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FLORIAN HESSEN 7 | 2015

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BRANDHEIß

Im Stau nicht vergessen:

Rettungsgasse

Landesregierung startet Kampagne

Wiesbaden

Immer wieder haben Rettungsfahrzeuge

Probleme damit, zügig zur Unfallstelle zu

kommen, weil die Verkehrsteilnehmer kei-

ne Rettungsgasse bilden.

Eine landesweite Kampagne soll aufklä-

ren, wie und wo eine Rettungsgasse zu

bilden ist. Initiator dazu war das Hessi-

sche Innenministerium. Unter dessen Fe-

derführung hat eine gemeinsame Arbeits-

gruppe mit Verkehrs- und Sozialressort

sowie des Landesfeuerwehrverbandes

Hessen e. V. und der Initiative „Rettungs-

gasse rettet Leben“ Maßnahmen erarbei-

tet.

Am 25. Juli 2015 gab Innenminister Peter

Beuth den St

artschus

s zur landesweiten

Kampagne

Rettungsgasse

“ mit einer

Pressemeldu

ng und der Vo

rstellung des

Kampagnen-

Flyers. Er rich

tet sich vor

allem an die Verkehrsteilnehmerinnen

und Verkehrsteilnehmer und wird ab Sep-

tember großflächig verteilt. Ihn erhalten

zum Beispiel die Fahrlehrerverbände,

Zulassungsstellen, Tank- und Rastanlagen,

Landesfeuerwehrverband Hessen, Brand-

schutzdienststellen,

Landesfeuerwehr-

schule, Polizeidienststellen sowie Hilfsor-

ganisationen für dieErste-Hilfe-Ausbildung.

Vorbereitet werden derzeit Banner für Brü-

cken entlang der hessischen Autobahnen,

Plakate an Tank- und Rastanlagen und

Aufkleber für Rettungsfahrzeuge. Zudem

sind auch andere Aktionen, beispielswei-

se Radiodurchsagen oder Hinweise an

elektronischen Schilderbrücken, geplant.

Der Flyer „Rettungsgasse“ steht als

Download unter

www.innen.hessen.de

Sicherheit → Feuerwehr zur Verfügung.

Text: Holger Klein, HMdIS

Abbildungen: HMdIS

Foto: picutre alliance/rtn, Peter WÜst

Hessisches Ministerium

des Innern und für Sport

Damit schnelle Hilfe

auch ankommt!

Wer darf die Rettungsgasse befahren?

Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei-

und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter

anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarzt-

dienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Ber-

gungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und

Straßenmeistereien.

Welche gesetzliche Grundlage gilt?

§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerorts-

straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Rich-

tung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von

Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Rich-

tungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen

für eine Richtung zwischen dem linken und dem mitt-

leren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Diese gesetzliche Regelung gilt in Deutschland

b reits seit demJahr 1982.Die Nichtbeachtung dieser

Vorschrift oder die missbräuchliche Benutzung der

Rettungsgasse sind ordnungswidrig und bußgeld-

bewehrt.

Wenn Sie ein Fahrzeug mit eingeschaltetem

Blaulicht und Martinshorn hören oder sehen,

ist sofort freie Bahn zu schaffen:

Geschwindigkeit reduzieren.

Feststellen, aus welcher Richtung das Einsatz-

fahrzeug kommt.

Durch Blinken dem Einsatzfahrzeug und anderen

Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteil-

nehmern signalisieren, in welche Richtung Sie

ausweichen möchten.

Beim Anhalten das Fahrzeug parallel zur Fahrt-

richtung stellen. Dadurch braucht es am wenig-

sten Platz.

Wenn möglich, zum Rangieren eine Fahrzeug-

länge Platz zum vorderen Fahrzeug lassen.

Vor d r Weiterfahrt auf eventuell noch folgende

Einsatzfahrzeuge achten.

Herausgeber

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Friedrich-Ebert-Allee 12,65185Wiesbaden

www.innen.hessen.de

Text und Grafik:

HMdIS

Titelfoto:

picture alliance / rtn – radio tele nord,rtn,PeterWuest

Gestaltung:

N.Faber de.sign,Wiesbaden

Stand: 07/2015

Unterstützer der Kampagne:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,

Verkehr und Landesentwi

cklung

www.wirtschaft.hessen.de Hessisches Ministerium

für Soziales und Integration

www.soziales.hessen.de Landesfeuerwehrverband

Hessen e.V.

www.feuerwehr-hessen.de

Die Initiative „Rettungsgasse rettet Leben!“

Merke:

Bereits bei Staubildung ist eine Rettungs-

gasse zu bilden und freizuhalten!

Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-

nehmer diese Regelung beachten.

Was ist bei Blaulicht und Martinshorn

zu beachten?

Im Stau nicht vergessen:

RETTUNGSGASSE

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innerorts und an Ampelanlagen:

auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen:

Richtiges Verhalten

Richtiges Verhalten

bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen

oder Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung:

Vor roten Ampeln an den rechten Fahrbahnrand

fahren. Falls erforderlich, Haltelinie überfahren.

Bei grün an den rechten Fahrbahnrand fahren

bzw. anhalten.

Bei zwei Fahrstreifen in eine Richtung:

Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf dem

rechten weichen Sie soweit wie möglich nach

rechts aus.

Bei drei Fahrstreifen in eine Richtung:

Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf dem

mittleren und rechten weichen Sie jeweils

soweit wie möglich nach rechts aus.

Jeweils an den rechten Fahrbahnrand fahren.

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