FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4/2017

32 FLORIAN 5 | 2017 IM FOKUS Einsatzvorbereitung herangezogen werden kann. Je nach Art und Merkmal des Einsatzes müssen nicht immer alle Maßnahmen an- gewendet werden. Zuvor sollte immer Kontakt mit der Polizei auf- genommen werden, um genaue Informationen über die Bedro- hungslage und deren Bewertung zu erhalten und um besondere Maßnahmen mit der Polizei abzustimmen. Feuerwehr und Rettungsdienst Auswahl des Einsatzstichwortes und ggf. Hinweis auf die Bereit- stellung im Feuerwehrhaus und in der Rettungswache Katastrophenschutz-Einheiten und Hilfsorganisationen Auswahl geeigneter Einheiten und Organisationen und ggf. Hinweis auf die Bereitstellung in der Unterkunft Bereitstellungsräume und Anfahrtswege Vorplanung und Festlegung Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung betroffener Bevölkerung – Vorplanung und Erkundung des Zugangsberechtigten (Schlüsselinhaber) – Vorplanung von Transportkapazitäten, z.B. ÖPNV, Busunternehmen Stäbe und Stabspersonal – Vorinformation/Herstellung der Bereitschaft der Mitglieder der Einsatzleitung Rettungsdienst, der Technischen Einsatzleitung, der Gesamteinsatzleitung – Überprüfung der Einsatzbereitschaft der o.g. Stäbe Zentrale Leitstelle (ZLSt) Leitstellenverstärkung, Lagedienstführer, Personal der IuK-Zentrale Krankenhäuser Verständigung, Sicherstellung Personalbereitschaft, Personalverstärkung und weitere Maßnahmen nach Krankenhaus-Alarmplan Information an – Brandschutzaufsichtsdienst (BSAD) über das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung – Landrat, Oberbürgermeister, Pressestelle – die für die Gesamteinsatzleitung zuständigen Stelle der betroffenen Gemeinden – Gas-, Strom- und Trinkwasserversorger, Telekommunikation Briefing Einweisung der Führungskräfte und ggf. aller Einsatzkräfte Debriefing Bei Einsatzkräften, die von vorgenannten Einsätzen zurückkommen, sollte direkt nach Rückkehr ein Einsatzabschluss (Demobilisation) erfolgen, bei dem vor allem Informationen über das Einsatzgesche- hen und über mögliche Stressreaktionen im Vordergrund stehen. Diese Besprechung sollte hauptsächlich psychoedukativen Charakter haben und richtet sich nur an die Einsatzkräfte, die nach ihrem Ein- satz aus dem Dienst ausgelöst werden, um das posttraumatische Belastungssyndrom (PTBS) zu vermeiden. Schutz eigener Einrichtungen Für den Fall, dass auch bauliche Einrichtungen der öffentlichen Gefahrenabwehr als Ziel von Gewalttaten in Frage kommen, kann der Schutz der Feuerwehrhäuser, Rettungswachen und Unterkünf- te durch folgende Maßnahmen erhöht werden:

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