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30 FLORIAN HESSEN 8 | 2015

IM FOKUS

Risiken richtig einschätzen

Regelwerk zur Einteilung von Großveranstaltungen – von Adrian Vogler

Grundlagen

Großveranstaltungen können für jede Kom-

mune aktuell werden. Sie hängen zum

einen von der Größe der Kommune und zum

anderen von der Anzahl der Besucher ab.

Entscheidend ist aber auch, ob ein erhöhtes

Gefahren- oder Konfliktpotential vorliegt.

Die Grafik 1 stellt dar, wie schnell eine „nor-

male“ Veranstaltung zur Großveranstal-

tung werden kann.

Die jeweilige Kommune muss bei jeder Ver-

anstaltung die Risiken identifizieren, ana-

lysieren und bewerten. Daraus leiten sich

die Präventionsmaßnahmen ab. Schluss-

endlich bleibt jedoch der Veranstalter für

die Sicherheit und Ordnung und damit das

Sicherheitskonzept bei der Veranstaltung

verantwortlich. Dieser hat allerdings auch

die Möglichkeit Aufgaben vertraglich zu

delegieren bzw. „outzusourcen“.

Wichtig ist die Beurteilung des Risikos, das

aus Schadensausmaß und Eintrittswahr-

scheinlichkeit besteht. Wenn das Schadens­

ausmaß zu leichten Verletzungen führt, so

Mit einem Regelwerk möglichst einfach

Großveranstaltungen in Kategorien eintei-

len zu können, aus denen sich dann die

entsprechenden Maßnahmen ergeben –

dieseMöglichkeit eröffnet die Abschnitts-

arbeit, die ich bei meiner Ausbildung zum

gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

bei der Feuerwehr Kassel erarbeitet habe.

Vor allem die Love-Parade in Duisburg hat

deutlich gemacht, wie wichtig es ist,

(Groß)Veranstaltungen im Vorfeld richtig

einzuschätzen – von der zu erwartenden

Zahl der Gäste angefangen bis zu mögli-

chen besonderen Gefahrenpotentialen.

Dies ist essentiell, um aus allen Faktoren

am Ende eine Gefährdungskategorie zu

erhalten, aus der sich dann die jeweils zu

treffenden Maßnahmen ableiten. Dieser

Aufgabe stellte sich Adrian Vogler vom

Gefahrenabwehrzentrum des Landkreises

Fulda. Er leistete während seiner Ausbil-

dung zum gehobenen feuerwehrtechni-

schen Dienst einen Abschnitt bei der

Berufsfeuerwehr Kassel.

Ausgangslage

Die Zahl der (wiederkehrenden) Großveran-

staltungen steigt in Kassel beständig.

Waren es in 2011 noch 43, so stieg deren

Zahl in 2012 auf 54 Veranstaltungen. In

2013 waren es bereits 85.

In den letzten 20 Jahren hat sich das Veran-

staltungswesen erheblich verändert. Das

betrifft zum einen die Art der Veranstaltun-

gen, die von Public Viewing bei Fußballspie-

len über Popkonzerte in ehemaligen Stein-

brüchen bis hin zu Opernkonzerten in

U-Bahnschächten reichen. Zumanderen hat

sich das Verhalten der Gäste geändert, die

oft erst kurzfristig entscheiden, ob sie teil-

nehmen und sich dazu über Social Media

informieren und abstimmen. Darauf müssen

sich die kommunalen Gefahrenabwehr­

behörden wie Ordnungsamt, Polizei oder

Feuerwehr und der Veranstalter einstellen.

Von diesen wird erwartet, dass sie sich

bereits in der Planungsphase absprechen

und zusammenarbeiten sowie Verantwort-

lichkeiten und Entscheidungsbereiche klar

definieren.

Wie lief es bisher?

Der Veranstalter meldete bisher beim Ord-

nungsamt der Stadt Kassel die geplante

Veranstaltung an. Dieses forderte von den

betroffenen anderen Ämtern eine Stellung-

nahme an. Jedes Sachgebiet schätzte die

Gefahr selbst ein und entschied über die zu

treffendenMaßnahmen. Ziel war es nun, mit

einem möglichst einfach zu bedienenden

Regelwerk die Veranstaltung in einer

Gefährdungsanalyse einzuordnen, der

dann bestimmte Maßnahmen zugeordnet

sind.

Anschließend besprach man diese in der

Arbeitsgemeinschaft „Sicherheit bei Groß-

veranstaltungen“. Bis zu diesem Zeitpunkt

hatte die Feuerwehr keinen Gesamtüber-

blick.

Grafik 1: Einteilung von „normalen“ Veranstaltungen und Großveranstaltungen

Anzahl der Besucher

Größe der Kommune

Großveranstaltung

Schwelle zur Großveranstaltung

„normale“ Veransteltung