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FLORIAN HESSEN 2 | 2016 29

Änderung der betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und

-Fortbildung zum 1. April 2015

Die betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung wurde zum 1. April 2015 geändert. Seit dem sind nur noch neun

Unterrichtseinheiten in Erster Hilfe vorgeschrieben. Dies gilt für alle Bereiche der „Gesetzlichen Unfallversicherung“

und somit auch für die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der

Freiwilligen Feuerwehren“ sieht jedoch eine Erste-Hilfe-Ausbildung in einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten

vor. Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV), die Unfallkasse Hessen (UKH) und die Hessische Landesfeuerwehr-

schule trafen die Vereinbarung, dass diese Regelung unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversiche-

rung gilt. Somit war eine Neuregelung der Aus- und Fortbildung für die Feuerwehren erforderlich.

HLFS, LFV und UKH waren sich einig, die zusätzlich erforderlichen sieben Einheiten für einen Unterricht zu

nutzen, der auf die spezifischen Risiken der Feuerwehrangehörigen eingeht. In Anbetracht des deutlich höheren

Gesundheitsrisikos bei Feuerwehrangehörigen wie beispielsweise durch Atemschutzunfälle, Verbrennungen, Ver-

brühungen, Vergiftungen erschien eine speziell hierauf ausgerichtete Zusatzausbildung im Rahmen der Grundaus-

bildung angezeigt. Hilfreich bei dieser sinnvollen Ergänzung des Basis „Erste-Hilfe“-Kurses war die langjährige

Zusammenarbeit zwischen der HLFS und Peter Stahl. Vor allem im Rahmen der Ausbildung zum „Sanitäter der

Freiwilligen Feuerwehr“ und den zugehörigen Seminaren sind die Lehrkräfte der HLFS und der Feuerwehrarzt

seit vielen Jahren im ständigen Dialog. Die Ausbildungsinhalte für diese zusätzlichen Stunden hat die Hessische

Landesfeuerwehrschule ausgearbeitet. Sie stehen auf der Homepage der HLFS unter

www.hlfs.hessen.de

unter

der Rubrik „Aktuelles/Neuigkeiten“ zum Download bereit.

Text: Matthias Müller, HLFS

Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen übernehmen im

Landkreis Kassel die Hilfsorganisationen. Im Mittelpunkt der

ersten Schulung für die Ausbilderinnen und Ausbilder vom Arbei-

ter-Samariter-Bund und vom Deutschen Roten Kreuz stand des-

halb das Retten von verunfallten Feuerwehreinsatzkräften.

Schwerpunkt war das Entfernen der Schutzkleidung in Not gera-

tener Atemschutzgeräteträger bis hin zur Herz-Lungen-Wieder-

belebung. Um dies anschaulich darzustellen, hatten die Fulda­

taler extra einen kleinen Film-Clip gedreht, der eine Rettung aus

der Einsatzkleidung in deutlich weniger als einer Minute vor-

stellt. Die gewonnene Zeit bei einer gut durchgeführten Herz-

Lungen-Wiederbelebung kann im Ernstfall lebensrettend sein.

Denn bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sinkt die Überlebens-

wahrscheinlichkeit pro Minute, in der keine lebensrettende Re-

animation durchgeführt wird, um 10 Prozent. Der Film-Clip soll

künftig als ergänzendes Lehrmaterial zur Verfügung stehen.

Nachahmer gesucht

Damit kann nun künftig in der Nordspitze Hessens eine praxisnahe

Umsetzung der neuen Vorgaben optimal realisiert werden. Auch

für den Lehrgang „Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr“, der be-

reits seit mehr als 15 Jahren an der Schule angeboten wird und

immer ausgebucht ist, ist diese „spezielle“ Erste-Hilfe-Ausbildung

eine optimale Vorbereitung. Anderen Landkreisen kann nach die-

sen Erfahrungen eine ähnliche Umsetzung der zusätzlichen Aus-

bildung im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbil-

dungslehrgang) auf jeden Fall empfohlen werden.

Text und Fotos: Peter Stahl, Kreisfeuerwehrarzt

Landkreis Kassel

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