FLORIAN HESSEN, Ausgabe 4/2017

FLORIAN 5 | 2017 33 IM FOKUS Zutritt – Freien Zutritt zum Gebäude und Gelände verhindern. – Keine Türöffner ohne Kontrolle der eintretenden Personen benutzen. – Nur bekannte und notwendige Personen in das Gebäude lassen. Diese Personen sollten angemeldet sein und am Eingang abgeholt werden. – Unbekannte Personen kontrollieren. – Die Rechtmäßigkeit des Besuchs von nicht angemeldeten Handwerkern und Wartungspersonal durch Anruf beim Auftraggeber überprüfen, z.B. bei der Liegenschafts- verwaltung. Türen und Fenster – Türen und Fenster sind geschlossen zu halten; dabei ist auch auf Kellerfenster, Licht- und Lüftungsschächte zu achten. – Freien Einblick von außen in Räume durch Herablassen von Jalousien oder Zuziehen von Gardinen verhindern, insbesondere abends und nachts. – Fenster sind ggf. zum Schutz der Scheiben gegen Einschlagen, Bewurf mit Steinen und Molotow-Cocktails mit Holz zu verbauen. Gelände – Löcher in Außenzäunen verschließen. – Gelände und Umfeld ist soweit als möglich zu beleuchten, dunkle Ecken sind zu vermeiden. – Mögliche Verstecke für Sprengsätze vermeiden, z.B. herumstehende Müllbehälter. – Auf dem Gelände auf ungewöhnliche Gegenstände achten, z.B. einzelne Päckchen, Koffer, Geräte, unbekannte abgestellte Fahrzeuge. – Ggf. Schutz vor Übersteigen der Außenzäune und -mauern erhöhen, z.B. durch Stacheldraht. – Ggf. ein Schutz durch Sandsäcke gegen Beschuss herstellen. Umfeld Auf außergewöhnliche Vorkommnisse im Umfeld achten: – Unbekannte Personen, die sich ungewöhnlich häufig oder längere Zeit im Umfeld aufhalten oder längere Zeit im Fahrzeug sitzen – Unmittelbar vor dem Feuerwehrhaus, der Rettungswache und der Unterkunft sowie in deren Aus- und Zufahrten exponiert geparkte Fahrzeuge – Neu eingerichtete Baustellen – deren Rechtmäßigkeit durch Anruf beim Auftraggeber überprüfen, z.B. bei Liegenschafts- verwaltung, Straßenlastträger – Personen auf Dächern und Balkonen von Nachbargebäuden. – Ggf. eine Sperrung der Straße mit massiver Straßensperre vor der Feuer- und Rettungswache, den Feuerwehrhäusern oder der Unterkunft mit der Verkehrsbehörde abstimmen Evakuierungsplan – Aufstellen eines Plans zur schnellen Evakuierung der Einsatzkräfte und Mitarbeiter sowie der wichtigsten Einsatzmittel für den Fall einer Bedrohung von außen, z.B. Bombendrohung – In die eingeleiteten Maßnahmen über die erforderliche erhöhte Aufmerksamkeit jeder Person sowie über den Evakuierungsplan sind alle in den Feuerwehrhäusern und Rettungswachen und Unterkünften tätigen Einsatzkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterrichten. T EXT : B RANDDIREKTOR K LAUS H AHN (HM D IS) F OTOS : H ESSISCHE B EREITSCHAFTSPOLIZEI Im Rahmen eines Übungsszenarios demonstrierten Polizeibeamte im April 2016 an der Polizeiakademie Hessen ihr Können.

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