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von 13 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bei diesen Abschlussgesprächen. Eine feste Größe bei der Beratung stellt auch die Teilnahme eines Prüfers an den Gerätewartseminaren der Landesfeuerwehrschule dar. Dies ist die beste Gelegenheit, frühzeitig Unklarheiten zu beseitigen, auf Neuerungen bei Geräteprüfungen zu verweisen und somit spätere Fehler bzw. Mängel zu vermeiden. Abschließend möchten sich alle Prüfer bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die durchaus gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Sicherlich gab es in dem einen oder anderen Fall auch Meinungsverschiedenheiten. Im Endeffekt geht es aber nur um eines: Die Sicherheit der für die Städte und Gemeinden ehrenamtlich Tätigen, die in ihrer Freizeit den Kommunen einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Aber am Ende wurden fast alle auftretendenen Differenzen beseitigt, so dass man wieder auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2014 zurückblicken ANZEIGE Kurzschluss- und Brandgefahr durch mangelhafte nachträgliche Umbauten der Fahrzeugelektrik. draulikschläuche spätestens nach zehn Jahren zu erneuern. In 2014 waren nur 88 % der Geräte in den überprüften Landkreisen einsatzbereit, dies ist eine Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr, mit 90 % einsatzbereiter Geräte. Bei den hydraulischen Schneidgeräten waren die Schneidmesser häufiger beschädigt. Deshalb werden die Feuerwehren auch gebeten, zu den Prüfungen Ersatzmesser mitzubringen, um diese bei Bedarf wechseln zu können. Das beste Prüfungsergebnis bei den hydraulischen Rettungsgeräten gab es mit 95 % einsatzbereiter Geräte im Vogelsbergkreis. 5. Fahrzeug- abnahmen Die Hersteller unterziehen neue Feuerwehrfahrzeuge bei der Abnahme im Herstellerwerk einer strengen Kontrolle. Trotzdem stellt der Technische Prüfdienst immer wieder zum Teil erhebliche Mängel fest. Im Berichtsjahr kam es auch wieder zu Abbrüchen der Fahrzeugabnahmen. So wurden Fahrzeuge zur Abnahme gemeldet, die nicht abnahmefähig waren. Es gab aber auch Abbrüche wegen Versuchen, die technischen Prüfer zu täuschen. Hier waren nach Fertigstellung gebührenpflichtige Nachabnahmen erforderlich. Der Technische Prüfdienst nimmt neben den vom Land beschafften, auch Fahrzeuge ab, die nicht vom Land Hessen gefördert werden und somit aus kompletten Eigenmitteln der Kommunen gekauft werden. Im Jahr 2014 wurden den technischen Prüfern insgesamt 191 Fahrzeuge und Geräte zur erstmaligen Prüfung in den Herstellerwerken oder am Standort vorgestellt. In der Hauptsache waren dies LF 10, MTF, TSF-W, ELW, RTB, HLF 20/16 und GW-L Hochwasser KatS. Zum späteren Aufbau als TSF-W wurden zudem 23 Fahrgestelle abgenommen. Die Qualität muss stimmen Das Land Hessen beteiligt sich durch seine Zuwendungen finanziell an der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Der Technische Prüfdienst soll mit seinen Abnahmeprüfungen auch dazu beitragen, die hohe Qualität der Feuerwehrfahrzeuge zu sichern. Doch Qualität kann nicht herbeigeprüft werden. Die Kommunen sind daher gut beraten, wenn sie bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen nicht alleine den Preis zum maßgeblichen Zuschlagskriterium machen und die Produkte von unbekannten Bietern vor einer Auftragserteilung einer eingehenden Bemusterung unterziehen. 6. Beratungen Die Mitarbeiter des Technischen Prüfdienstes wurden zu 30 Beratungen vor Ort gebeten. Zehn davon galten Fahrzeugbeschaffungen, 20 Beratungen Um- bzw. Neubaumaßnahmen bei Feuerwehrhäusern. Die meisten Beratungen erfolgten während der Revisionen bei den Abschlussgesprächen. Im Landkreis Gießen führte der Prüfdienst in den 17 Kommunen alle Abschlussgespräche mit der Brandschutzaufsicht des Landkreises und Vertretern der Städte und Gemeinden durch. Erwähnenswert ist die Teilnahme kann. Text und Fotos: Matthias Rohn FLORIAN HESSEN 06/2015 15


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