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ten hat, haben auch Normungsgremien Überlegungen ad acta gelegt, diese Leitungen zukünftig zuzulassen. Deshalb gelten auch weiterhin einzig Leitungen des Typs „H07RN-F“ als uneingeschränkt geeignet für den Feuerwehrdienst. Atemschutzpflege Ein Hauptaugenmerk galt nach wie vor dem sensiblen Bereich der Atemschutzpflege. Es gab leider wieder gravierende Mängel, insbesondere bei den „kleinen Pflegestellen“. Die weitere Vorgehensweise nach festgestellten Mängeln entscheiden die entsprechenden Aufsichtspersonen der Brandschutzaufsicht und der Unfallkasse Hessen. Generell ist aber festzustellen, dass viele Gemeinden ihre kleinen Pflegestellen aufgegeben und die Atemschutzpflege und Wartung zentralisiert oder extern vergeben haben. Feuerwehrhäuser In den Feuerwehrhäusern bemängelten die Prüfer erneut häufig die Unterbringung der Schutzkleidung in Fahrzeughallen sowie die durch zusätzlich abgestellte Fahrzeuge oder anderer Gegenstände verstellten Verkehrswege. Seit 2014 werden Feuerwehrhäuser, in welchen die Schutzkleidung in der Fahrzeughalle aufbewahrt und Dieselmotoremissionen ausgesetzt wird, mit Status rot bewertet. Auch gab es leider wieder Beanstandungen in den Punkten Ordnung und Sauberkeit, ebenso nicht ordnungsgemäß geführte Prüfnachweise prüfpflichtiger Geräte. Teilweise konnten auch keinerlei Prüfnachweise vorgelegt werden. Damit galten diese prüfpflichtigen Gerätschaften bis zu einer ordnungsgemäßen Prüfung Ist diese Schutzkleidung für den Innenangriff noch tauglich? als „nicht einsatzbereit“. Die Prüfer nehmen auch die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen in Augenschein. Leider ist hier immer wieder festzustellen, dass die Schutzkleidung sehr nachlässig gepflegt wird. Prüfung elektrischer Betriebsmittel Bei den jährlich zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln stellte der Prüfdienst fest, dass die im Feuerwehrhaus befindlichen Geräte, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst dienen, häufig sehr vernachlässigt, oft gar nicht geprüft wurden. Generell sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, prüfpflichtig. Gemäß DGUVVorschrift 3 und der DGUVInformation „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ ist diese Prüfung jährlich von einer Elektrofachkraft bzw. einer von dieser unterwiesenen Person, bei Verwendung geeigneter Prüfmittel, durchzuführen. Fahrzeuge, auf welchen normativ solche Geräte zur Beladung gehören, werden bei nicht geprüften elektrischen Betriebsmitteln als „bedingt einsatzbereit“ eingestuft. Auch die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen wird nach wie vor sehr nachlässig gehandhabt. Diese ist generell eine Aufgabe der Kommunen als Gebäudeeignern und alle vier Jahre von einer Sachkundigen (Elektrofachkraft) durchzuführen. Dies betrifft alle kommunalen Gebäude! Die Beanstandungen bei den Schlauchtürmen ergaben sich hauptsächlich durch Aufstiegs- und Aufhängevorrichtungen, die nicht den gültigen Vorschriften entsprachen. 2. Zusätzliche Fahrzeugprüfungen Bei Bedarf, z.B. wegen anstehender Ersatzbeschaffungen, untersuchen die Prüfer Fahrzeuge auch außerhalb von Revisionen. So greifen auch immer mehr Kreisbrandinspektoren auf den Technischen Prüfdienst zurück, um für die jährlich zu erstellenden Prioritätenlisten eine gesicherte Grundlage zu erhalten. 3. Kernstrahlungsmessgeräte Zweimal im Jahr prüfen die sachkundigen Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes die landeseigenen und kommunalen Kernstrahlungsmessgeräte. Hinzu kommen die vom Land Hessen beschafften tragbaren Gasmessgeräte X-am 3000 der Firma Dräger. Diese müssen zweimal pro Jahr kalibriert und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Insgesamt waren hier 1.850 Prüfungen erforderlich, bei denen 45 Mängel festgestellt wurden. 4. Hydraulische Rettungsgeräte Viel Zeit nimmt die alle drei Jahre vorgeschriebene Prüfung der hydraulischen Rettungsgeräte in Anspruch. Bei Bedarf wartet der Technische Prüfdienst die Spreizer und Schneidgeräte – das bedeu- tet zerlegen, Schneidmesser wechseln, Reinigung der beweglichen Teile, einfetten und wieder zusammenfügen. Insgesamt hat der Prüfdienst im vergangenen Jahr sieben Landkreise geprüft: Darmstadt Dieburg, Limburg-Weilburg, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis. Bei 2.067 geprüften Geräten gab es 215 Beanstandungen. Auch diese Prüfungen und Wartungen des Technischen Prüfdienstes sind für die Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren kostenlos. In der Hauptsache waren überalterte, ungeeignete bzw. beschädigte Hydraulikschläuche sowie bei Schneidgeräten beschädigte Schneidmesser zu bemängeln. Laut UVV sind die Hy- 14 FLORIAN HESSEN 06/2015


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