Table of Contents Table of Contents
Previous Page  32 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 32 / 40 Next Page
Page Background

32 FLORIAN HESSEN 1 | 2016

IM FOKUS

Wo sind originelle zu finden?

Feuerwehr-Hydranten

gesucht

Und wieder erreichten die Redaktion

zwei originelle Hydrantenfotos. Diese

fallen in erster Linie durch ihren außer-

gewöhnlichen Standort auf. Herzlichen

Dank an Peter Krauß für das Foto des

Hydranten mitten im Bahngleis im Be-

reich des Darmstädter Hauptbahn­

hofes. Ein Dankeschön auch an Florian

Schledt für das Foto, das er im Dezem-

ber 2015 in Nürnberg gemacht hat. Der

Hydrant ist für die Feuerwehr zwar gut

zugänglich, befindet sich aber mitten

auf einem Gehweg, zudem direkt vor

den dortigen Briefkästen. Über weitere

kuriose oder interessante Fotos an die

Redaktion unter Florian.Hessen@hm-

dis.hessen.de

freuen wir uns.

Text: HMdIS

Fotos: Peter Krau

ß

Florian Schledt

Elektronische Beförderungsdokumente

Seit 1. Januar auch ohne Drucker zulässig

Eine neue Regelung des Bundesministeri-

ums für Verkehr und digitale Infrastruktur

(BMVI) erlaubt seit 1. Januar 2016 – neben

der Mitführung der gebräuchlichen Papier-

version für zunächst drei Jahre – die Ver-

wendung von elektronischen Beförde-

rungsdokumenten auch ohne Druckmög-

lichkeit.

Bisher musste der Fahrer einen Drucker

mitführen. So konnte im Falle einer Kon­

trolle oder eines Unfalls sofort ein Aus-

druck erstellt werden. Nun sollen die Un-

terlagen zusätzlich zum Endgerät im Fahr-

zeug auch auf einemexternen Speicherme-

dium, z.B. einem Server, vorgehalten wer-

den. Bei Bedarf kann eine berechtigte

Stelle die Beförderungspapiere abfragen.

Die Fahrzeuge, in welchen das System ge-

nutzt wird, müssenmit einer Notrufnummer

gekennzeichnet sein, die jedoch vorne und

hinten nicht weiter als 50 cm von der oran-

gefarbenen Warntafeln entfernt sein darf.

Falls dies so nicht möglich ist, muss die

Notrufnummer an beiden Zugängen zur

Fahrerkabine angebracht sein.

Das amtliche Kennzeichen – bzw. imSchie-

nenverkehr die entsprechende Wagen-

nummer – dienten als Identifizierungs-

merkmal für die entsprechende Abfrage.

Bei einer Anfrage über diese Notrufnum-

mer hat der Auskunftsgebende zu verifi-

zieren, ob es sich bei dem Anfragenden

um eine berechtigte Stelle handelt. Be-

rechtigte Stellen sind für die nicht polizei-

liche Gefahrenabwehr die Zentralen Leit-

stellen der Landkreise und kreisfreien

Städte sowie die Dienststellen der (Auto-

bahn-)Polizei. Das bedeutet, dass die Feu-

erwehr im Einsatz nicht direkt abfragebe-

rechtigt ist. Die Leitstellen können die

Daten abfragen und an die Einsatzleitung

vor Ort weitergeben. Sie kann die abfra-

gende Stellen, also zum Beispiel die Ein-

satzleitungen vor Ort, aber auch verifizie-

ren. Die technische Einsatzleitung am

Einsatzort muss demAuskunftsgebenden

hierzu die zuständige Leitstelle benennen.

Dieser zweite Weg ist zwar weniger sinn-

voll und unpraktisch, aber grundsätzlich

möglich.

Abfragen zum Ladegut, wie sie zum Bei-

spiel bei Transportunfällen häufig vorkom-

men, können folglich einerseits durch die

Leitstellen oder andererseits durch die

(technische) Einsatzleitung nach Legiti-

mation durch die jeweils zuständige Leit-

stelle erfolgen. Die Informationen können

als PDF-Datei, im XML-Format oder als

Telefax zur Verfügung gestellt werden.

Wer die Regelung nachlesen will, findet sie

im Verkehrsblatt Heft 14-2015 unter Ziffer

108.

Text und Grafik: Dr. Stefan Lugert,

HMdIS

Kennzeichnung der

Fahrzeuge mit

Notrufnummern.