FLORIAN HESSEN 2 | 2016 29
Änderung der betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und
-Fortbildung zum 1. April 2015
Die betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung wurde zum 1. April 2015 geändert. Seit dem sind nur noch neun
Unterrichtseinheiten in Erster Hilfe vorgeschrieben. Dies gilt für alle Bereiche der „Gesetzlichen Unfallversicherung“
und somit auch für die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der
Freiwilligen Feuerwehren“ sieht jedoch eine Erste-Hilfe-Ausbildung in einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten
vor. Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV), die Unfallkasse Hessen (UKH) und die Hessische Landesfeuerwehr-
schule trafen die Vereinbarung, dass diese Regelung unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversiche-
rung gilt. Somit war eine Neuregelung der Aus- und Fortbildung für die Feuerwehren erforderlich.
HLFS, LFV und UKH waren sich einig, die zusätzlich erforderlichen sieben Einheiten für einen Unterricht zu
nutzen, der auf die spezifischen Risiken der Feuerwehrangehörigen eingeht. In Anbetracht des deutlich höheren
Gesundheitsrisikos bei Feuerwehrangehörigen wie beispielsweise durch Atemschutzunfälle, Verbrennungen, Ver-
brühungen, Vergiftungen erschien eine speziell hierauf ausgerichtete Zusatzausbildung im Rahmen der Grundaus-
bildung angezeigt. Hilfreich bei dieser sinnvollen Ergänzung des Basis „Erste-Hilfe“-Kurses war die langjährige
Zusammenarbeit zwischen der HLFS und Peter Stahl. Vor allem im Rahmen der Ausbildung zum „Sanitäter der
Freiwilligen Feuerwehr“ und den zugehörigen Seminaren sind die Lehrkräfte der HLFS und der Feuerwehrarzt
seit vielen Jahren im ständigen Dialog. Die Ausbildungsinhalte für diese zusätzlichen Stunden hat die Hessische
Landesfeuerwehrschule ausgearbeitet. Sie stehen auf der Homepage der HLFS unter
www.hlfs.hessen.deunter
der Rubrik „Aktuelles/Neuigkeiten“ zum Download bereit.
Text: Matthias Müller, HLFS
Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen übernehmen im
Landkreis Kassel die Hilfsorganisationen. Im Mittelpunkt der
ersten Schulung für die Ausbilderinnen und Ausbilder vom Arbei-
ter-Samariter-Bund und vom Deutschen Roten Kreuz stand des-
halb das Retten von verunfallten Feuerwehreinsatzkräften.
Schwerpunkt war das Entfernen der Schutzkleidung in Not gera-
tener Atemschutzgeräteträger bis hin zur Herz-Lungen-Wieder-
belebung. Um dies anschaulich darzustellen, hatten die Fulda
taler extra einen kleinen Film-Clip gedreht, der eine Rettung aus
der Einsatzkleidung in deutlich weniger als einer Minute vor-
stellt. Die gewonnene Zeit bei einer gut durchgeführten Herz-
Lungen-Wiederbelebung kann im Ernstfall lebensrettend sein.
Denn bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sinkt die Überlebens-
wahrscheinlichkeit pro Minute, in der keine lebensrettende Re-
animation durchgeführt wird, um 10 Prozent. Der Film-Clip soll
künftig als ergänzendes Lehrmaterial zur Verfügung stehen.
Nachahmer gesucht
Damit kann nun künftig in der Nordspitze Hessens eine praxisnahe
Umsetzung der neuen Vorgaben optimal realisiert werden. Auch
für den Lehrgang „Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr“, der be-
reits seit mehr als 15 Jahren an der Schule angeboten wird und
immer ausgebucht ist, ist diese „spezielle“ Erste-Hilfe-Ausbildung
eine optimale Vorbereitung. Anderen Landkreisen kann nach die-
sen Erfahrungen eine ähnliche Umsetzung der zusätzlichen Aus-
bildung im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbil-
dungslehrgang) auf jeden Fall empfohlen werden.
Text und Fotos: Peter Stahl, Kreisfeuerwehrarzt
Landkreis Kassel
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