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fort. Da sicherheitstechnische Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, dürfen diese Geräte grundsätzlich nicht im Feuerwehrdienst eingesetzt werden. Auch die Beschaffenheit von elektrischen Anschlussleitungen entsprach oftmals nicht den Anforderungen für den Feuerwehrdienst. Leitungen in der Ausführung „H07BQ-F“, die von Herstellern und Lieferanten als geeignet für den Feuerwehrdienst angepriesen wurden, werden diesen Anforderungen leider nur eingeschränkt gerecht. Nachdem die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) von der Verwendung derartiger Leitungen im Feuerwehrdienst abgera- ANZEIGE fall zu einem Personenschaden kommt. Da nach einschlägiger Rechtsprechung den Fahrern in solchen Fällen immer ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen wird, sind die Technischen Prüfer zu deren Schutz angehalten, die Fahrzeuge genauestens auf mögliche Überladungen zu kontrollieren. Trauriger Spitzenreiter bei den überladenen Fahrzeugen war im letzten Jahr übrigens ein Mannschaftstransportwagen (MTF) mit 490 kg Überlast. Dieses Fahrzeug hatte, wie viele bemängelte MTF, einen „gewichtigen“ Ausbau im Heck. Meist wird hier außer Acht gelassen, dass es sich um Fahrzeuge für den Personentransport und nicht um Gerätewagen handelt. Häufig werden die Basisfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt geordert und der Nutzlast wenig Beachtung geschenkt. Hieraus resultieren dann zum Teil erhebliche Gewichtsüberschreitungen. Manch vermeintliches Schnäppchen erweist sich dann als Fehlkauf. Generell sollte beim Erwerb eines solchen Fahrzeugs eine Nutzlast von 1.000 kg einkalkuliert werden. Immer wieder nach- lässig behandelt: Ladungssicherung Die Sicherung der Dachbeladung ist oft sehr nachlässig. Das ist gefährlich, da andere Verkehrsteilnehmer durch vom Fahrzeugdach herab- fallende Ausrüstungsgegenstände gefährdet oder verletzt werden können. Auch die Sicherung von zusätzlich in den Geräteräumen verlasteten Ausrüstungsgegenständen war in vielen Fällen verbesserungswürdig. Da die Verantwortung zunächst auch hier grundsätzlich beim Fahrer liegt, bemustern Nach dem Starten eines älteren Fahrzeuges mit Dieselmotor. die Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes diesen Bereich zum Schutz der Feuerwehrangehörigen sehr kritisch. Sehr nachlässig wird oft auch die Ladungssicher- ung in Mannschaftstransportfahrzeugen behandelt. In den meisten Fällen liegen die Ausrüstungsgegenstände ungesichert im heckseitigen Laderaum. Bei einem Unfall kann dies tödliche Folgen für die Besatzung haben. Auch können drastische Strafen auf die Fuhrparkverantwortlichen in den Städten und Gemeinden zukommen. Die Ladungssicherung beschreibt § 22 der Straßenverkehrs Ordnung wie folgt: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“. Die Prüfer bemängelten erneut zahlreiche Stromerzeuger, die nicht der gültigen Norm (DIN 14685) und den Unfallverhütungsvorschriften entsprachen. Auch viele Tauchpumpen entsprachen nicht der gültigen DIN 14425; häufig handelt es sich hier um vermeintliche Schnäppchen aus Baumärkten mit einer ohnehin sehr geringen Förderleistung. Dies setzt sich auch mit weiteren elektrischen Betriebsmitteln, z. B. Beleuchtungskörper, FLORIAN HESSEN 06/2015 13


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