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Erlasse Brandschutzehrenzeichen novelliert FLORIAN HESSEN 01-02/2014 Rechtsänderungen Zum 01. Januar 2014 ebenfalls neu in Kraft getreten sind der Stiftungserlass vom 3. Dezember 2013 (GVBl. S. 664) und die Ausführungsbestimmungen zum Brandschutzehrenzeichen und Brandschutzverdienstzeichen vom 3. Januar 2014 (StAnz. S. 72). Die alten Erlasse hatten sich in der Vergangenheit bewährt und so ist die wichtigste Änderung, dass zur besseren Unterscheidung der zu verleihenden Ehrenzeichen das Brandschutzehrenzeichen für Verdienste künftig Brandschutzverdienstzeichen heißt. Die bislang identische Bezeichnung der auf Dienstzeit bzw. Verdienste bezogenen Ehrungen hatte teilweise zu Verwirrung geführt, da der Unterschied zwischen den Ehrenzeichen aufgrund der Namensgleichheit nicht leicht zu erkennen war, obwohl sich die Ehrenzeichen farblich unterscheiden. Andrea Dobler, HMdIS Die Organisationsverordnung, die Erlasse und Ausführungsbestimmungen können von der Homepage des Hessischen Innenministeriums unter Sicherheit ➜ Feuerwehr ➜ Infothek heruntergeladen werden.


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