FLORIAN HESSEN, Ausgabe 2/2018

30 FLORIAN 2 | 2018 IM FOKUS Lehrgang „Instrukteur der Absturzsicherung“ Neu an der HLFS K ASSEL Im Laufe der letzten Jahre haben sich die An- forderungen an die Ausbildung im Bereich der Absturzsicherung verändert. Aufgrund dieser veränderten Anforderungen und den daraus resultierenden Empfehlungen des Arbeitskrei- ses Ausbildung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) ergab sich die Notwendigkeit, das Ausbildungsange- bot an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) entsprechend anzupassen. Die Lehrkräfte der HLFS, die im Bereich der Absturzsicherung tätig sind, haben sich deshalb zu einem Workshop zusammenge- funden. Dort beleuchteten sie den derzei- tigen Ist-Zustand der Ausbildung im Be- reich der Absturzsicherung sowie die aktu- ellen rechtlichen Vorschriften und Empfeh- lungen zu diesem Thema. Nach Sichtung aller Fakten war schnell klar, dass sich am Ausbildungsmodell grundsätz- lich etwas ändern muss. Dies hat folgende Gründe: – Die Empfehlung der AGBF „Spezielle Ret- tung aus Höhen und Tiefen (SRHT)“ (z. B. Erhöhung des Ausbildungsumfangs beim Instrukteur-Lehrgang auf 36 Unterrichts- einheiten). – Derzeitiger Bedarf und Anmeldezahlen. – Rechtliche Grundlagen der arbeitsmedizi- nischen Vorsorge. Empfehlung der AGBF Aufgrund der veränderten Rahmenbedin- gungen legte die HLFS die relevanten ge- setzlichen Grundlagen, wie z. B. die Emp- fehlungen der AGBF und der European Uni- on Special Rescue (EUSR), für die weitere Planung des Lehrgangs zugrunde. Der Arbeitskreis „Ausbildung Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)“ der AGBF setzt sich u. a. aus Vertretern der Berufs- feuerwehren verschiedener Bundesländer zusammen. Aus diesen Empfehlungen ist ersichtlich, dass die Schulungen im Be- reich der Absturzsicherung durch qualifi- zierte Ausbilderinnen oder Ausbilder, die als Instrukteure der Absturzsicherung aus- gebildet sind, erfolgen müssen. Das hat zur Folge, dass der bisherige Stundenan- satz für die Ausbildung auf 36 Unterrichts- einheiten pro Woche erhöht werden muss. Darüber hinaus ist die Absolvierung des Lehrgangs „Ausbilder in der Feuer- wehr“ (oder gleichwertiger Lehrgänge, wie z. B. Kreisausbilder) Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang „Instrukteur der Absturzsicherung“. Als weitere Bedingung ist das Seminar „Absturzsicherung“ auf Standort-, Kreis- oder Landesebene abzulegen und nicht mehr an der HLFS, da während des Instruk- teur-Lehrgangs keine Grundtätigkeiten mehr vermittelt werden können. Bedarf und Anmeldezahlen Stellt man die Anmeldezahlen für das Semi- nar „Absturzsicherung“ den Kapazitäten der HLFS gegenüber, wird schnell deutlich, dass diese dem gemeldeten Bedarf nicht gerecht werden können. Für jedes der letzten Semina- re wurden die Anmeldezahlen überschritten. Aktuell ist das Seminar „Absturzsicherung“ mit 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern voll ausgelastet. Es gibt mehrere Möglichkeiten und Ansät- ze, diesen Zustand zu ändern, z. B. durch die Erhöhung der Seminarangebote oder die Verdoppelung der Veranstaltungsplätze von 16 auf 32. Dies scheinen auf den ers- ten Blick einfache und schnelle Lösungen zu sein. Allerdings ist die Angebotserweite- rung nicht ohne Weiteres möglich, da die HLFS nur über eine bestimmte Kapazität von Unterkünften verfügt. Im Umkehr- schluss würde das bedeuten, dass an an- derer Stelle Lehrgänge und Seminare „zurückgefahren“ werden müssten. Erhöht man aber die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den einzelnen Semina- ren, führt das zur Verschlechterung der Lernbedingungen. Nach Abwägung aller Möglichkeiten kam die HLFS zu der Lösung, ihr Angebot um einen Lehrgang „Instrukteur der Absturzsicherung“ zu erweitern und das Seminar „Absturzsiche- rung“ dafür zu streichen. Gruppenarbeit – Vertikaler Vorstieg am Übungsturm. Gruppenarbeit – Einweisung in den Gerätesatz Absturzsicherung.

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