32 FLORIAN HESSEN 1 | 2016
IM FOKUS
Wo sind originelle zu finden?
Feuerwehr-Hydranten
gesucht
Und wieder erreichten die Redaktion
zwei originelle Hydrantenfotos. Diese
fallen in erster Linie durch ihren außer-
gewöhnlichen Standort auf. Herzlichen
Dank an Peter Krauß für das Foto des
Hydranten mitten im Bahngleis im Be-
reich des Darmstädter Hauptbahn
hofes. Ein Dankeschön auch an Florian
Schledt für das Foto, das er im Dezem-
ber 2015 in Nürnberg gemacht hat. Der
Hydrant ist für die Feuerwehr zwar gut
zugänglich, befindet sich aber mitten
auf einem Gehweg, zudem direkt vor
den dortigen Briefkästen. Über weitere
kuriose oder interessante Fotos an die
Redaktion unter Florian.Hessen@hm-
dis.hessen.defreuen wir uns.
Text: HMdIS
Fotos: Peter Krau
ß
Florian Schledt
Elektronische Beförderungsdokumente
Seit 1. Januar auch ohne Drucker zulässig
Eine neue Regelung des Bundesministeri-
ums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) erlaubt seit 1. Januar 2016 – neben
der Mitführung der gebräuchlichen Papier-
version für zunächst drei Jahre – die Ver-
wendung von elektronischen Beförde-
rungsdokumenten auch ohne Druckmög-
lichkeit.
Bisher musste der Fahrer einen Drucker
mitführen. So konnte im Falle einer Kon
trolle oder eines Unfalls sofort ein Aus-
druck erstellt werden. Nun sollen die Un-
terlagen zusätzlich zum Endgerät im Fahr-
zeug auch auf einemexternen Speicherme-
dium, z.B. einem Server, vorgehalten wer-
den. Bei Bedarf kann eine berechtigte
Stelle die Beförderungspapiere abfragen.
Die Fahrzeuge, in welchen das System ge-
nutzt wird, müssenmit einer Notrufnummer
gekennzeichnet sein, die jedoch vorne und
hinten nicht weiter als 50 cm von der oran-
gefarbenen Warntafeln entfernt sein darf.
Falls dies so nicht möglich ist, muss die
Notrufnummer an beiden Zugängen zur
Fahrerkabine angebracht sein.
Das amtliche Kennzeichen – bzw. imSchie-
nenverkehr die entsprechende Wagen-
nummer – dienten als Identifizierungs-
merkmal für die entsprechende Abfrage.
Bei einer Anfrage über diese Notrufnum-
mer hat der Auskunftsgebende zu verifi-
zieren, ob es sich bei dem Anfragenden
um eine berechtigte Stelle handelt. Be-
rechtigte Stellen sind für die nicht polizei-
liche Gefahrenabwehr die Zentralen Leit-
stellen der Landkreise und kreisfreien
Städte sowie die Dienststellen der (Auto-
bahn-)Polizei. Das bedeutet, dass die Feu-
erwehr im Einsatz nicht direkt abfragebe-
rechtigt ist. Die Leitstellen können die
Daten abfragen und an die Einsatzleitung
vor Ort weitergeben. Sie kann die abfra-
gende Stellen, also zum Beispiel die Ein-
satzleitungen vor Ort, aber auch verifizie-
ren. Die technische Einsatzleitung am
Einsatzort muss demAuskunftsgebenden
hierzu die zuständige Leitstelle benennen.
Dieser zweite Weg ist zwar weniger sinn-
voll und unpraktisch, aber grundsätzlich
möglich.
Abfragen zum Ladegut, wie sie zum Bei-
spiel bei Transportunfällen häufig vorkom-
men, können folglich einerseits durch die
Leitstellen oder andererseits durch die
(technische) Einsatzleitung nach Legiti-
mation durch die jeweils zuständige Leit-
stelle erfolgen. Die Informationen können
als PDF-Datei, im XML-Format oder als
Telefax zur Verfügung gestellt werden.
Wer die Regelung nachlesen will, findet sie
im Verkehrsblatt Heft 14-2015 unter Ziffer
108.
Text und Grafik: Dr. Stefan Lugert,
HMdIS
Kennzeichnung der
Fahrzeuge mit
Notrufnummern.