FLORIAN HESSEN 7 | 2015
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BRANDHEIß
Im Stau nicht vergessen:
Rettungsgasse
Landesregierung startet Kampagne
Wiesbaden
Immer wieder haben Rettungsfahrzeuge
Probleme damit, zügig zur Unfallstelle zu
kommen, weil die Verkehrsteilnehmer kei-
ne Rettungsgasse bilden.
Eine landesweite Kampagne soll aufklä-
ren, wie und wo eine Rettungsgasse zu
bilden ist. Initiator dazu war das Hessi-
sche Innenministerium. Unter dessen Fe-
derführung hat eine gemeinsame Arbeits-
gruppe mit Verkehrs- und Sozialressort
sowie des Landesfeuerwehrverbandes
Hessen e. V. und der Initiative „Rettungs-
gasse rettet Leben“ Maßnahmen erarbei-
tet.
Am 25. Juli 2015 gab Innenminister Peter
Beuth den St
artschuss zur landesweiten
Kampagne
„ Rettungsgasse“ mit einer
Pressemeldu
ng und der Vorstellung des
Kampagnen-
Flyers. Er richtet sich vor
allem an die Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer und wird ab Sep-
tember großflächig verteilt. Ihn erhalten
zum Beispiel die Fahrlehrerverbände,
Zulassungsstellen, Tank- und Rastanlagen,
Landesfeuerwehrverband Hessen, Brand-
schutzdienststellen,
Landesfeuerwehr-
schule, Polizeidienststellen sowie Hilfsor-
ganisationen für dieErste-Hilfe-Ausbildung.
Vorbereitet werden derzeit Banner für Brü-
cken entlang der hessischen Autobahnen,
Plakate an Tank- und Rastanlagen und
Aufkleber für Rettungsfahrzeuge. Zudem
sind auch andere Aktionen, beispielswei-
se Radiodurchsagen oder Hinweise an
elektronischen Schilderbrücken, geplant.
Der Flyer „Rettungsgasse“ steht als
Download unter
www.innen.hessen.de→
Sicherheit → Feuerwehr zur Verfügung.
Text: Holger Klein, HMdIS
Abbildungen: HMdIS
Foto: picutre alliance/rtn, Peter WÜst
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
Damit schnelle Hilfe
auch ankommt!
Wer darf die Rettungsgasse befahren?
Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei-
und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter
anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarzt-
dienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Ber-
gungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und
Straßenmeistereien.
Welche gesetzliche Grundlage gilt?
§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerorts-
straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Rich-
tung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von
Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Rich-
tungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen
für eine Richtung zwischen dem linken und dem mitt-
leren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“
Diese gesetzliche Regelung gilt in Deutschland
b reits seit demJahr 1982.Die Nichtbeachtung dieser
Vorschrift oder die missbräuchliche Benutzung der
Rettungsgasse sind ordnungswidrig und bußgeld-
bewehrt.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit eingeschaltetem
Blaulicht und Martinshorn hören oder sehen,
ist sofort freie Bahn zu schaffen:
Geschwindigkeit reduzieren.
Feststellen, aus welcher Richtung das Einsatz-
fahrzeug kommt.
Durch Blinken dem Einsatzfahrzeug und anderen
Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteil-
nehmern signalisieren, in welche Richtung Sie
ausweichen möchten.
Beim Anhalten das Fahrzeug parallel zur Fahrt-
richtung stellen. Dadurch braucht es am wenig-
sten Platz.
Wenn möglich, zum Rangieren eine Fahrzeug-
länge Platz zum vorderen Fahrzeug lassen.
Vor d r Weiterfahrt auf eventuell noch folgende
Einsatzfahrzeuge achten.
Herausgeber
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12,65185Wiesbaden
www.innen.hessen.deText und Grafik:
HMdIS
Titelfoto:
picture alliance / rtn – radio tele nord,rtn,PeterWuest
Gestaltung:
N.Faber de.sign,Wiesbaden
Stand: 07/2015
Unterstützer der Kampagne:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung
www.wirtschaft.hessen.de Hessisches Ministeriumfür Soziales und Integration
www.soziales.hessen.de LandesfeuerwehrverbandHessen e.V.
www.feuerwehr-hessen.deDie Initiative „Rettungsgasse rettet Leben!“
Merke:
Bereits bei Staubildung ist eine Rettungs-
gasse zu bilden und freizuhalten!
Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-
nehmer diese Regelung beachten.
Was ist bei Blaulicht und Martinshorn
zu beachten?
Im Stau nicht vergessen:
RETTUNGSGASSE
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innerorts und an Ampelanlagen:
auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen:
Richtiges Verhalten
Richtiges Verhalten
bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen
oder Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung:
Vor roten Ampeln an den rechten Fahrbahnrand
fahren. Falls erforderlich, Haltelinie überfahren.
Bei grün an den rechten Fahrbahnrand fahren
bzw. anhalten.
Bei zwei Fahrstreifen in eine Richtung:
Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf dem
rechten weichen Sie soweit wie möglich nach
rechts aus.
Bei drei Fahrstreifen in eine Richtung:
Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf dem
mittleren und rechten weichen Sie jeweils
soweit wie möglich nach rechts aus.
Jeweils an den rechten Fahrbahnrand fahren.
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