Feuerwehr Ober-Roden
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